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Ihre Anwälte nach einem Geburtsschaden

Ihr Kind hat einen Geburtsschaden erlitten? Unsere Fachanwälte helfen

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Unsere Fachanwälte für Medizinrecht vertreten bei einem Geburtsschaden ausschließlich das Kind und seine Eltern, niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die Versicherung.

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Behandlungsfehler bei der Geburt – mögliche Ursachen

Sie haben sich intensiv auf die Geburt Ihres Kindes vorbereitet, Schwangerschaftskurse besucht, Bücher gelesen, sich um eine Hebamme und das richtige Krankenhaus gekümmert. Doch dann kommt alles anders als erwartet: Es gibt Probleme bei der Geburt und Ihr Kind erleidet einen Geburtsschaden. Aus einem der schönsten und größten Momente, der Geburt des eigenen Kindes, wird eine Katastrophe und nichts ist mehr so, wie es sein sollte. Zu dem unvorstellbaren Leid von Kind und Eltern kommt die Sorge, wie es weitergehen soll.

Mögliche Ursachen für Geburtsschäden:

  • Eine unterlassene, falsche oder unvollständige Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft,
  • die Ärztin oder der Arzt hat bei den Voruntersuchungen eine Fehlbildung oder eine offensichtliche Erkrankung des Kindes nicht erkannt,
  • eine medikamentöse Fehlbehandlung der Mutter, die zu einer Schädigung des Kindes führt
  • Sauerstoffmangel des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt,
  • ein Notkaiserschnitt, der zu spät oder falsch durchgeführt wird,
  • eine gestörte Geburtsmechanik, die zu einer Schulterdystokie und häufig zu einer irreversiblen Plexusparese (Armlähmung) führt,
  • Verwendung einer Geburtszange oder Saugglocke, die Mutter oder Kind verletzen.

Die genannten Ursachen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn es gibt eine Vielzahl weiterer möglicher Behandlungsfehler. Weitere Informationen zu Behandlungsfehlern, die zu Geburtsschäden führen können, finden Sie in diesem Beitrag: » Behandlungsfehler in der Geburtshilfe

Quirmbach & Partner, Topkanzlei Medizinrecht 2024

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Hohe Schmerzensgelder bei Geburtsschäden

Wurde der Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, gilt es, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für das Kind und eventuell auch für die Mutter mit Nachdruck durchzusetzen. Denn Behandlungsfehler bei der Geburt haben in der Regel nicht nur schwere gesundheitliche, sondern auch hohe materielle Schäden zur Folge.

Wegen der immensen finanziellen Belastungen, die den Familien in solchen Fällen drohen, liegen die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei Geburtsschäden oft im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Sie gehören damit zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht.
Doch weil es um so viel geht, wehren sich die gegnerischen Haftpflichtversicherer oft umso hartnäckiger – und verweigern hartnäckig die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Schadensersatzes für seelische und körperliche Schäden.

Kompetente Fachanwälte an Ihrer Seite

Kompetente und erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht können sich in solchen Fällen wirkungsvoll zur Wehr setzen und die Interessen von Eltern und Kind durchsetzen. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht Irem Jung, Sven Wilhelmy und Alexander Rüdiger haben sich auf das Geburtsschadensrecht spezialisiert und stehen Ihnen mit juristischem und medizinischem Fachwissen sowie großem Einfühlungsvermögen zur Seite – menschlich, kompetent und engagiert.

Sie verstehen sich nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Ihr Anspruch ist vielmehr eine ganzheitliche Betreuung. Weit über die rechtlichen Fragen hinaus sind sie Ihre Ansprechpartner in einer schwierigen Lebenssituation – und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, zum Beispiel bei der Organisation einer Reha oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.

Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen

Bei schweren Geburtsschäden geht es immer auch um sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht unseren Mandanten in allen sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Geburtsschäden zur Seite und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern.

Hohe medizinische Standards schützen nicht vor Geburtsschäden

Fehler in der Geburtshilfe haben schwerwiegende Folgen

Gynäkologie, Geburtshilfe und Neonatologie (Neugeborenenmedizin) gehören seit jeher zu den haftungsträchtigsten medizinischen Fachgebieten. Denn in kaum einem anderen Bereich können kleinste Fehler so gravierende Folgen haben: Da der Organismus des Säuglings bei der Geburt noch nicht ausgereift ist, drohen schon bei kleinsten Beeinträchtigungen irreversible Schäden. Bei Frühgeborenen steigt dieses Risiko um ein Vielfaches.

Rückstellungen für Geburtsschäden in Millionenhöhe

Obwohl die Mutterschaftsrichtlinien und die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hohe und sinnvolle Standards definieren, um Risiken für Mutter und Kind zu minimieren, kommt es immer wieder zu gravierenden Behandlungsfehlern.. Die menschlichen, aber auch die wirtschaftlichen Folgen sind oft gravierend. Haftpflichtversicherer müssen in Geburtsschadenverfahren häufig Rückstellungen in Millionenhöhe allein für die Ansprüche des geschädigten Kindes bilden.

Mit harten Bandagen: Geburtsschadensprozesse

Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Geburtsschäden werden in der Regel mit harten Bandagen geführt.  Verhärtete Fronten, verzögerte Zahlungen und eine Vielzahl von Gutachten sind typische Merkmale.

Anwälte Geburtsschadensrecht

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht, die sich seit vielen Jahren mit Geburtsschäden beschäftigen, behalten den Überblick und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entschlossen durch. Über die juristische Vertretung hinaus stehen wir den Familien mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Rehabilitation, beim Wohnungsumbau oder bei sozialrechtlichen Problemen.

Ich bin immer wieder überwältigt davon, wie sehr Sie sich für meinen Fall einsetzen. Auch wenn ich juristisch eine absoluter Laie bin, ist für mich jede Ihrer Ausführungen absolut plausibel. Ich bin sehr dankbar, dass ich mich für Sie und die Kanzlei entschieden habe. DANKE.

Rückmeldung einer ehemaligen Mandantin

Tragödie Geburtsschaden: Die Situation der Eltern

Den Alltag nach einem Geburtsschaden meistern

Die Geburt eines schwer geschädigten Kindes ist eine Tragödie, unter der die ganze Familie leidet. Doch neben dem menschlichen Leid stehen bei juristischen Auseinandersetzungen zwangsläufig auch medizinische und finanzielle Aspekte im Vordergrund.

Denn der Alltag mit einem behinderten Kind ist eine große physische, psychische und nicht zuletzt finanzielle Belastung. Das Leben ändert sich von einem Tag auf den anderen und die Familien stehen rund um die Uhr vor kaum lösbaren Aufgaben, um die Situation zu bewältigen. Nicht selten müssen private und berufliche Pläne verschoben oder ganz aufgegeben werden.

Geburtsschaden, Frühchen im Brutkasten

Kompetente und einfühlsame Beratung

Wir sind überzeugt: Klassische Rechtsberatung reicht im Geburtsschadensrecht bei weitem nicht aus. Neben Erfahrung und Kompetenz ist auch besonderes Einfühlungsvermögen gefragt. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie nicht nur juristisch professionell, sondern auch menschlich beraten.

Deshalb brauchen Sie Unterstützung nach einem Geburtsschaden

Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit Geburtsschäden wissen wir: Familien sollten keinesfalls erwarten, dass Gynäkologen, Klinikärzte oder Hebammen von sich aus auf Sie zukommen und Fehler eingestehen – schließlich geht es im Geburtsschadensrecht nicht selten um Schadenersatz in Millionenhöhe. Zudem mauern die Verantwortlichen oft, wenn Eltern ihrem Verdacht nachgehen wollen. Wir wissen, worauf es ankommt und unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie nach einem Geburtsschaden nicht einen schicksalhaften Unfall, sondern einen Behandlungsfehler von Ärzten oder Hebammen vermuten – auch wenn sich dieser Verdacht erst nach Monaten oder Jahren aufdrängt.

Fachanwälte für Medizinrecht – Ihre Experten für Geburtsschäden

Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt und Partner

Sven Wilhelmy

Fachanwalt für Medizinrecht

Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld

Irem Jung

Fachanwältin für Medizinrecht

Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Alexander Rüdiger

Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

Der Weg zu Ihrem Recht – in 3 einfachen Schritten

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über das sichere Online-Formular oder Sie rufen an.

Unsere kostenlose Bewertung

Wir bewerten Ihren Fall im Hinblick auf die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Unsere kostenlose Ersteinschätzung lassen wir Ihnen schnellstmöglich zukommen.

Ihr Schadenersatz

Wenn die Prüfung Ihres Falls positiv ausgefallen ist und Sie uns das Mandat erteilen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns ein für Ihren Schadenersatz. Über die Kosten sprechen wir ausführlich – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Was wir bei einem Geburtsschaden für Sie und Ihr Kind tun

Realistische Einschätzung der Rechtslage

Im ersten Schritt dürfen Sie von uns eine sorgfältige Auswertung der medizinischen Unterlagen und eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage erwarten. Sehen wir Chancen auf Schadensersatz, informieren wir Sie auch über die mögliche Höhe der Ansprüche. Dabei erläutern wir mögliche Kostenrisiken ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung und regionale Unterschiede bei der Höhe der durchsetzbaren Ansprüche (je nach Gerichtsstand).

Wir arbeiten mit renommierten Gutachtern zusammen

Wir arbeiten auch mit hochkarätigen Gutachtern zusammen. Dies ist besonders wichtig, wenn es vor Gericht zu einer Beweisaufnahme kommt, bei der Sachverständige als Zeugen aussagen. Da wir seit vielen Jahren eng mit renommierten Sachverständigen und Gutachtern zusammenarbeiten, die über umfangreiche Prozesserfahrung verfügen und bei Gericht in der Regel hohe Akzeptanz genießen, sind wir – und damit Sie – für solche Fälle bestens gerüstet.

Bezifferung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen

Beim Schadensersatz geht es um ein angemessenes Schmerzensgeld für Ihr Kind und um den Ersatz materieller Schäden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für Pflegekosten. Im Idealfall ist der Gesamtbetrag so hoch, dass Ihr Kind lebenslang abgesichert ist. Die Rechtslage kann aber im Einzelfall Kompromisse erfordern – zum Beispiel mit Blick auf mögliche Prozessrisiken.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Um Ihnen einen langwierigen Prozess zu ersparen, versuchen wir immer, Ihnen und Ihrem Kind außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich ein Prozess vermeiden. Wenn die Gegenseite mauert, vertreten wir Sie persönlich vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten. In komplexen Fällen treten wir als Anwaltsteam auf.

Wichtige Unterlagen nach einem Geburtsschaden

Im Rahmen unserer außergerichtlichen Tätigkeit fordern wir bei Geburtsschäden die vollständigen Krankenunterlagen von Gynäkologen, spezialisierten Zentren, Entbindungskliniken und Kinderkliniken an, um diese umfassend auszuwerten und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Diese Unterlagen sind:

  • Mutterpass
  • Ultraschallbefunde
  • Partogramm, Geburtsprotokoll
  • Geburtsjournal
  • CTG-Aufzeichnungen
  • Anästhesieprotokoll
  • Operationsbericht
  • Reanimationsprotokoll
  • Kinderuntersuchungsheft
  • Beatmungsprotokolle
  • Pflegedokumentation
  • Medikationsbögen.

Abschätzung der Erfolgsaussichten

Anschließend erhalten Sie von uns eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten und des zu erwartenden Arbeits- und Zeitaufwandes. Stellt sich die Fallkonstellation als sehr schwierig dar, schalten wir zusätzlich Ihre Krankenversicherung ein, um ein Privatgutachten zu veranlassen.

Wir machen uns für Sie stark

Spätestens wenn Aussicht auf Erfolg besteht, melden wir die Ansprüche Ihres Kindes bei dem oder den Anspruchsgegnern an und verhandeln nach besten Kräften über die Höhe der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Wir kämpfen mit vollem Einsatz für Ihre Rechte – bis eine sinnvolle außergerichtliche Einigung erzielt ist oder ein Prozess geführt werden muss. Auch dann setzen wir uns zu 100% für die Interessen Ihres Kindes ein – bis zu einem Vergleich oder Urteil.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Verfolgung der Ansprüche keinen Erfolg verspricht. In einem solchen Fall würden wir Ihnen von einem Prozess oder einem langwierigen Rechtsstreit abraten.

Behandlungsfehler in der Geburtshilfe

Erfahren Sie mehr über die Bereiche, die besonders anfällig für Geburtsschäden sind.