Fachanwalt für Medizinrecht
Auf die Spezialisierung kommt es an
Das Rechtsgebiet Medizinrecht
Das Medizinrecht, ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften, ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl für Patienten als auch für Ärzte von Bedeutung ist: Es bildet die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Arzt und Patient.
Neben dem Arzthaftungsrecht, das das Rechtsverhältnis zwischen Arzt/Krankenhaus und Patient regelt, und dem Patientenrechtegesetz umfasst das Medizinrecht u.a. folgende Bereiche
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie die Grundzüge der Pflegeversicherung
- das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere das ärztliche Berufsrecht und die Grundzüge des Berufsrechts der anderen Heilberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung
Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Grundlagen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
- Grundzüge des Apothekenrechts
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts