• Gelähmt nach einer Rückenoperation?

    Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zurück ins Leben

    Querschnittlähmung nach misslungener OP

Querschnittslähmung als Folge eines Behandlungsfehlers?

Unser kompetentes Anwalts-Team ist für Sie da

Was eine Querschnittslähmung als Folge eines Behandlungsfehlers für Betroffene und ihr Umfeld bedeutet, kann ein Außenstehender kaum nachvollziehen. Das Leben wird in seinen Grundfesten erschüttert. Lebensentwürfe und Zukunftsträume sind zunächst einmal Makulatur. Viele Geschädigte fühlen sich zudem in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und wissen nicht, wie es weiter gehen soll.

Mehr als eine Anwaltskanzlei: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt
Erstklassiger Rechtsbeistand ist nach einem Behandlungsfehler unerlässlich – vor allem, um schnell finanzielle Sicherheit zu erlangen. Aber auch in anderen Bereichen brauchen Querschnittgelähmte erfahrene Begleiter – von der Rehabilitation bis zum Wohnungsumbau.

40 Jahre Erfahrung: Spezialisiertes Team, starkes Netzwerk
Bei uns arbeiten Spezialisten für Schadenersatz und Schmerzensgeld eng mit Experten für Versicherungs- und Sozialrecht zusammen. Für Themen wie Reha-Management ziehen wir Partner aus unserem Netzwerk hinzu, das wir in den 40 Jahren seit der Kanzleigründung aufgebaut haben.

Für Ihr gutes Recht: Schildern Sie uns Ihren Fall
Wenn Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern, sagen wir Ihnen so schnell wie möglich, wie es weitergehen kann. Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können – egal, wo Sie in Deutschland leben.

Ihre finanzielle Absicherung steht jetzt an erster Stelle

Für Querschnittsgelähmte ist eine schnelle finanzielle Absicherung von größter Bedeutung. Denn sie nimmt ihnen die wirtschaftlichen Sorgen und hilft, den Alltag und das Leben angenehmer zu gestalten, zum Beispiel durch einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder ein behindertengerechtes Fahrzeug.

Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung

Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche

Wir setzen bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler deshalb alles daran, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Darüber hinaus machen wir weitere Schadenspositionen geltend, die das Schmerzensgeld oftmals weit übersteigen. Dazu zählen

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse, wie z.B. der Umbau der eigenen Wohnung oder Hauses oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges.

Risiko der Querschnittslähmung wird oft unterschätzt

In unserer Praxis haben wir es mit verschiedenen Arten von Behandlungsfehlern zu tun. So kann es zu einer Querschnittslähmung kommen, wenn Ärzte eine Wirbelsäulen-Operation nicht fachgerecht durchführen. Zudem erkennen sie Entzündungen im Rückenbereich, Abszesse oder Verletzungen durch einen Sturz häufig zu spät – oder unterschätzen sie. In solchen Fällen schreitet die Schädigung des Rückenmarks so lange voran, bis Patienten unter Lähmungen leiden.

Für Ärzte ist eine Bedrohung für das Rückenmark oft nicht leicht zu erkennen. Häufig stufen sie starke Rückenschmerzen als Folge von Verspannungen oder Blockaden ein – und verschreiben Schmerzmittel und Krankengymnastik. Auch Stürze und ihre Folgen werden vielfach falsch eingeschätzt.

Wie Sie als Patient das Risiko irreversibler Schäden minimieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag » Risiko Querschnittslähmung.

Behandlungsfehler mit der Folge Querschnittslähmu

Quirmbach & Partner, Topkanzlei Medizinrecht 2024Sprechen Sie mit uns!

Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

Querschnittsgelähmte brauchen einen spezialisierten Anwalt

Sven Wilhelmy , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht ist unser Experte für Querschnittslähmungen nach einem Arztfehler. Er hat langjährige Erfahrung und weiß genau, welche Ansprüche Querschnittgelähmte geltend machen können – und worauf es ankommt, um sie erfolgreich durchzusetzen.

Besonders wichtig: Je früher die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung beginnt, desto größer sind die Chancen auf eine bestmögliche Unterstützung geschädigter Patienten.

Querschnittsgelähmte brauchen einen spezialisierten Anwalt

Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Schadensregulierung bei einer Querschnittslähmung juristisch sehr anspruchsvoll ist. Gerade am Anfang gilt es, entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Regulierung zu stellen. Kommt es zu Fehlern, sind sie im weiteren Verlauf kaum noch zu korrigieren. Querschnittgelähmte sollten deshalb so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Unterlagen auswerten – und genau zuhören

Um Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen, müssen wir gemeinsam mit Ihnen zunächst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler die Querschnittslähmung verursacht hat.

Dazu ist es von entscheidender Bedeutung, sämtliche Unterlagen akribisch auszuwerten und die Informationen anschließend mit Ihren  Erinnerungen abzugleichen. Dabei sehen wir genau hin und hören Ihnen zu. Bereits in dieser Phase entdecken wir meist vielversprechende Ansatzpunkte für eine Haftung.

Im nächsten Schritt legen wir die ermittelten Fakten einem erfahrenen Sachverständigen vor, der sie kritisch überprüft. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Arzthaftungsrecht verfügen wir über ein großes Netzwerk an kompetenten und zuverlässigen Sachverständigen.

Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Mehr als nur Rechtsberatung: So arbeiten wir für Sie

Anwälte für Patienten

Wir arbeiten ausschließlich für geschädigte Patienten, niemals für die gegnerische Versicherung. Unser Anspruch dabei ist, Sie auf dem Weg in ein neues Leben mit der Querschnittslähmung zu begleiten und Sie bei sämtlichen Herausforderungen zu unterstützen.

Deshalb sind wir nicht nur Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen. Unser Expertenteam widmet sich auch anderen rechtlichen Fragen, mit denen Sie sich konfrontiert sehen, zum Beispiel

  • im Sozialrecht (Pflegegrad, Gewährung von Hilfsmitteln u. Ä.) oder
  • im klassischen Versicherungsrecht (u.a. mit Blick auf Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung)

Angesichts der vielfältigen Fragen und Herausforderungen arbeiten wir im Team und stimmen uns eng ab. Für die verschiedenen Bereiche steht Ihnen jeweils ein spezialisierter Fachanwalt zur Seite.

Vom Reha-Management bis zum Umbau – unser Netzwerk hilft

Auch jenseits des juristischen Bereichs stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So ist Konstanze Quirmbach für Sie da, wenn Sie psychologische Unterstützung brauchen. Zudem haben wir in den 40 Jahren seit der Kanzlei-Gründung ein Netzwerk von Kooperationspartnern aufgebaut, die Querschnittgelähmte unterstützen, ihren Alltag neu zu organisieren und die folgenden Herausforderungen zu meistern:

  • Organisation von Rehabilitations-Maßnahmen
  • bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege
  • Anschaffung eines speziell ausgestatteten Fahrzeuges
  • behindertengerechter Umbau des Hauses oder der Wohnung
  • berufliche Wiedereingliederung und/oder Umschulung

Ein starkes Team steht an Ihrer Seite

Wir stellen sicher, dass Sie fachlich und menschlich immer in den besten Händen ist. Ihr Hauptansprechpartner ist Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, Fachanwalt für Medizinrecht, bei dem die Fäden zusammenlaufen. Er stellt für Sie ein maßgeschneidertes Expertenteam zusammen, dass sämtliche Facetten Ihres Falls abdeckt – und mit Herzblut für Ihr Recht kämpft.

Mathias Holl

Versicherungsrecht mit
Rechtsanwalt Matthias Holl
LL.M. (Versicherungsrecht)

Sven Wilhelmy

Schadensregulierung  mit
Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

Paul-Albert Schullerus

Sozialrecht mit
Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht

Ein starkes Team steht an Ihrer Seite

Wir stellen sicher, dass Sie fachlich und menschlich immer in den besten Händen ist. Ihr Hauptansprechpartner ist Rechtsanwalt  Sven Wilhelmy, Fachanwalt für Medizinrecht, bei dem die Fäden zusammenlaufen. Er stellt für Sie ein maßgeschneidertes Expertenteam zusammen, dass sämtliche Facetten Ihres Falls abdeckt – und mit Herzblut für Ihr Recht kämpft.

Sven Wilhelmy

Schadensregulierung  mit
Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

Mathias Holl

Versicherungsrecht mit
Rechtsanwalt Matthias Holl
LL.M. (Versicherungsrecht)

Paul-Albert Schullerus

Sozialrecht mit
Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten schnellstmöglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns engagieren, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Über die Kosten sprechen wir ausführlich mit Ihnen – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Hilfe bei Fragen zum Sozialrecht

Neben der Schadensregulierung sind bei einer Querschnittslähmung gerade am Anfang viele Fragen mit der Kranken- und Pflegekasse, dem Sozialamt und der Rentenversicherung zu klären. Leider dauert es häufig lange, bis Ämter und Kassen Leistungen gewähren, die Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen. In unserer Praxis erleben wir immer wieder:

  • Probleme mit der korrekten Feststellung des Pflegegrades
  • Verweigerung von Hilfsmitteln und/ oder Therapien
  • Probleme bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Probleme bei der Erwerbsminderungsrente

In solchen Fällen schalten wir mit Paul-Albert Schullerus, einen erfahrenen und versierten Fachanwalt für Sozialrecht ein. Das führt sehr oft zu schnellen und guten Lösungen.

Schadensregulierung bei Querschnittslähmung

Unterstützung im Versicherungsrecht

Wenn Sie gut vorgesorgt haben, stehen Ihnen im Fall einer Querschnittslähmung verschiedene Versicherungsleistungen zu. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen versuchen, ihre Zahlungspflichten zu umschiffen.

In solchen Fällen ist unser Experte für Versicherungsrecht, Mathias Holl, für Sie da. Er weiß genau, welche Leistungen Ihnen zustehen und worauf es ankommt, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen – zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Versicherer berufen sich gerne darauf, dass Geschädigte trotz der Querschnittslähmung weiter zu mehr als 50 Prozent berufsfähig sind. Oder sie behaupten, Versicherte hätten beim Abschluss der Police Vorschäden nicht gemeldet.
  • Private Krankenversicherung. Versicherte sehen sich bisweilen mit Problemen konfrontiert, weil der gleichzeitige Bezug von Berufsunfähigkeitsleistung und Krankentagegeld gesetzlich ausgeschlossen ist. Deshalb kann es vorkommen, dass die Krankentagegeldversicherung ihre Zahlungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit einstellt – während die BU-Versicherung bestreitet, dass eine solche vorliegt und ebenfalls die Leistung verweigert.
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