• Schmerzensgeld bei Zweiradunfällen

Unfall mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter

Unsere Anwältinnen und Anwälte setzen sich für Ihr Schmerzensgeld ein

Anwälte für Verletzte

Nach einem Zweiradunfall vertreten wir ausschließlich den Geschädigten, niemals den Unfallgegner oder dessen Versicherung.

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Immer informiert

Mit der WebAkte sind Sie rund um die Uhr auf dem Laufenden. Und wir sind für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie wollen.

Kompetente und erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Sie brauchen einen spezialisierten Anwalt

Nach einem unverschuldeten Zweiradunfall suchen Sie vielleicht einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann sich aber als Nachteil erweisen. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte für schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Opfer von Zweiradunfällen brauchen Anwältinnen und Anwälte, die Erfahrung im Umgang mit erfahrenen Versicherern haben. Hinzu kommt, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich klaren Fällen die Schadenregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Anwälte bei Fahrradunfall

Bei Quirmbach & Partner haben wir uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Unfall- und Behandlungsfehleropfer zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Quirmbach & Partner – Top-Kanzlei

Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung in der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten in ihren jeweiligen Rechtsgebieten. Das haben uns die WirtschaftsWoche und der STERN eindrucksvoll bestätigt und uns zu einer der TOP-Kanzleien im Medizinrecht gekürt.

Bundesweit für Sie tätig

Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Denn Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung sind gerade in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin kaum noch eine Rolle – zumal wir die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation konsequent nutzen.

Mit der WebAkte immer für Sie da

Als besonderen Service bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten die WebAkte an, eine gesicherte Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können – ob per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. So sind wir für Sie immer und überall erreichbar. Mit Mandanten aus ganz Deutschland arbeiten wir über die WebAkte eng und vertrauensvoll zusammen.

Ich möchte mich noch einmal für die angenehme, unkomplizierte und letztendlich doch noch so erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Jederzeit fühlte ich mich bei Ihnen gut aufgehoben und hatte von Anfang an das gute Gefühl, dass Sie meine Interessen der Versicherung gegenüber souverän und hartnäckig vertreten …

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Schadenersatz nach einem Zweiradunfall

Welche Ansprüche haben Sie?

Wenn Sie bei einem fremdverschuldeten Zweiradunfall verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Unfallverursacher muss Ihnen alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Das sind zum Beispiel

  • das Schmerzensgeld,
  • den Sachschaden,
  • den Erwerbsschaden,
  • den Haushaltsführungsschaden
  • sowie die so genannten vermehrten Bedürfnisse wie Pflege- und Fahrtkosten.

Häufig bleiben Teile dieser Schadenersatzansprüche aus Unkenntnis unberücksichtigt, obwohl Unfallopfern hier durchaus hohe Beträge zustehen können – zum Beispiel bei dauerhaftem Verdienstausfall oder wenn lebenslange Pflegekosten anfallen.

Schmerzensgeld – Entschädigung für entgangene Lebensqualität

Eine besondere Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld: Hier geht es darum, Unfallopfer für die entgangene Lebensqualität zu entschädigen. Schmerzensgeld kann zwar die Gesundheit nicht wiederherstellen, aber die wirtschaftliche Situation deutlich verbessern.

Aber welche Beträge sind angemessen? Sowohl beim Schmerzensgeld als auch beim Schadensersatz im engeren Sinne kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – also zum Beispiel auf die Dauer der Behandlung, mögliche psychische Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft.

Pauschale Aussagen sind daher schwierig, und auch die viel zitierten Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Ansprüche zu beziffern.

Ihre Experten für Zweirad-Unfälle

Thomas Gfrörer

Thomas Gfrörer

Rechtsanwalt und Partner,

Melanie Mathis

Melanie Mathis

Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mathias Holl

Mathias Holl, LL.M (Versicherungsrecht)

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Eleonore Wunder

Eleonore Wunder

Rechtsanwältin

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir sind nach einem Zweiradunfall für Sie da

    Wir arbeiten ausschließlich für geschädigte Unfallopfer, niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung. Denn für uns ist es unmöglich, glaubwürdig für beide Seiten tätig zu sein.

  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Bei der Schadensberechnung geht es nicht um irgendeine Zahl in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer nach dem Einzelfall. Wir prüfen jeden Fall im Detail und kämpfen für Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Für unsere Mandantinnen und Mandanten, die wir nach einem Zweiradunfall vertreten haben, haben wir regelmäßig sehr hohe Schadenersatzsummen erstritten.

  • Wir hören Ihnen zu

    Unsere Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Über die juristische Arbeit hinaus verstehen sich unsere Anwältinnen und Anwälte als Ihre Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

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Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Das Unfallrisiko mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter

Unfall mit Fahrrad

Immer mehr Menschen nutzen Zweiräder wie Fahrrad, Pedelec (E-Bike) oder E-Scooter, um von A nach B zu kommen – sei es der Umwelt oder der Gesundheit zuliebe oder weil es einfach Spaß macht.

Dabei darf aber nie vergessen werden, dass Zweiradfahrer den Gefahren des Straßenverkehrs schutzlos ausgeliefert sind. Sie haben keine Knautschzone und sind oft nicht ausreichend geschützt, zum Beispiel durch einen Helm. Statistisch gesehen haben Zweiradfahrer ein deutlich höheres Unfallrisiko als Autofahrer.

Der Unfallgegner bei Kollisionen ist meist das Auto (Pkw und Lkw), seltener andere Radfahrer oder Fußgänger. Bei mehr als der Hälfte der Unfälle sind Autofahrer die Verursacher, da sie Rad- und E-Bike-Fahrer häufig nicht oder zu spät wahrnehmen, z.B. beim Abbiegen. Auch der Zusammenstoß mit einem Pkw, Lkw oder Bus ist die Hauptursache für schwere Verletzungen bei Zweiradunfällen.

Typische Verletzungen: Knochenbrüche, Rückenverletzungen und Schädel-Hirn-Trauma

Gerade bei Unfällen mit Pedelecs und E-Scootern kann es zu schweren Verletzungen kommen, die oft mit dauerhafter Schwerbehinderung, Einschränkungen in allen Lebensbereichen und damit auch mit hohen finanziellen Einbußen verbunden sind.

Schädel-Hirn-Trauma, Rückenverletzungen und komplizierte Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Folgen schwerer Zweiradunfälle. Für den Anwalt heißt das, die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich zu machen, um dann den Anspruch auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen. Dabei geht es um Verdienstausfall, meist auch um Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, tatsächliche Kosten für notwendige Anschaffungen und letztlich auch um ein dem Verletzungsbild und der Situation des Betroffenen entsprechendes Schmerzensgeld.

Beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt

Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen nach einem Zweiradunfall sollten Betroffene daher immer einen auf Personenschadenrecht oder Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Nur so haben sie die Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, zumal es immer wieder Versicherer gibt, die selbst in eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern.

Helmpflicht: ja oder nein?

Für Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter besteht im Gegensatz zu E-Bikes grundsätzlich keine Helmpflicht.

An dieser Stelle ist es wichtig, den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike zu erläutern, da Pedelecs häufig als E-Bikes bezeichnet werden, obwohl dieser Begriff nicht korrekt ist:

  • Ein E-Bike ist ein motorunterstütztes Fahrrad, das unabhängig von der Muskelkraft des Fahrers, also ohne Tretunterstützung, fährt.
  • Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit Elektromotor, bei dem der Fahrer nur dann vom Motor unterstützt wird, wenn er selbst in die Pedale tritt, und das auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Helmpflicht, ja oder nein

Erhöhtes Selbstgefährdungspotential birgt Mitverschuldensrisiko

Hinsichtlich der Helmpflicht ist bei Pedelecs und E-Scootern zu beachten, dass durch die Motorunterstützung ein erhöhtes Selbstgefährdungspotenzial besteht. Jeder, der schon einmal mit einem solchen Fahrzeug gefahren ist oder ein solches Fahrzeug hat vorbeiflitzen sehen, weiß, dass man mit diesen Fahrzeugen in der Regel schneller unterwegs ist als mit einem Fahrrad. Daraus ergibt sich das erhöhte Selbstgefährdungspotential. Aufgrund dieses Umstandes kommt letztlich ein Mitverschulden beim Nichttragen eines Helmes in Betracht, was wiederum zu einer Kürzung der eigenen Ansprüche führen kann.

Doch Vorsicht: Nicht selten wird der Mitverschuldenseinwand vom Versicherer erhoben, ohne dass er ihn bewiesen hat. Oft ist der Nachweis auch gar nicht möglich. Wenn Sie also unsicher sind, ob Sie sich auf einen solchen Einwand einlassen sollen, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich mit dieser Materie auskennt.