Guter klinischer Standard und bekannte haftungsrelevante Problemfelder in der Geburtshilfe
Die geburtshilfliche und gynäkologische Betreuung schwangerer Frauen und Gebärender war und ist immer kulturellen, modischen, nationalen oder weltanschaulichen Einflüssen unterworfen. Im schlimmsten Fall spielen nach unserer Erfahrung leider auch marketingstrategische Einflüsse einer Klinik oder eines Geburtshauses eine Rolle für die Qualität der Behandlung.
Das Versorgungsniveau kann je nach technischem Standard einer Einrichtung, aber auch nach regionaler Bedarfslage stark variieren. Man kann dabei nicht sagen, dass es zwingend risikoärmer ist, in einem Haus der Maximalversorgung, also etwa einer Universitätsklinik, zu entbinden, anstatt in einem Haus der Regel- und Grundversorgung. Auch in Häusern maximaler Versorgungsstandards kann es zu haftungsrelevanten Problemen bei der Aufrechterhaltung des zu fordernden Standards kommen.
Als besonders haftungsträchtig haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten aber jene Einrichtungen erwiesen, bei denen von vornherein mit einem abgesenkten medizinischem Standard gerechnet werden muss wie z.B. in Belegklinken, Geburtshäusern und auch bei Hausgeburten oder Praxisgeburten.
Mutterschaftsrichtlinien
Die medizinische, geburtshilfliche Versorgung schwangerer Frauen in Deutschland ist in den Mutterschaftsrichtlinien umfassend geregelt. Gynäkologen und Gynäkologinnen sind angehalten nach einem Risikokatalog, der nach 52 Faktoren zwischen anamnestischen und befundeten Risiken differenziert, zu beraten, zu behandeln und insbesondere rechtzeitig zu überweisen.
Aus bestimmten Schwangerschaftsrisiken können sich auch Geburtsrisiken entwickeln, so etwa bei
- Diabetes mellitus
- hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen (Hochdruckerkrankungen)
- Beckenendlage
- Mehrlingsschwangerschaft
- drohender Frühgeburt
- intrauteriner Wachstumsrestriktion
- Amnioninfektionssyndrom (AIS)
- Präeklampsie
- Zustand nach Kaiserschnitt
- Zustand nach Schulterdystokie.
Die Schwangere ist dann in jedem individuellen Einzelfall umfassend über ihr spezifisches Risikoprofil aufzuklären und gegebenenfalls auch hinsichtlich der Wahl des richtigen Entbindungsortes, also der Geburtsklinik, zu beraten.
Die stationäre Versorgung von Schwangeren und Gebärenden erfolgt in Deutschland dreistufig in Krankenhäusern der Regel- und Grundversorgung (zu denen auch Belegkliniken gehören), in Einrichtungen mit Schwerpunktcharakter sowie Kliniken der Maximalversorgung (z.B. Universitätskliniken).
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
Neben den Mutterschaftsrichtlinien existieren Leitlinien, die ebenfalls die außerklinische Betreuung von Schwangerschaften, aber auch die klinische Betreuung und Überwachung werdender Mütter regeln. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat für die meisten geburtshilflichen Situationen Handlungskorridore eröffnet, die als Leitlinien quasi-verbindliche Vorgaben für Gynäkologinnen und Gynäkologen aber auch für Geburtshelfer und Geburtshelferinnen machen. Den meisten von uns betreuten Fällen liegen Verstöße gegen diese Leitlinien und Nichteinhaltung der korrekten Beratungs-, Überweisung- und Behandlungsstruktur zugrunde.
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht