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Fachanwalt für Medizinrecht

Auf die Spezialisierung kommt es an

Das Rechtsgebiet Medizinrecht

Das Medizinrecht, ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften, ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl für Patienten als auch für Ärzte von Bedeutung ist: Es bildet die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Neben  dem  Arzthaftungsrecht, das das Rechtsverhältnis zwischen Arzt/Krankenhaus und Patient regelt, und dem Patientenrechtegesetz umfasst das Medizinrecht u.a. folgende Bereiche

  • das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie die Grundzüge der Pflegeversicherung
  • das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere das ärztliche Berufsrecht und die Grundzüge des Berufsrechts der anderen Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung
    Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
  • Grundlagen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Grundzüge des Apothekenrechts
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Behandlungsfehler und Medizinrecht

Es war die beste Entscheidung mich von der Anwaltskanzlei Quirmbach & Partner in meiner medizinischen Angelegenheit vertreten zulassen. Sehr freundliches und kompetentes Team.

Rückmeldung einer Mandantin

Fachanwalt Medizinrecht – Ihr Ansprechpartner bei Behandlungsfehlern

Was einen Fachanwalt auszeichnet

Um den Titel Fachanwalt für Medizinrecht führen zu dürfen, müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Dazu gehört der erfolgreiche Abschluss des 120-stündigen Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht sowie der Nachweis, in den letzten drei Jahren mindestens 60 Fälle aus mindestens drei verschiedenen medizinrechtlichen Bereichen bearbeitet zu haben, die zudem einen gewissen Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.

Fachanwalt für Medizinrecht

Neben fundierten juristischen Kenntnissen muss sich ein Medizinrechtler auch medizinische Grundkenntnisse aneignen. Medizinische Grundkenntnisse und ein Netzwerk medizinischer Berater wie Fachärzte und Pflegeberater sind für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit unerlässlich.

Ohne dieses Wissen und ohne ein solches Netzwerk wird er nicht in der Lage sein, schwierige und komplexe medizinische Sachverhalte so zu verstehen, dass er daraus die notwendigen medizinrechtlichen Schlussfolgerungen ziehen kann.

Schadensersatzansprüche richtig erkennen und beziffern

Ein Fachanwalt muss in der Lage sein, die Schadensersatzansprüche seines Mandanten aus einem nachgewiesenen Aufklärungs-/Behandlungsfehler dem Grunde und der Höhe nach festzustellen und anschließend zu beziffern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Positionen:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Personeller Mehrbedarfsschaden in Form von erhöhtem Pflege- und Betreuungsaufwand
  • Haushaltsführungsschaden
  • Materieller Mehrbedarf (dazu gehören Fahrtkosten, Anschaffungen wie Hilfsmittel/Heilmittel, barrierefreier Umbau einer Wohnung/eines Hauses, gegebenenfalls Anschaffung und behindertengerechter Umbau des Fahrzeuges usw.)

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit medizinischen Themen ist ein Fachanwalt für Medizinrecht der richtige Ansprechpartner. Das Medizinrecht ist jedoch so umfangreich, dass auch ein Fachanwalt selten in allen Bereichen tätig ist. Er hat sich daher in der Regel auf ein Teilgebiet des Medizinrechts spezialisiert.

Wenn Sie wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers rechtlichen Beistand suchen, sollten Sie immer prüfen, ob der von Ihnen ausgewählte Fachanwalt im Arzthaftungsrecht und auf Patientenseite tätig ist.

Dies ist bei den Fachanwälten von Quirmbach & Partner der Fall. Sie verfügen über langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht und bilden sich ständig fort. Ihr Fachwissen teilen sie mit dem gesamten Team. So bauen wir das Know-how der Kanzlei kontinuierlich aus.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Ihr Nutzen – Erfahrung und Kompetenz

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen nach einem Behandlungsfehler zur Seite

Vielleicht suchen Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann sich aber als Nachteil erweisen. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte im Bereich schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Bei der Beantwortung der Frage, ob Sie einen kompetenten Medizinrechtler gewählt haben, hilft Ihnen diese Checkliste: 11 Standards, die Sie von einem Patientenanwalt erwarten dürfen

Bei Quirmbach & Partner haben wir uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Behandlungsfehlern und Unfällen zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Mit Erfahrung und Kompetenz zum Erfolg

Leider erleben wir immer wieder, dass Opfer von Behandlungsfehlern ein zweites Mal zu Opfern werden – diesmal durch schlechte Rechtsberatung. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil ihr bisheriger, nicht spezialisierter Anwalt keine oder nur wenig Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat. Bei einem Behandlungsfehler braucht man aber Anwälte, die Erfahrung in der Auseinandersetzung mit erfahrenen Versicherern haben.

Und wir stellen immer wieder fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Top-Kanzlei Medizinrecht

Quirmbach & Partner, Top-Kanzlei für MedizinrechtViele unserer Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung mit der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten in ihren jeweiligen Rechtsgebieten.

Das hat uns die WirtschaftsWoche eindrucksvoll bestätigt, als sie uns erneut zu einer der „TOP-Kanzleien“ im Bereich Medizinrecht gekürt hat. Und nicht nur das: Zwei unserer Fachanwälte für Medizinrecht gehören zu den „TOP-Anwälten Medizinrecht“.

Bundesweit für Sie aktiv

Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Denn gerade in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet sind Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin kaum noch eine Rolle – zumal wir die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation konsequent nutzen.

Mit der WebAkte immer für Sie da

Als besonderen Service bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten die WebAkte an, eine gesicherte Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können – ob per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. So sind wir immer und überall erreichbar. Mit Mandanten aus ganz Deutschland arbeiten wir über die WebAkte eng und vertrauensvoll zusammen.

Medizinrechtler – Spezialisten an Ihrer Seite

Um Sie bestmöglich vertreten zu können, haben sich die Anwältinnen und Anwälte in unserem Team weiter unterspezialisiert. Sie finden bei uns unter anderem Experten für Geburtsschäden, Schlaganfallpatienten, Behandlungsfehler in der Kindermedizin, Narkosezwischenfälle.

Wir vertreten ausschließlich die Patientenseite – niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die gegnerische Versicherung. Wir stehen fest an Ihrer Seite und setzen uns mit dem notwendigen Engagement für Sie ein. Unser erklärtes Ziel ist die bestmögliche außergerichtliche Einigung. Nur wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, beschreiten wir gemeinsam mit dem Mandanten nach erneuter medizinrechtlicher Prüfung auch den Klageweg.

Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht

Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialgebiet: Schlaganfälle, Neurologie und Notfallmedizin

Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet: Zwischenfälle bei Narkosen

Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht

Irem Jung
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet: Geburtsschadensrecht

Sven Wilhelmy

Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialgebiet: Querschnittslähmung nach Behandlungsfehler

Alexander Rüdiger

Alexander Rüdiger
Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
Spezialgebiet: Geburtsschadensrecht und Neurologie