Aufklärungsfehler | Verletzung der Aufklärungspflicht
Was Patienten wissen sollten
Immer wieder hören wir von unseren Mandanten den Satz: „Das hat mir der Arzt aber vorher nicht gesagt.“ Eine Aussage, die sich auf das Aufklärungsgespräch bezieht.
Der Aufklärungsfehler und die Verletzung der Aufklärungspflicht ist neben dem Behandlungsfehler ein weiterer Bereich, in dem die Arzthaftung greift: Während beim Behandlungsfehler der Patient beweisen muss, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für einen Schaden war, muss beim Aufklärungsfehler der Arzt beweisen, dass er mündlich ordnungsgemäß aufgeklärt hat.
Wenn die Aufklärung über Alternativen, Risiken und Nutzen durch den Arzt unzureichend oder unvollständig war und der Patient durch die mangelhafte Aufklärung einen Gesundheitsschaden erlitten hat, kann ein auf Arzthaftungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt im Namen des Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen.