Querschnittlähmung als Folge eines Behandlungsfehlers?
Unser kompetentes Anwalts-Team ist für Sie da
Was eine Querschnittlähmung als Folge eines Behandlungsfehlers für Betroffene und ihr Umfeld bedeutet, kann ein Außenstehender kaum nachvollziehen. Das Leben wird in seinen Grundfesten erschüttert. Lebensentwürfe und Zukunftsträume sind zunächst einmal Makulatur. Viele Geschädigte fühlen sich zudem in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und wissen nicht, wie es weiter gehen soll.
Mehr als eine Anwaltskanzlei: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt
Erstklassiger Rechtsbeistand ist nach einem Behandlungsfehler unerlässlich – vor allem, um schnell finanzielle Sicherheit zu erlangen. Aber auch in anderen Bereichen brauchen Querschnittgelähmte erfahrene Begleiter – von der Rehabilitation bis zum Wohnungsumbau.
40 Jahre Erfahrung: Spezialisiertes Team, starkes Netzwerk
Bei uns arbeiten Spezialisten für Schadenersatz und Schmerzensgeld eng mit Experten für Versicherungs- und Sozialrecht zusammen. Für Themen wie Reha-Management ziehen wir Partner aus unserem Netzwerk hinzu, das wir in den 40 Jahren seit der Kanzleigründung aufgebaut haben.
Bundesweit für Sie tätig
Schildern Sie uns Ihren Fall und wir antworten Ihnen so schnell wie möglich, sagen Ihnen wie es weitergehen kann. Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können – egal, wo Sie in Deutschland leben.
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