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Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

Anwälte für Arzthaftung & schwere Personenschäden

Wenn Unfall oder Behandlungsfehler das Leben dauerhaft verändert

Quirmbach & Partner ist eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei. Sie vertritt Unfallopfer, geschädigte Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, wenn ein Unfall oder ein Behandlungsfehler zu dauerhaften gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Folgen führt.

Team von Quirmbach & Partner bei einer gemeinsamen Besprechung in der Kanzlei.
Wir sind an Ihrer Seite, wenn das Leben aus der Bahn gerät

Rechtliche Hilfe bei Arzthaftung, Behandlungsfehlern und schweren Unfallfolgen

Egal, ob es sich um einen schweren Unfall oder einen Behandlungsfehler handelt – unsere Anwälte setzen sich mit juristischer Kompetenz und ganzem Herzen für Sie und Ihre Ansprüche ein. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und darüber, welche Leistungen wir für Sie bereithalten.

Unfälle

Ein schwerer Unfall kann alles verändern – oft von einem Moment auf den anderen. Zurück bleiben Sorgen, Ungewissheit und viele offene Fragen. In dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen mit klarem juristischem Rat zur Seite. Als erfahrene Anwälte für schwerverletzte Unfallopfer entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen. Wir setzen auf echte persönliche Beratung, bei der Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
Unsere Spezialgebiete bei schweren Personenschäden
Querschnittslähmung nach Unfall
Anwalt nach Motorrad- oder Fahrradunfall
Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nach einem Unfall
Polytrauma oder Amputation nach Unfall
Erfahren Sie mehr zum Rechtsgebiet "Unfälle"

Arzthaftung

Ein ärztlicher Behandlungsfehler verändert das Leben tiefgreifend. Wird das Vertrauen in die Medizin erschüttert, stehen wir fest an Ihrer Seite. Gerade dann brauchen Sie jemanden, der Ihre Rechte nicht nur kennt, sondern sie auch entschlossen durchsetzt. Als erfahrene Experten im Arzthaftungsrecht setzen wir uns mit ganzer Kraft für Ihre Entschädigung und Ihr gutes Recht ein. Sie sind nicht allein – gemeinsam stehen wir für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Schwerpunkte im Arzthaftungsrecht
Geburtsschaden durch Behandlungsfehler
Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall
Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler
Erfahren Sie mehr zum Rechtsgebiet "Arzthaftung"

Versicherungsrecht

Krankheit oder Unfall können die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen oder dauerhafte Folgen haben. Versicherer lehnen Leistungen ab, kürzen Zahlungen oder verzögern die Bearbeitung. Wir prüfen Vertrag, Schriftwechsel und medizinische Unterlagen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung und privater Unfallversicherung.
Unsere Spezialgebiete im Versicherungsrecht
Private Unfallversicherung zahlt nicht?
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?
Erfahren Sie mehr zum Rechtsgebiet "Versicherungsrecht"
Kompetent, engagiert & vertrauenswürdig

Wir setzen uns ein für Ihr Recht – und Ihre Zukunft

Unser Team vereint Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Jede Spezialisierung ist passgenau auf Ihren Fall abgestimmt. So begleiten wir Sie nicht nur juristisch präzise, sondern stehen Ihnen auch mit dem Rückhalt bei, den Sie in dieser schwierigen Situation benötigen.

Beratungsgespräch in der Kanzlei Quirmbach & Partner mit Anwältinnen und Anwalt an einem Besprechungstisch.
Wir sind für Sie da

In guten Händen – für Ihr gutes Recht

Spezialisiert auf schwere Personenschäden

Wir vertreten Menschen, deren Leben durch einen schweren Unfall oder einen Behandlungsfehler aus der Bahn geraten ist – mit Erfahrung, juristischer Expertise und echtem Engagement. Menschlich. Klar. Kämpferisch.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich tätig in Fällen mit Schadensersatzsummen im sechs- und siebenstelligen Bereich.

Bundesweit für Sie da

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir prüfen Ihren Fall bundesweit, stehen Ihnen persönlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob wir Sie unterstützen können und welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

    Beratungsgespräch mit einem Anwalt von Quirmbach & Partner und zwei Mandantinnen in der Kanzlei.
    Kostenlose Ersteinschätzung

    Schildern Sie uns Ihren Fall

    Ausgezeichnete Expertise

    Quirmbach & Partner – Top-Kanzlei im Medizinrecht

    Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 9. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 01/2026

    Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

    Auszeichnung des Magazins stern: Quirmbach & Partner gehört zu den besten Anwaltskanzleien im Bereich Medizinrecht für Patienten

    Im Jahr 2025 wurde Quirmbach & Partner bereits zum dritten Mal in Folge vom Magazin stern als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet. Wir sind stolz darauf, Menschen in schwierigen Zeiten mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.

    Auch im Ranking 2026 von Capital und Statista zählt Quirmbach & Partner zu Deutschlands besten Kanzleien im Medizinrecht – eine Auszeichnung, die auf einer bundesweiten Befragung von Anwälten und Unternehmensjuristen basiert.

    Stimmen, die zählen

    Erfahrungen unserer Mandantinnen & Mandanten

    „Hallo Herr Gfrörer… Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Arbeit, Zeit und Mühe, die Sie und Frau Herrmann in die Bearbeitung meines Falls gesteckt haben. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, aber auch der Prozess und die Beratung war sehr gut und ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.“

    Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Thomas Gfrörer

    "Nach 32 Jahren, drei Anwälten und unzähligen Rückschlägen hat Quirmbach & Partner meinen Fall endlich erfolgreich zum Abschluss gebracht – und mir dabei jederzeit Sicherheit gegeben."

    Ein Mandant von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

    Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
    Fachanwalt für Medizinrecht

    "Nach fast neun Jahren ist die Entschädigung endlich ausgezahlt – und das verdanken wir allein Quirmbach & Partner. Sie haben für uns ein deutlich besseres Ergebnis erreicht, als wir jemals erwartet hätten. Neben der nun gesicherten finanziellen Zukunft ist vor allem die enorme Belastung durch den jahrelangen Streit mit der Versicherung von uns abgefallen. Wir können endlich abschließen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hartnäckigkeit, Ihre Kompetenz und die klare, zuversichtliche Begleitung durch das gesamte Verfahren. Unsere anfänglichen Zweifel an einer 'Internetkanzlei' haben sich als völlig unbegründet erwiesen."

    Ch.R.+J.K, Mandanten von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

    „Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt.“

    Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
    Fachanwalt für Medizinrecht

    "Ich möchte Ihnen für Ihren engagierten und verlässlichen Einsatz in meinem Verfahren danken. Nach dem schweren Unfall und dem sehr langen, für mich körperlich wie auch emotional belastenden Weg war es für mich von großer Bedeutung, mit Ihnen eine Anwältin an meiner Seite zu haben, der ich vertrauen konnte. Dass sich die Angelegenheit nun einem guten Abschluss nähert, bedeutet mir sehr viel. Dies verdanke ich in hohem Maße Ihrer fachlichen Kompetenz, Ihrer Klarheit und Ihrem persönlichen Einsatz, den ich jederzeit sehr geschätzt habe. …Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in dieser für mich schwierigen Zeit."

    Eine Mandantin von Rechtsanwältin Eleonore Wunder

    "Ich möchte ich mich, auch im Namen meiner Frau, für all die Hilfe und die Bemühungen in den letzten 5 Jahren bei Ihnen und Ihrem Team recht herzlich bedanken. Ich glaube das ich manchmal ein nicht ganz einfacher Mandant war. Trotzdem haben Sie uns immer in den ganzen Jahren das Gefühl gegeben, bei Ihnen in den richtigen Händen zu sein."

    Ein Mandant von Rechtsanwältin Ines Gläser
    Fachanwältin für Medizinrecht

    "Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre sehr gute Unterstützung und Beratung sowie für Ihren Einsatz  vor Gericht und die gute Zusammenarbeit. Und ich und meine Familie sind sehr froh und zufrieden das wir damit abschließen können nach 10 Jahren Schriftverkehr und Hoffen und Bangen."

    Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
    Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht,
    Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

    "Wir möchten uns ganz herzlich bei Frau Fischer für ihre hervorragende Arbeit, ihr großes Engagement und ihre Empathie bedanken. Ihre fachliche Kompetenz, ihr strukturiertes Vorgehen und ihr Verständnis für unsere schwierige Situation haben uns sehr geholfen und viel bedeutet. Es war für uns sehr beruhigend zu wissen, dass wir uns jederzeit auf sie verlassen konnten. Vielen Dank auch an Frau Himalaya und das gesamte Team. Wir empfehlen Sie uneingeschränkt weiter."

    Familie K., Mandanten von Rechtsanwältin Michaela Fischer
    Fachanwältin für Verkehrsrecht & Fachanwältin für Strafrecht

      Beiträge unseres Juristenteams

      Unser Blog: Wissen, Haltung & Einblicke

      Hinter jedem Fall steht ein Mensch. Darum reicht es nicht, Gesetze zu kennen – man muss zuhören, verstehen und echte Unterstützung leisten. In unserem Ratgeber teilen wir, was uns antreibt: fundiertes Fachwissen, aktuelle Entwicklungen im Schadensrecht und klare Antworten auf komplexe Fragen zu Personenschäden, Schmerzensgeld und Entschädigung.

      Autofahrer hält während der Fahrt ein Smartphone in der Hand und bedient mit der anderen Hand das Lenkrad.
      Melanie Mathis • Rechtsanwältin & Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Spezialisiert auf Schädel-Hirn-Trauma und Polytrauma nach schweren Unfällen – besondere Erfahrung mit verletzten Kindern

      Handy am Steuer: Mitverschulden des Beifahrers

      Wer als Beifahrer erkennt, dass der Fahrer während der Fahrt sein Handy benutzt, riskiert bei einem Unfall eine Kürzung seiner Schadensersatzansprüche. Das LG Neuruppin rechnete einem verletzten Beifahrer 20 Prozent Mitverschulden an. Warum daraus keine pauschale Kürzung folgt und worauf es im Einzelfall ankommt.

      Hände einer Familie halten gemeinsam Papierfiguren als Symbol für Unterstützung und Zusammenhalt
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Reha-Management bei Geburtsschäden: Unterstützung für Kind und Familie

      Bei einem schweren Geburtsschaden geht es nicht nur um Haftung und Schadensersatz. Reha-Management kann Familien dabei helfen, Therapien, Pflege, Hilfsmittel, Wohnraum und weitere Unterstützungsleistungen sinnvoll zu koordinieren

      Mann bei einer Reha-Übung mit Therapeutin, Rollstuhl im Hintergrund.
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Reha-Management nach Querschnittslähmung: Was im Alltag zählt

      Nach einer Querschnittslähmung geht es nicht nur um Haftung und Schadensersatz. Reha-Management kann dabei helfen, Rehabilitation, Pflege, Mobilität, Wohnen und berufliche Perspektiven sinnvoll aufeinander abzustimmen.

      Zwei Männer besprechen anhand eines Wirbelsäulenmodells und medizinischer Aufnahmen einen möglichen Behandlungsfehler.
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Grober Behandlungsfehler: Wann kann die Beweislastumkehr greifen?

      Ein grober Behandlungsfehler kann die Beweisführung im Arzthaftungsrecht erheblich erleichtern. Doch wann gilt ein Fehler als grob und unter welchen Voraussetzungen greift die Beweislastumkehr nach § 630h BGB? Der Beitrag erklärt die wichtigsten Voraussetzungen, Abgrenzungen und Folgen für Betroffene.

      Gabelstapler beim Beladen eines Lkw auf einem Betriebsgelände.
      Mathias Holl • Rechtsanwalt, LL.M. (Versicherungsrecht), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen, Ansprechpartner für BU und private Unfallversicherung

      Gabelstaplerunfall mit achtjährigem Kind: 120.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz künftiger Schäden

      Ein achtjähriges Kind wird auf einem Betriebsgelände von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und schwer verletzt. Das Gericht sprach 120.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte die Haftung für weitere unfallbedingte Schäden fest. Der Fall zeigt, welche Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren gelten und warum weder dem Kind noch seinem Vater ein anspruchsminderndes Mitverschulden zugerechnet wurde.

      Zwei Ärzte betrachten gemeinsam MRT-Aufnahmen an einem Leuchtkasten und besprechen die Befunde.
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Unterlassene Befunderhebung: Wann kommt es zur Beweislastumkehr?

      Was passiert, wenn eine medizinisch notwendige Untersuchung unterbleibt und dadurch ein wichtiger Befund zu spät erkannt wird? Der Beitrag erklärt, wann ein Befunderhebungsfehler vorliegt und unter welchen Voraussetzungen sich die Beweislast zugunsten von Patientinnen und Patienten verschieben kann.

      Eine Person mit bandagiertem Arm füllt mit einem Kugelschreiber ein Formular aus.
      Alexander Rüdiger • Assoziierter Partner | Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht, Spezialisiert auf Geburtsschäden und komplexe Arzthaftungsfälle, Ansprechpartner für BU und private Unfallversicherung

      Falsche Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss: Rücktritt, Anfechtung, Kündigung – was Versicherer dürfen und was nicht

      Wer beim Abschluss einer Versicherung eine Vorerkrankung oder Behandlung nicht angibt, muss nicht automatisch um seinen Versicherungsschutz fürchten. Ausschlaggebend sind die konkrete Gesundheitsfrage, die damalige Kenntnis des Versicherungsnehmers sowie der Grad des Verschuldens. Die Voraussetzungen für Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung und Anfechtung sind unterschiedlich.

      Arzt mit gesenktem Kopf – emotionale Belastung nach möglichem Diagnosefehler
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Diagnosefehler in der Arzthaftung: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

      Eine falsche Diagnose ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob die Einschätzung des Arztes nach den damaligen Befunden medizinisch noch vertretbar war. Wir erklären, wann ein Diagnosefehler vorliegt, worin der Unterschied zu einem Diagnoseirrtum besteht und was Betroffene prüfen sollten.

      Stethoskop auf einer medizinischen Statistik mit Diagrammen und Zahlen.
      Sven Wilhelmy • Rechtsanwalt & Partner, Fachanwalt für Medizinrecht, Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung

      Behandlungsfehlerstatistik 2025: Wieder weniger Gutachten – aber keine Entwarnung

      Die Behandlungsfehlerstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes umfasst 11.735 Gutachten. In 3.503 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, in 2.700 Fällen war dieser nach Einschätzung der Gutachter ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Was diese Zahlen aussagen und warum sie keine Entwarnung für Betroffene bedeuten, erfahren Sie in diesem Beitrag

      Yvonne Rosselli, Ausbildungsleiterin bei Quirmbach & Partner
      Yvonne Rosselli • Assistentin RA Sven Wilhelmy, gepr. Rechtsfachwirtin

      Ausbildung bei Quirmbach & Partner – Nachwuchsförderung mit Herz und Zukunft

      Bei Quirmbach & Partner bedeutet Ausbildung mehr als nur Fachwissen: Junge Menschen werden persönlich begleitet, individuell gefördert und Schritt für Schritt auf ihren Berufsweg vorbereitet. Ausbildungsleiterin Yvonne Rosselli gibt Einblick in ein Ausbildungskonzept, das Teamgeist, Verantwortung und Zukunftsperspektiven vereint.