Unfall mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter
Unsere Anwälte setzen sich ein für Ihren Schmerzensgeldanspruch
Anwälte für Verletzte
Nach einem Zweiradunfall vertreten wir ausschließlich die Verletztenseite, niemals den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.
Kostenlose Erstberatung
Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Immer informiert
Mit der WebAkte sind Sie rund um die Uhr informiert. Und wir sind damit für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie möchten.