• Schmerzensgeld bei Zweiradunfällen

Unfall mit Fahrrad, Pedelec (E-Bike) oder E-Scooter

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind für Sie da

Anwälte für Verletzte

Nach einem Zweiradunfall vertreten wir ausschließlich den Geschädigten, niemals den Unfallgegner oder dessen Versicherung.

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Bundesweit für Sie da

Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig, d.h. es spielt keine Rolle, wo Sie zu Hause sind – wir sind immer in Ihrer Nähe.

Schadenersatz nach einem Zweiradunfall

Welche Ansprüche haben Sie?

Wenn Sie bei einem fremdverschuldeten Zweiradunfall verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Unfallverursacher muss Ihnen alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Das sind zum Beispiel

  • das Schmerzensgeld,
  • den Sachschaden,
  • den Erwerbsschaden,
  • den Haushaltsführungsschaden
  • sowie die so genannten vermehrten Bedürfnisse wie Pflege- und Fahrtkosten.

Häufig bleiben Teile dieser Schadenersatzansprüche aus Unkenntnis unberücksichtigt, obwohl Unfallopfern hier durchaus hohe Beträge zustehen können – zum Beispiel bei dauerhaftem Verdienstausfall oder wenn lebenslange Pflegekosten anfallen.

Schmerzensgeld – Entschädigung für entgangene Lebensqualität

Eine besondere Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld: Hier geht es darum, Unfallopfer für die entgangene Lebensqualität zu entschädigen. Schmerzensgeld kann zwar die Gesundheit nicht wiederherstellen, aber die wirtschaftliche Situation deutlich verbessern.

Aber welche Beträge sind angemessen? Sowohl beim Schmerzensgeld als auch beim Schadensersatz im engeren Sinne kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – also zum Beispiel auf die Dauer der Behandlung, mögliche psychische Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft.

Pauschale Aussagen sind daher schwierig, und auch die viel zitierten Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Ansprüche zu beziffern.

Kompetente und erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Sie brauchen einen spezialisierten Anwalt

Nach einem unverschuldeten Zweiradunfall suchen Sie vielleicht einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann sich aber als Nachteil erweisen. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte für schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Opfer von Zweiradunfällen brauchen Anwältinnen und Anwälte, die Erfahrung im Umgang mit erfahrenen Versicherern haben. Hinzu kommt, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich klaren Fällen die Schadenregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Anwälte bei Fahrradunfall

Bei Quirmbach & Partner haben wir uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Unfall- und Behandlungsfehleropfer zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Ich möchte mich noch einmal für die angenehme, unkomplizierte und letztendlich doch noch so erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Jederzeit fühlte ich mich bei Ihnen gut aufgehoben und hatte von Anfang an das gute Gefühl, dass Sie meine Interessen der Versicherung gegenüber souverän und hartnäckig vertreten …

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Ihre Experten für Zweirad-Unfälle

Thomas Gfrörer

Thomas Gfrörer

Rechtsanwalt und Partner,

Melanie Mathis

Melanie Mathis

Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mathias Holl

Mathias Holl, LL.M (Versicherungsrecht)

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Eleonore Wunder

Eleonore Wunder

Rechtsanwältin

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir sind nach einem Zweiradunfall für Sie da

    Wir arbeiten ausschließlich für geschädigte Unfallopfer, niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung. Denn für uns ist es unmöglich, glaubwürdig für beide Seiten tätig zu sein.

  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Bei der Schadensberechnung geht es nicht um irgendeine Zahl in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer nach dem Einzelfall. Wir prüfen jeden Fall im Detail und kämpfen für Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Für unsere Mandantinnen und Mandanten, die wir nach einem Zweiradunfall vertreten haben, haben wir regelmäßig sehr hohe Schadenersatzsummen erstritten.

  • Wir hören Ihnen zu

    Unsere Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Über die juristische Arbeit hinaus verstehen sich unsere Anwältinnen und Anwälte als Ihre Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Das Unfallrisiko mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter

Unfall mit Fahrrad

Immer mehr Menschen nutzen Zweiräder wie Fahrrad, Pedelec (E-Bike) oder E-Scooter, um von A nach B zu kommen – sei es der Umwelt oder der Gesundheit zuliebe oder weil es einfach Spaß macht.

Dabei darf aber nie vergessen werden, dass Zweiradfahrer den Gefahren des Straßenverkehrs schutzlos ausgeliefert sind. Sie haben keine Knautschzone und sind oft nicht ausreichend geschützt, zum Beispiel durch einen Helm. Statistisch gesehen haben Zweiradfahrer ein deutlich höheres Unfallrisiko als Autofahrer.

Der Unfallgegner bei Kollisionen ist meist das Auto (Pkw und Lkw), seltener andere Radfahrer oder Fußgänger. Bei mehr als der Hälfte der Unfälle sind Autofahrer die Verursacher, da sie Rad- und E-Bike-Fahrer häufig nicht oder zu spät wahrnehmen, z.B. beim Abbiegen. Auch der Zusammenstoß mit einem Pkw, Lkw oder Bus ist die Hauptursache für schwere Verletzungen bei Zweiradunfällen.

Typische Verletzungen bei Zweiradunfällen

Schädel-Hirn-Traumata, Rückenverletzungen und komplizierte Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Folgen schwerer Zweiradunfälle. Für den Anwalt heißt das, die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich zu machen, um dann den Anspruch auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen.

Dabei geht es um Verdienstausfall, meist auch um Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, tatsächliche Kosten für notwendige Anschaffungen und letztlich auch um ein dem Verletzungsbild und der Situation des Betroffenen entsprechendes Schmerzensgeld.

Beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt

Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen nach einem Zweiradunfall sollten Betroffene daher immer einen auf Personenschadenrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Nur mit einem Experten an Ihrer Seite haben Sie die Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, zumal es immer wieder Versicherer gibt, die selbst in eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern.