• Nach einem Geburtsschaden sind wir für Sie da

    Einfühlsam • Erfahren • Kompetent

    Anwalt Geburtsschadensrecht

Ihre Anwälte für Geburtsschadensrecht

Kompetente Unterstützung bei einem Geburtsschaden

Anwälte für Patienten

Unser erfahrenes Anwaltsteam hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen und Ihrem Kind im Falle eines Geburtsschadens zur Seite zu stehen und Ihre Interessen zu vertreten. Wir arbeiten nie für Unfallgegner oder deren Versicherungen, denn unsere ganze Konzentration gilt Ihnen und Ihrem Recht auf eine faire Entschädigung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Erzählen Sie uns von Ihrem Fall – unverbindlich und kostenlos. Wir hören Ihnen zu und geben Ihnen eine erste Einschätzung, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben und was auf Sie zukommen könnte.

Bundesweit für Sie da

Egal, wo in Deutschland Sie zu Hause sind, unsere Kanzlei ist immer in Ihrer Nähe. Dank unserer bundesweiten Tätigkeit und modernen Kommunikationstechnik sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Behandlungsfehler während der Geburt

Auf die Geburt Ihres Kindes haben Sie sich intensiv vorbereitet: Schwangerschaftskurse besucht, Bücher gewälzt, sich um eine erfahrene Hebamme und das richtige Krankenhaus gekümmert. Alles war bis ins kleinste Detail geplant. Doch dann kam alles anders: Komplikationen während der Geburt führten dazu, dass Ihr Kind einen Geburtsschaden erlitt. Aus einem der schönsten Momente Ihres Lebens wird ein Albtraum.

Der Schock sitzt tief. Die Freude, die mit der Geburt eines Kindes verbunden ist, wurde Ihnen genommen. Stattdessen stehen Sie nun vor der schwierigen Aufgabe, mit den Folgen eines solchen Ereignisses umzugehen. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation verloren fühlen. Zu der Sorge um Ihr Kind und dem unvorstellbaren Leid, das Sie als Eltern erleben, kommt die quälende Frage: Wie soll es jetzt weitergehen?

Niemand sollte eine solche Erfahrung machen müssen, und doch sind Sie nicht allein. In dieser schwierigen Zeit gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Es gibt Hilfe und Unterstützung – lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, diese Herausforderung zu meistern.

Mögliche Ursachen für einen Geburtsschaden

  • Eine unterlassene, falsche oder unvollständige Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft,
  • die Ärztin oder der Arzt hat bei den Voruntersuchungen eine Fehlbildung oder eine offensichtliche Erkrankung des Kindes nicht erkannt,
  • eine medikamentöse Fehlbehandlung der Mutter, die zu einer Schädigung des Kindes führt
  • Sauerstoffmangel des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt,
  • ein Notkaiserschnitt, der zu spät oder falsch durchgeführt wird,
  • eine gestörte Geburtsmechanik, die zu einer Schulterdystokie und häufig zu einer irreversiblen Plexusparese (Armlähmung) führt,
  • Verwendung einer Geburtszange oder Saugglocke, die Mutter oder Kind verletzen.
Geburtsschaden, Frühchen im Brutkasten

Die genannten Ursachen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn es gibt eine Vielzahl weiterer möglicher Behandlungsfehler. Weitere Informationen zu Behandlungsfehlern, die zu Geburtsschäden führen können, finden Sie in diesem Beitrag: » Behandlungsfehler in der Geburtshilfe

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Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Geburtsschaden

Hohe Schmerzensgelder bei Geburtsschäden

Wurde ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, ist es entscheidend, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Kind und möglicherweise auch für die Mutter konsequent durchzusetzen. Behandlungsfehler bei der Geburt führen häufig nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden.

Angesichts der immensen finanziellen Belastungen, die betroffene Familien in solchen Fällen zu tragen haben, belaufen sich die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei Geburtsschäden oft auf sechs- bis siebenstellige Beträge. Diese zählen zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht.

Doch gerade weil es um beträchtliche Summen geht, wehren sich die gegnerischen Haftpflichtversicherer häufig besonders hartnäckig und weigern sich beharrlich, eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Kompetente Fachanwälte an Ihrer Seite

In solchen Fällen setzen sich kompetente und erfahrene Fachanwälte wirkungsvoll für Ihre Rechte ein und wahren die Interessen von Eltern und Kind. Ihre Anwälte für Geburtsschadensrecht, Sven Wilhelmy und Alexander Rüdiger, bieten Ihnen nicht nur umfassendes juristisches und medizinisches Fachwissen, sondern auch viel Einfühlungsvermögen – menschlich, kompetent und engagiert.

Wir verstehen uns nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre vertrauensvollen Ansprechpartner in einer schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.

Quirmbach & Partner zählt zu den Spitzenkanzleien im Bereich Medizinrecht

Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche

Nach dem aktuellen Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner zum siebten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Diese Empfehlung richtet sich insbesondere an geschädigte Patienten und deren Angehörige.

Quirmbach & Partner, Topkanzlei Medizinrecht 2024

Auszeichnung durch das Magazin stern

Auch das Magazin stern hat Quirmbach & Partner im Jahr 2024 als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet.

Quirmbach & Partner, beste Kanzlei Medizinrecht, stern

Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen

Bei schweren Geburtsschäden geht es immer auch um sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht unseren Mandanten in allen sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Geburtsschäden zur Seite und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern.

Hohe medizinische Standards schützen nicht vor einem Geburtsschaden

Fehler in der Geburtshilfe haben gravierende Folgen

Gynäkologie, Geburtshilfe und Neonatologie (Neugeborenenmedizin)  gehören seit jeher zu den medizinischen Fachgebieten mit dem höchsten Haftungsrisiko. In kaum einem anderen Bereich können kleinste Fehler so gravierende Folgen haben: Da der Organismus eines Neugeborenen bei der Geburt noch nicht vollständig entwickelt ist, können bereits geringfügige Beeinträchtigungen zu irreversiblen Schäden führen. Bei Frühgeborenen steigt dieses Risiko sogar um ein Vielfaches.

Rückstellungen für Geburtsschäden in Millionenhöhe

Trotz der hohen und sinnvollen Standards, die durch die Mutterschaftsrichtlinien und die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) definiert sind, kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Behandlungsfehlern. Die Folgen sind sowohl menschlich als auch wirtschaftlich enorm belastend. Haftpflichtversicherer müssen in solchen Fällen oft Rückstellungen in Millionenhöhe allein für die Ansprüche des geschädigten Kindes bilden.

Geburtsschadenprozesse werden mit harten Bandagen geführt

Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Auseinandersetzungen um Geburtsschäden sind oft von großer Härte geprägt. Verhärtete Fronten, verzögerte Zahlungen und eine Vielzahl von Gutachten sind keine Seltenheit.

Anwälte Geburtsschadensrecht

Unsere erfahrenen Medizinrechtler, die sich seit vielen Jahren mit Geburtsschäden befassen, behalten in diesen komplexen Situationen den Überblick und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entschlossen durch. Darüber hinaus unterstützen wir betroffene Familien umfassend – sei es bei der Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, beim behindertengerechten Umbau der Wohnung oder bei der Bewältigung sozialrechtlicher Herausforderungen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie den richtigen Anwalt gewählt haben, hilft Ihnen dieser Artikel weiter: Was macht einen guten Patientenanwalt aus.

Ich bin immer wieder überwältigt davon, wie sehr Sie sich für meinen Fall einsetzen. Auch wenn ich juristisch eine absoluter Laie bin, ist für mich jede Ihrer Ausführungen absolut plausibel. Ich bin sehr dankbar, dass ich mich für Sie und die Kanzlei entschieden habe. DANKE.

Rückmeldung einer ehemaligen Mandantin

Tragödie Geburtsschaden: Die Situation der Eltern

Den Alltag nach einem Geburtsschaden meistern

Die Geburt eines schwer geschädigten Kindes ist eine Tragödie, die die ganze Familie erschüttert. Neben dem menschlichen Leid rücken bei juristischen Auseinandersetzungen zwangsläufig medizinische und finanzielle Aspekte in den Vordergrund.

eine Person trägt ein Kind an das Schulter

Der Alltag mit einem behinderten Kind stellt eine enorme physische, psychische und nicht zuletzt finanzielle Belastung dar. Das Leben ändert sich von einem Tag auf den anderen grundlegend und die Familien stehen plötzlich vor scheinbar unlösbaren Aufgaben, die rund um die Uhr bewältigt werden müssen. Oft müssen private und berufliche Pläne verschoben oder sogar ganz aufgegeben werden.

Kompetente und einfühlsame Beratung

Wir sind der Überzeugung, dass die klassische Rechtsberatung im Geburtsschadensrecht bei weitem nicht ausreicht. Neben Erfahrung und Fachkompetenz ist auch besonderes Einfühlungsvermögen gefragt. Bei uns können Sie sicher sein, dass wir Sie nicht nur juristisch professionell, sondern auch menschlich einfühlsam begleiten.

Deshalb brauchen Sie Unterstützung nach einem Geburtsschaden

Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Geburtsschäden hat uns gelehrt, dass Familien keinesfalls erwarten sollten, dass Gynäkologen, Klinikärzte oder Hebammen von sich aus Fehler eingestehen – zumal es im Geburtsschadensrecht oft um Schadenersatz in Millionenhöhe geht. Zudem ziehen sich die Verantwortlichen eher zurück, wenn Eltern ihrem Verdacht nachgehen wollen. Wir wissen, worauf es ankommt und unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie nach einem Geburtsschaden den Verdacht haben, dass es sich nicht um einen schicksalhaften Unfall, sondern um einen Behandlungsfehler von Ärzten oder Hebammen handelt – auch wenn sich dieser Verdacht erst nach Monaten oder Jahren aufdrängt.

Ein einfacher Weg zu Ihrer Entschädigung

In 3 Schritten zum Schadensersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Umfassende Unterstützung bei einem Geburtsschaden

Beurteilung der Erfolgsaussichten

Im Rahmen unserer Tätigkeit fordern wir bei Geburtsschäden sämtliche Krankenunterlagen von Gynäkologen, spezialisierten Zentren, Entbindungskliniken und Kinderkliniken an, um diese gründlich auszuwerten und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Anschließend erhalten Sie von uns eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie des zu erwartenden Arbeits- und Zeitaufwandes. Sollte sich der Fall als besonders komplex erweisen, ziehen wir zusätzlich Ihre Krankenversicherung hinzu, um ein Privatgutachten in Auftrag zu geben.

Wir setzen uns für Sie ein

Sobald Aussicht auf Erfolg besteht, machen wir die Ansprüche Ihres Kindes gegenüber den Verantwortlichen geltend und verhandeln zielstrebig über die Höhe der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Mit vollem Einsatz kämpfen wir für Ihre Rechte – bis zu einer sinnvollen außergerichtlichen Einigung oder bis ein Prozess notwendig wird. Auch in diesem Fall setzen wir uns mit aller Kraft für die Interessen Ihres Kindes ein, bis es zu einem Vergleich oder Urteil kommt.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir zu dem Schluss kommen, dass die Verfolgung der Ansprüche keinen Erfolg verspricht. In solchen Fällen werden wir Ihnen von einem Prozess oder einem langwierigen Rechtsstreit abraten.

Sprechen Sie mit uns!

Wir stehen Ihnen mit all unserer Kompetenz zur Seite

Unsere Erstberatung ist kostenlos.

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, spezialisiert auf Geburtsschäden

Sven Wilhelmy
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwalt Alexander Rüdiger, spezialisiert auf Geburtsschäden

Alexander Rüdiger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizin- & Versicherungsrecht

Wir beraten Sie umfassend und individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um die Entschädigung für Ihr Kind zu sichern. Dabei orientieren wir uns stets an Ihrer konkreten Situation und Ihren Bedürfnissen. Während der Aufklärung des Sachverhalts stehen wir in ständigem Kontakt mit Ihnen und sind jederzeit für Sie erreichbar.

Was wir bei einem Geburtsschaden für Sie und Ihr Kind tun

Realistische Einschätzung der rechtlichen Situation

Im ersten Schritt können Sie von uns eine gründliche Auswertung der medizinischen Unterlagen und eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage erwarten. Sehen wir Chancen auf Schadensersatz, informieren wir Sie auch über die voraussichtliche Höhe der Ansprüche. Dabei erläutern wir nicht nur mögliche Kostenrisiken, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung und regionale Unterschiede bei der Höhe der durchsetzbaren Ansprüche – je nach Gerichtsstand.

Zusammenarbeit mit renommierten Experten

Wir arbeiten eng mit hochkarätigen Sachverständigen zusammen, die insbesondere dann wichtig sind, wenn es zu einer Beweisaufnahme vor Gericht kommt, bei der Sachverständige als Zeugen aussagen. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigen, die über umfangreiche Prozesserfahrung verfügen und eine hohe Akzeptanz bei den Gerichten genießen, sind wir – und damit Sie – optimal auf solche Situationen vorbereitet.

Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Beim Schadensersatz geht es sowohl um ein angemessenes Schmerzensgeld für Ihr Kind als auch um den Ersatz materieller Schäden, wie zum Beispiel den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder Pflegekosten. Im Idealfall ist die Gesamtsumme so bemessen, dass Ihr Kind lebenslang abgesichert ist. Im Einzelfall kann die Rechtslage jedoch Kompromisse erfordern, insbesondere im Hinblick auf mögliche Prozessrisiken.

Unser Ziel: außergerichtliche Einigung

Um Ihnen und Ihrem Kind einen langwierigen Prozess zu ersparen, streben wir immer eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite an. Sollte ein Prozess dennoch unumgänglich sein, vertreten wir Sie durchsetzungsstark vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten. In komplexen Fällen treten wir als erfahrenes Anwaltsteam auf.

Behandlungsfehler in der Geburtshilfe

Erfahren Sie mehr über die Bereiche, die besonders anfällig für Geburtsschäden sind.