Berufsunfähigkeit: Wenn die Versicherung mauert
Wenn Versicherte nach einer Erkrankung oder einem Unfall BU-Leistungen beantragen, drohen oft böse Überraschungen. Doch immer wieder sind Versicherungen im Unrecht, wie Zahlen aus der Branche zeigen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als unverzichtbarer Baustein der privaten Vorsorge; Versicherungsvermittler und Finanzjournalisten preisen ihre Vorzüge. Und in der Tat: Eine BU-Police kann aus einer schwierigen wirtschaftlichen Lage helfen, wenn Menschen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Umso erschütternder ist es, wenn Versicherer die Zahlung verweigern. Und das ist leider keine Seltenheit: Laut einer Umfrage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2019 lehnen Assekuranzen 19 Prozent aller Anträge ab.
Doch noch gesund genug?
Häufigster Grund ist die „Nichterreichung des versicherten Berufsunfähigkeitsgrades“. Nach Ansicht der Versicherung sind Antragsteller in solchen Fällen also oft noch „gesund genug“, um ihren bisherigen oder einen vergleichbaren Beruf auszuüben.
Danach folgt die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, im Juristendeutsch vorvertragliche Anzeigeobliegenheit genannt. Hier führen Versicherer ins Feld, dass Antragsteller vor Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das betrifft in aller Regel die Gesundheitsfragen, die aus Sicht der Versicherung äußerst wichtig sind, um das „eingekaufte“ Risiko zu kalkulieren.
Vorerkrankungen verschwiegen?
Es gilt das Prinzip: Je weniger Vorerkrankungen der künftige Versicherungsnehmer hat, desto geringer ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit – und desto niedriger die zu zahlende Prämie.
Wegen der hohen Bedeutung sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Verstöße gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht empfindliche Sanktionen vor. Versicherer treten deshalb häufig vom Vertrag zurück oder lehnen die Leistung ab. In weniger gravierenden Fällen können sie den Vertrag auch für die Zukunft kündigen oder die Prämien erhöhen.
Widerstand kann sich lohnen
Allerdings unterstellen Versicherer häufig zu Unrecht Anzeigepflichtverletzungen oder die „Nichterreichung des versicherten Berufsfähigkeitsgrades“. Denn die GDV-Umfrage offenbart: Von den Leistungsablehnungen, die vor Gericht landeten, endeten 58 Prozent mit einem Vergleich. In zwölf Prozent der Fälle erhielt der Versicherungsnehmer Recht, nur 25 Prozent der Klagen wurden abgewiesen.
Es kann sich also lohnen, gegen eine Leistungsablehnung vorzugehen. Betroffene sollten sich deshalb unbedingt an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Mathias Holl, LL.M. (Versicherungsrecht), Fachanwalt für Verkehrsrecht