• Schlaganfall falsch behandelt?

    Unsere Fachanwälte für Medizinrecht sind für Sie da!

    Fehlerhafte Behandlung nach Schlaganfall

Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall

Wir kämpfen für Ihr Schmerzensgeld und Ihren Schadensersatz

Anwälte für Patienten

Bei einem fehlerhaft behandelten Schlaganfall vertreten unsere Anwälte ausschließlich Patienten – niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die gegnerische Versicherung.

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Schlaganfall – eine der häufigsten Erkrankungen

Der Schlaganfall (auch Hirnschlag oder Apoplex genannt) ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen. Dennoch wird ein Schlaganfall oft nicht erkannt oder aufgrund mangelnder Infrastruktur der Krankenhäuser zu spät behandelt.

Dabei ist eine zeitnahe Behandlung für Schlaganfallpatienten extrem wichtig. Jede Minute zählt, denn je früher ein Schlaganfall erkannt wird, desto erfolgreicher kann er behandelt und schwerwiegende Folgen können verhindert werden.

Dennoch kommt es selbst in Kliniken mit Stroke Unit immer wieder vor, dass ein Schlaganfall nicht erkannt und der Patient falsch behandelt wird.

Gründe für Fehlbehandlungen nach Schlaganfall

  • Diagnose- und/oder Therapieverschleppung durch
    • verspätete Klinikeinweisung
    • verspätete bildgebende Diagnostik (CT, MRT, Dopplersonographie, Angiographie etc.)
    • verspätete Vorstellung beim Arzt/Neurologen
    • verspätete Verlegung auf Stroke Unit
    • verspätete Lysetherapie
  • Unterlassene Untersuchung (Erhebung des neurologischen Status)
  • Fehlinterpretation der Symptome
  • Entlassung nach Hause trotz Schlaganfallsymptomen

Behandlungsfehler Schlaganfall

Voraussetzungen für Schmerzensgeld und Schadenersatz

Um im Arzthaftungsrecht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu begründen, müssen grundsätzlich u.a. drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Behandlungs- oder Aufklärungsfehler des Arztes (Verstoß gegen den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachärztlichen Standard)
  2. Gesundheitsschaden des Patienten
  3. der Gesundheitsschaden muss durch den Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler (mit-)verursacht worden sein (Kausalität).

Der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegt dem Geschädigten.

Einfacher und grober Behandlungsfehler / Umkehr der Beweislast

Wird ein „einfacher Behandlungsfehler“ bejaht, muss der Patient nachweisen, dass der Behandlungsfehler (oder Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler) zu dem geltend gemachten Gesundheitsschaden geführt hat (Kausalität). Wird hingegen ein “grober Behandlungsfehler“ festgestellt, tritt die so genannte Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, dass nicht mehr der Patient, sondern der Arzt bzw. das Krankenhaus beweisen muss, dass auch bei korrektem ärztlichen Vorgehen die gleichen Folgen eingetreten wären oder dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass der Behandlungsfehler zu dem Gesundheitsschaden geführt hat.

Gerade im Arzthaftungsrecht muss jeder Fall individuell auf eine Vielzahl von Umständen geprüft werden, um ihn sowohl medizinisch als auch juristisch beurteilen zu können.

Schmerzensgeld und Schadenersatz bei fehlerhaft behandeltem Schlaganfall

Kann nach einem Schlaganfall ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, muss die Versicherung des Arztes oder des Krankenhauses dem geschädigten Patienten alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehört zum einen das Schmerzensgeld als Ausgleich für die entgangene Lebensqualität und Lebensfreude. Zum anderen haben geschädigte Schlaganfallpatienten Anspruch auf den Ersatz weiterer Schadenspositionen wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten etc. All diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um die Ansprüche konsequent durchsetzen zu können.

Versuchen Sie nie allein, d.h. ohne kompetente juristische Unterstützung, mit dem Arzt oder der Versicherung zu verhandeln, sondern suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Schmerzensgeld und Schadenersatz bei fehlerhaft behandeltem Schlaganfall

Quirmbach & Partner, Topkanzlei Medizinrecht 2024Kann nach einem Schlaganfall ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, muss die Versicherung des Arztes oder des Krankenhauses dem geschädigten Patienten alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehört zum einen das Schmerzensgeld als Ausgleich für die entgangene Lebensqualität und Lebensfreude. Zum anderen haben geschädigte Schlaganfallpatienten Anspruch auf den Ersatz weiterer Schadenspositionen wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten etc. All diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um die Ansprüche konsequent durchsetzen zu können.

Versuchen Sie nie allein, d.h. ohne kompetente juristische Unterstützung, mit dem Arzt oder der Versicherung zu verhandeln, sondern suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt.

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Ihr Schadenersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Das tun wir für Sie nach einem Behandlungsfehler

Einschätzung der SituationRealistische Einschätzung der Rechtslage

Besteht nach einem Schlaganfall der Verdacht auf einen Behandlungsfehler , ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen zu sichten und sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht zu bewerten. Am Anfang jeder Mandatsbearbeitung steht daher für uns die Anforderung der Behandlungsunterlagen. Besonderen Wert legen wir auf die Erstellung eines Gedächtnisprotokolls.

Im ersten Schritt dürfen Sie daher von uns eine akribische Auswertung der Behandlungsunterlagen sowie eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage erwarten. Sehen wir Chancen auf Schadensersatz, informieren wir Sie über mögliche Ansprüche. Dabei erläutern wir mögliche Kostenrisiken ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern. Dabei gehen wir auch auf regionale Unterschiede in der Höhe der durchsetzbaren Ansprüche (je nach Gerichtsstand) ein.

Schmerzensgeld SchadensersatzSchmerzensgeld und Schadensersatz beziffern

Liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Gesundheitsschaden zumindest mitverursacht hat, steht Ihnen nicht nurSchmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf Schadensersatz, wie zum Beispiel den Pflegemehraufwand, den Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmitteln und Medikamenten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Gegebenenfalls steht Ihnen auch ein Verdienstausfall zu.

Ein angemessenes Schmerzensgeld macht Sie nicht wieder gesund, aber es entlastet Sie finanziell, entspannt Ihre wirtschaftliche Situation und kann zu Ihrer Genesung beitragen.

außergerichtliche EinigungZiel ist eine außergerichtliche Einigung

Um Ihnen einen langwierigen Prozess zu ersparen, versuchen wir immer, Ihnen außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich bei einem Behandlungsfehler ein Prozess vermeiden.

Wenn die Gegenseite mauert, vertreten Sie unsere Fachanwälte für Medizinrecht persönlich vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. In komplexen Fällen stellen wir für Sie ein Anwaltsteam zusammen.

GutachterRenommierte Gutachter ins Boot holen

Häufig ziehen wir auch hochkarätige Gutachter hinzu, die sich mit Behandlungsfehlern auskennen. Das ist besonders wichtig, wenn es zu einer Beweisaufnahme vor Gericht kommt, bei der Sachverständige als Zeugen aussagen.

Da wir seit vielen Jahren eng mit renommierten Sachverständigen und Gutachtern zusammenarbeiten, die über umfangreiche Prozesserfahrung verfügen und bei Gericht in der Regel hohe Akzeptanz genießen, sind wir – und damit auch Sie – für solche Fälle bestens gerüstet.

Erfolgreich abgeschlossene Mandate – eine Auswahl

Sachverhalt:
Der Mandant wurde mit einer Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Ein erforderliches MRT wurde nicht gemacht, so dass der multiple Schlaganfall zunächst unerkannt blieb und der Mandant entlassen wurde. Der neurologische Fachstandard wurde nicht eingehalten. Ebenfalls wurde die notwenige Medikation nicht verabreicht. Heute ist der Mandant schwerbehindert und arbeitsunfähig. Er hat eine erheblich verschlechterte Sehkraft, Wahrnehmungsprobleme und leidet täglich an Kopfschmerzen. Hinzu kommen Sprachstörungen und Einschränkungen in der Motorik, Gleichgewichtsstörungen und andauernder Schwindel.

Das Problem in diesem Fall: Außergerichtlich hat der Versicherer die Haftung nicht anerkannt. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter bestätigte eine unterlassene Befunderhebung, da ein MRT zwingend hätte eingefordert werden müssen. Den sich anbahnenden Schlaganfall hätte man rechtzeitig erkennen und entsprechend behandeln können, so dass das Ausmaß der Folgen des Schlaganfalles geringer ausgefallen wäre.

Regulierung:
Gerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von 380.000,00 €.

Sachverhalt:
Die Diagnose- und Therapieverschleppung eines Schlaganfalls bei der 42-jährigen Mandantin führte zu einer Halbseitenlähmung sowie Schluck-/Sprachstörungen. Der ihm zuerkannte GdB (Grad der Behinderung) liegt bei 100%

Regulierung:
Gerichtlicher Vergleich vor dem LG Mannheim mit einer Entschädigungssumme in Höhe von 575.000 €.

Sachverhalt:
Der Mandant im mittleren Alter suchte den ärztlichen Notdienst auf, da er Kreislaufbeschwerden hatte, unter Bluthochdruck, Schwindel sowie Übelkeit litt. Diese Beschwerden hielten an, so dass er anschließend seinen Hausarzt aufsuchte. Ohne weitere Untersuchungen durchzuführen, diagnostizierte der einen Bluthochdruck und verordnete Medikamente. Einige Wochen später berichtete der Mandant seinem Hausarzt dann von zeitweiligen Kribbel-Parästhesien im rechten Arm sowie Taubheitsgefühlen im rechten Bereich des Gesichtes. Der Hausarzt stellte eine Überweisung zum Radiologen aus, ohne auf die Dringlichkeit hinzuweisen oder sich selbst um einen kurzfristigen Termin zu bemühen. Bevor dieser Termin stattfinden konnte, erlitt der Mandant einen Schlaganfall und wurde sofort notfallmäßig im Krankenhaus aufgenommen und behandelt.
Er leidet seitdem unter Taubheitsgefühlen im Gesicht, in der rechten Hand hat er keine Kraft mehr. Er ist erheblich gehbehindert und zeitweise pflegebedürftig. Es besteht eine 100%ige Schwerbehinderung.

Ergebnis des Gutachtens der Landesärztekammer: Grober Behandlungsfehler. Der Hausarzt hatte gegen eindeutige und anerkannte Standardregeln zur Diagnostik und Behandlung von Schlaganfällen in unverständlicher Weise verstoßen. Der Hausarzt hätte die klaren Anzeichen eines sich anbahnenden Schlaganfalles erkennen und seinen Patienten sofort in ein spezialisiertes Krankenhaus einweisen müssen, wie es nach den Regeln ärztlicher Kunst allein schon bei dem Verdacht auf einen Schlaganfall oder einen zerebralen Prozess erforderlich ist.
Da jedoch die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Hausarztes für die geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichte, zumal auch die Sozialversicherungsträger Ansprüche anmeldeten, gestalteten sich die Vergleichsverhandlungen schwierig. Die Ansprüche unseres Mandanten waren daher durch die geringe Deckungssumme beschränkt.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 850.000,00 €

Medizinische Mindeststandards bei der Behandlung eines Schlaganfalls

Sobald die Verdachtsdiagnose „Schlaganfall“ bzw. „TIA“ (transitorische ischämische Attacke) im Raume steht, gehören die folgenden Maßnahmen zum diagnostischen und therapeutischen Mindeststandard, der zwingend eingehalten werden muss:

  • Sofortige Einweisung in eine Stroke Unit
  • Sofortige, lückenlose und exakte Dokumentation des neurologischen Status
  • Vorstellung bei m Arzt innerhalb von 10 Minuten
  • Wiederholte neurologische Statusermittlung
  • Durchführung von CCT/MRT/Dopplersonografie/Angiografie innerhalb von 25 Minuten
  • Gegebenenfalls Gabe von Acetylsalicylsäure (ASS) als frühe Sekundärprophylaxe.

Wird dieser Katalog von Mindestmaßnahmen bei der Behandlung nicht oder nur teilweise eingehalten, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Der Arzt hat den Patienten dann nicht nach dem anerkannten Standard der wissenschaftlichen Medizin behandelt.

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In diesem Video erklärt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht und spezialisiert auf Behandlungsfehler in der Neurologie, wie es zu Behandlungsfehlern bei einem Schlaganfall kommen kann und wann ein Arzt oder ein Krankenhaus dafür haftet

Selten habe ich einen Anwalt erlebt, der so sehr auf den Mandanten eingeht, geduldig zuhört und erklärt sowie immer Zeit für mich hat. Ich fühlte mich und fühle mich bei ihm jederzeit gut aufgehoben, umfassend betreut und kann mich getrost auf seine fachliche Expertise verlassen.
Auch wenn ich dies normalerweise bei einem Fachanwalt als gegeben voraussetzen würde, so ist es bei Herr Oehlschläger nicht nur auffallend, dass er juristische mit medizinischer Expertise verknüpft, sondern alles auch noch sehr menschlich und verständlich transportiert. …
Wenn ich für seine Art und den Umgang, seine Intelligenz und sprachliche Brillanz, seinen Arbeitseifer und seine Hartnäckigkeit vor Gericht 6 Sterne vergeben könnte, würde ich dies sofort tun!

aus der Rückmeldung eines Mandanten

TIA und Schlaganfall

Etwa jeder dritte Schlaganfall kündigt sich mit einer TIA an. Eine TIA (Transitorische ischämische Attacke), oft auch als Mini-Schlaganfall bezeichnet, ist eine vorübergehende Durchblutungsstörung des Gehirns, die zu neurologischen Ausfallerscheinungen führt.

Eine TIA klingt innerhalb von 24 Stunden wieder ab. Dennoch erleiden etwa 30 Prozent der Patienten nach einer TIA innerhalb der nächsten fünf Jahre einen Schlaganfall. Deshalb muss eine TIA genauso ernst genommen werden wie ein Schlaganfall. Das gilt auch, wenn die Beschwerden nur vorübergehend sind.

Bei einer TIA können die gleichen Symptome auftreten wie bei einem Schlaganfall. Beide haben auch die gleichen Ursachen, die auch nach Abklingen der Symptome weiter bestehen. Aus diesem Grund sind Diagnostik und Therapie bei TIA und Schlaganfall grundsätzlich identisch, d.h. es gilt der gleiche Mindeststandard. Wird dieser unterschritten, kann auch bei einer TIA ein Behandlungsfehler vorliegen.

Tipps für Schlaganfall-Patienten und ihre Angehörige

  • Liegt ein einfacher Behandlungsfehler vor (z.B. geringfügige Verzögerung der CT- oder Lysetherapie), muss der Patient beweisen, dass dieser Fehler auch den Schaden (z.B. halbseitige Lähmung) verursacht hat.
  • Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um. Ein grober Behandlungsfehler kann bei einem „unverständlichen Verstoß, der einem Arzt schlechthin nicht unterlaufen darf“, vorliegen. Ein solcher Verstoß könnte z.B. vorliegen, wenn der Patient deutlich verspätet in die Klinik eingewiesen wurde, die CT erst deutlich verspätet veranlasst wurde oder der Patient trotz Schlaganfallsymptomatik nach Hause entlassen wurde. Dann muss der Arzt oder das Krankenhaus beweisen, dass der gleiche Schaden auch ohne den groben Behandlungsfehler eingetreten wäre.
  • Sichern Sie Beweise für den Behandlungsfehler: Machen Sie digitale Fotos, z. B. vom Ort des Geschehens und auch von den Gesundheitsschäden, soweit sie sichtbar sind.
  • Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen (z.B. Bettnachbarn im Krankenhaus oder Anwesende in der Notaufnahme).
  • Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, in dem Sie den Verlauf der Behandlung sowie Ihre persönliche, familiäre und berufliche Situation vor dem Behandlungsfehler beschreiben. Je mehr Informationen das Gedächtnisprotokoll enthält, desto besser können Sie argumentieren.

Mehr als Rechtsberatung: Wie wir für Sie arbeiten

Anwälte für Patienten

Wir arbeiten ausschließlich für geschädigte Patienten, Unser Anspruch ist es, Schlaganfallpatienten auf ihrem Weg in ein neues Leben zu begleiten und sie bei allen Herausforderungen zu unterstützen.

Deshalb sind wir nicht nur Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz geht. Unser Team widmet sich auch anderen Rechtsfragen, mit denenSchlaganfallpatienten konfrontiert werden, zum Beispiel

  • im Sozialrecht (Pflegegrad, Gewährung von Hilfsmitteln etc.) oder
  • im klassischen Versicherungsrecht (z.B. im Hinblick auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung).

Angesichts der vielfältigen Fragestellungen und Herausforderungen arbeiten wir im Team und stimmen uns eng ab. Für die verschiedenen Bereiche stehen Ihnen jeweils spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Seite.

Vom Reha-Management bis zum behindertengerechten Umbau – unser Netzwerk hilft

Auch außerhalb der juristischen Sphäre stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. So ist Konstanze Quirmbach für Sie da, wenn Sie psychologische Unterstützung benötigen. Darüber hinaus haben wir in den 40 Jahren seit der Kanzleigründung ein Netzwerk von Kooperationspartnern aufgebaut, die Schlaganfallpatienten bei der Neuorganisation ihres Alltags und der Bewältigung folgender Herausforderungen unterstützen:

  • bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege
  • Organisation von Rehabilitations-Maßnahmen
  • Anschaffung eines speziell ausgestatteten Fahrzeuges
  • behindertengerechter Umbau des Hauses oder der Wohnung
  • berufliche Wiedereingliederung und/oder Umschulung

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht

Spezialisiert auf Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall

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Malte Oehlschläger

Rechtsanwalt Malte Oehlschläger

 Fachanwalt für Medizinrecht und spezialisiert auf Behandlungsfehler in der Neurologie

Alexander Rüdiger

Rechtsanwalt Aexander Rüdiger

Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Spezialisiert auf die Vertretung von Schlaganfallpatienten

Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen

Für Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, stellen sich nicht nur medizinische, sondern auch sozialrechtliche Fragen.

  • Es ist wichtig zu klären, welche Leistungen von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden, da Schlaganfallpatienten häufig eine langfristige medizinische Versorgung benötigen.
  • Zur Verbesserung oder Wiederherstellung der motorischen und kognitiven Fähigkeiten ist häufig eine Rehabilitation erforderlich. Hier müssen die Leistungen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung geklärt werden.
  • In schweren Fällen können Schlaganfallpatienten pflegebedürftig werden und die Pflegeversicherung kann die Kosten für häusliche Pflege oder einen Pflegeplatz übernehmen.
  • Wird der Patient aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen erwerbsunfähig, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
  • Paul-Albert SchullerusJe nach Schwere des Schlaganfalls haben Patienten Anspruch auf Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstuhl, Sprachcomputer oder Assistenzsysteme. Hier müssen die Kosten mit den Sozialversicherungsträgern geklärt werden und es können Zuzahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Um bei der Klärung all dieser Fragen zu helfen, steht ein erfahrener und versierter Fachanwalt für Sozialrecht, Paul-Albert Schullerus zur Verfügung. Er berät Schlaganfallpatienten und ihre Angehörigen und hilft ihnen, ihre sozialrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

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Versicherungsrechtliche Unterstützung

Für Schlaganfallpatienten stellen sich auch verschiedene versicherungsrechtliche Fragen, die sowohl die finanzielle Absicherung als auch die medizinische Versorgung betreffen können. Hier einige Beispiele:

  • Schlaganfallpatienten können aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen berufsunfähig werden. In diesem Fall kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur finanziellen Absicherung einspringen. Hier ist es wichtig zu klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten und welche Leistungen konkret gezahlt werden.
  • Ein Schlaganfall kann auch eine Unfallfolge sein, wenn er plötzlich und unerwartet durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eintritt. In diesem Fall kann eine Unfallversicherung greifen und Leistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallleistungen erbringen.
  • Für privat krankenversicherte Schlaganfallpatienten ist es wichtig zu klären, welche Leistungen die Versicherung übernimmt und ob gegebenenfalls eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich ist.
  • Mathias HollAuch eine Reiseversicherung kann für Schlaganfallpatienten sinnvoll sein, um im Krankheitsfall oder bei einem Rücktransport abgesichert zu sein.
  • Schlaganfallpatienten können aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten haben, eine Lebensversicherung abzuschließen oder eine solche zu bestimmten Konditionen zu erhalten. Hier ist es wichtig zu klären, welche Einschränkungen bestehen und welche Alternativen es gibt..

Insgesamt sind die versicherungsrechtlichen Fragen bei Schlaganfallpatienten individuell sehr unterschiedlich und können je nach Situation sehr komplex sein.  Unser Experte für Versicherungsrecht, Mathias Holl, weiß genau, worauf es ankommt, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen. Er hilft Ihnen gerne weiter.