• Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Xing
  • Instagram
  • Rss
  • Mail
Unfall? Arztfehler? ► Kostenlose Ersteinschätzung: ✉️ Mail | ☎ 02602-9996955
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
  • Start
  • Unfallopfer
    • Unfälle/PKW-Unfälle
    • Motorradunfälle
    • Brandunfälle
    • Querschnittlähmung
    • Schmerzensgeld
    • Versicherung zahlt nicht
  • Arzthaftung
    • Arzthaftungsrecht
    • Medizinrecht
    • Geburtsschäden
    • – Behandlungsfehler in der Geburtshilfe
    • Neurologie/Schlaganfall
    • Kindermedizin
    • Behandlungsfehler
    • Aufklärungsfehler
    • Schmerzensgeld
  • Sozialrecht
  • Team
    • Das Kanzleiteam
    • RA Thomas Gfrörer
    • RAin Melanie Mathis
    • RA Sven Wilhelmy
    • RA Martin Quirmbach
    • RAin Ines Gläser
    • RAin Irem Scholz
    • RA Malte Oehlschläger
    • RA Jan Tübben
    • RAin Laura Quirmbach
    • RAin Valeska Strunk
    • RA Paul-Albert Schullerus
    • RAin Eleonore Wunder
    • RAin Michaela Fischer
  • Kanzlei
    • Wie wir für Sie arbeiten
    • Coronavirus
    • Erfolge
    • WebAkte
    • Psychologische Beratung
    • Medien
      • Publikationen
      • Presse
      • TV
    • Fachbegriffe
    • Fragen und Antworten
    • Mandanten-Feedback
    • Kooperationspartner
  • Online-Magazin
  • Service
    • Kontakt / Standorte
    • Stellenangebote
    • Mission Statement
    • Qualitätsmanagement
    • Online-Fragebogen
    • WebAkte – Mandanten-Login
    • Support
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
    • Sitemap
  • » Anfrage
  • Menü Menü
Expertin für Geburtsschäden Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht

Das geplante Patientenrechtegesetz – Alter Wein in neuen Schläuchen?

Arzthaftungsrecht, Patientenrecht

Pro Jahr sterben viele Tausend Menschen – die Zahlen schwanken zwischen 15.000 und 50.000 – an den Folgen fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Etwa eine Million falsch behandelter Patienten leiden unter teilweise erheblichen Folgeschäden. Die Dunkelziffer liegt jedoch in beiden Fällen deutlich höher.

Um die Rechte der Patienten zu stärken, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Patientenrechtegesetz vorgelegt, das 2013 in Kraft treten soll. „Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet sowie bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abgebaut“, so steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Werden Patientenrechte nun greifbarer?

Das Gesetz wird als der große Wurf gefeiert. Doch hält es wirklich, was es verspricht? Werden Patientenrechte damit greifbarer, wie Sabine Leutheuser-Schnarrenberger den Entwurf kommentiert?

Das neue Gesetz soll u.a. folgendes regeln:

  • Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient soll in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommen werden.
  • Die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sollen gesetzlich geregelt werden.
  • Bei einem groben Behandlungsfehler greift die Beweislastumkehr, d.h. der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden nicht auf seinen Fehler zurückzuführen ist
  • Pflege- und Krankenkassen sollen Patienten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen deutlich besser unterstützen.

Wirklich neu sind lediglich die beiden ersten Punkte. Die übrigen Regelungen sind bereits jetzt geltende Rechtsprechung der Gerichte. Tiefgreifende Änderungen für den Patienten und eine Stärkung der Patientenrechte sind in diesem Entwurf aus unserer Sicht nicht zu erkennen.

Vieles ist bereits heute geltende Rechtsprechung

So muss im Fall eines Behandlungsfehlers der Patient auch in Zukunft beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Erst wenn der dann festgestellte Behandlungsfehler als „grob“ eingestuft wird (entweder durch fachmedizinische Gutachter oder die Gerichte), muss der Arzt beweisen, dass der Patient genauso erkrankt oder geschädigt wäre, wenn ihm kein Fehler unterlaufen wäre.

Vorgaben zur Verbesserung des Fehler- und Qualitätsmanagements von Krankenhäusern und Arztpraxen fehlen ebenso wie Vorschriften für die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Eine schriftliche Dokumentation des ärztlichen Aufklärungsgesprächs in Form eines Patientenbriefes ist in dem neuen Gesetz nicht vorgesehen, auch nicht die Regelung eines Direktanspruchs des Patienten gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. Krankenhauses. Ein Anspruch, den jeder Autofahrer schon bei Bagatellschäden hat: Er bekommt unabhängig von der jeweiligen Schadensursache oder besonderen Begleitumständen seinen Schaden in jedem Fall ersetzt.

Unser Fazit

Das Patientenrechtegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ist es nach unserer Einschätzung (noch) nicht zu Ende gedacht, weil es nur einen Teil der Probleme berücksichtigt. Eine der Hauptursachen für die hohe Zahl der Behandlungsfehler ist die, durch den Kostendruck entstandene Personalverknappung an Krankenhäusern. Statt immer mehr Gelder aus den Kliniken abzuziehen, muss hier wieder investiert und die Zahl der Ärzte und des Pflegepersonals deutlich erhöht werden.
Diese Maßnahme hätte nicht nur zur Folge, dass die Zahl der Behandlungsfehler drastisch sinken würde. Sehr viel weniger falsch behandelte Patienten müssten in den Krankenhäusern weiterbehandelt werden, was zu immensen Einsparungen bei den Krankenkassen führt. Und: Ärzte und Pflegepersonal hätten wieder mehr Zeit für ihre Patienten. Wird der kranke Patient wieder als Mensch wahrgenommen und nicht nur als Behandlungsfall gesehen, ist das ein wesentlicher Beitrag zur allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung.
Solange also das Gesundheitssystem nicht von Grund auf reformiert wird, wird auch das geplante Patientenrechtegesetz an der aktuellen Situation wenig ändern.

30. Januar 2012/von Quirmbach&Partner
Schlagworte: Ärztepfusch, Behandlungsfehler, Patientenrecht, Patientenrechtegesetz

Das könnte Dich auch interessieren

Probleme bei der Geburt Koloskopie mit anschließender Peritonitis – ein Behandlungsfehler?
Rechtsanwältin Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht 15. Frühjahrstagung Medizinrecht, ein Rückblick – Teil 4
Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt Direkter Auskunftsanspruch des Patienten
Rechtsanwältin Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht Behandlungsfehler nach Verkehrsunfall: Wer haftet für den Hirnschaden?
beweislast im Arzthaftungsrech Beweislast im Arzthaftungsrecht
Probleme bei der Geburt Komplizierte Bedingungen in der Geburtshilfe

Neueste Beiträge

  • Unfallopfer brauchen erfahrene und spezialisierte Anwälte
  • Über die Tücken der Schweigepflichtentbindungserklärung
  • Räum- und Streupflicht im Winter
  • Tipps zum Schmerzensgeld: Die Rolle des Gedächtnisprotokolls
  • Der Winter ist da: Das müssen Verkehrsteilnehmer beachten
Anwalt bei Personenschaden

Zentrale Montabaur

Anwaltsbüro
Quirmbach & Partner mbB
Robert-Bosch-Str. 12/V
56410 Montabaur

Fon: 02602 - 99 969 0
Fax: 02602 - 99 969 24
Mail: kanzlei@ihr-anwalt.com

Bürozeiten:
Montag bis Freitag 8:00 – 17:00 Uhr

» Impressum

» Datenschutzerklärung

Büro Köln

Beethovenstraße 12
50674 Köln
Fon: 0221 - 65 04 88 80
Fax: 0221 – 65 04 88 88
Mail: koeln@ihr-anwalt.com

Büro Wiesbaden

Weidenbornstr. 41
65189 Wiesbaden
Fon: 0611 - 711 868 68
Fax: 0611 - 711 868 69
Mail: wiesbaden@ihr-anwalt.com

Neu im Online-Magazin

  • Unfallopfer brauchen erfahrene und spezialisierte Anwälte
  • Über die Tücken der Schweigepflichtentbindungserklärung
  • Räum- und Streupflicht im Winter
  • Tipps zum Schmerzensgeld: Die Rolle des Gedächtnisprotokolls
  • Der Winter ist da: Das müssen Verkehrsteilnehmer beachten

Qualitätsmanagement

TÜV-Zertifikat QMS, Quirmbach & Partner

Datenschutzsiegel von Datenschutzexperte.de
TOP Kanzlei Medizinrecht Anwaltsbüro Quirmbach & Partner Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
Rufen Sie uns an
© Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Xing
  • Instagram
  • Rss
  • Mail
Unfälle mit Kindern – Der Autofahrer haftet Helmut Gräfenstein, Rechtsanwalt Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht Zentralruf der Autoversicherer – ein Werkzeug der Versicherer?
Nach oben scrollen