• Schmerzensgeld bei Querschnittlähmung

    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Querschnittlähmung nach Unfall

Ihre Ansprüche bei Querschnittlähmung nach einem Unfall

Unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen zur Seite

Mehr als eine Anwaltskanzlei
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Erstklassiger Rechtsbeistand ist nach einem Unfall  unerlässlich – vor allem, um schnell finanzielle Sicherheit zu erlangen. Auch in anderen Bereichen brauchen Querschnittgelähmte erfahrene Begleiter – von der Rehabilitation bis zum Wohnungsumbau.

40 Jahre Erfahrung
Ein spezialisiertes Team, ein starkes Netzwerk.Bei uns arbeiten Spezialisten für Schadenersatz und Schmerzensgeld eng mit Experten für Versicherungs- und Sozialrecht zusammen. Für Themen wie Reha-Management ziehen wir Partner aus unserem Netzwerk hinzu, das wir in den 40 Jahren seit der Kanzleigründung aufgebaut haben.

Bundesweit für Sie tätig
Schildern Sie uns Ihren Fall und wir antworten Ihnen so schnell wie möglich, sagen Ihnen wie es weitergehen kann. Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können – egal, wo Sie in Deutschland leben.

Ihr Anwalt bei einer Querschnittlähmung nach einem Unfall

Ihr Experte: Rechtsanwalt Thomas Gfrörer

Was eine Querschnittlähmung nach einem schweren Unfall für Betroffene und ihr Umfeld bedeutet, kann ein Außenstehender kaum nachvollziehen. Das Leben wird in seinen Grundfesten erschüttert. Lebensentwürfe und Zukunftsträume sind zunächst einmal Makulatur. Die wirtschaftlichen Existenz ist bedroht – wie soll es nun weiter gehen?

Ihre finanzielle Absicherung hat nun hohe Priorität

Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche

Wir setzen alles daran, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld schnellstmöglich durchzusetzen. Darüber hinaus machen wir weitere Schadenspositionen geltend, die das Schmerzensgeld oftmals weit übersteigen. Dazu zählen

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse, wie z.B. der Umbau der eigenen Wohnung oder Hauses oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges.

Für Menschen mit Querschnittslähmung ist eine schnelle finanzielle Absicherung von großer Bedeutung, da sie wirtschaftliche Sorgen mindert. Sie ermöglicht es, den Alltag und das Leben angenehmer zu gestalten, etwa durch den barrierefreien Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs.

Sehr geehrter Herr Gfrörer … Ich danke Ihnen und allen Beteiligten Ihrer Kanzlei, die diesen Erfolg für mich möglich machten. Ich danke insbesondere Ihnen für die hervorragende Unterstützung der letzten 5 Jahre. Niemals hätte ich geglaubt, gegen einen “Weltkonzern“ so hohe Ansprüche geltend zu machen und die noch mit solchem Erfolg umzusetzen…

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Wichtig ist auch eine schnelle medizinische Versorgung

Nach der Diagnose Querschnittlähmung ist eine schnelle und vor allem gute medizinische Versorgung von großer Bedeutung. Gerade die ersten Wochen sind für die Therapie extrem wichtig. Bereits auf der Intensivstation müssen erste Maßnahmen zur Rehabilitation eingeleitet werden.

Sind die drängendsten medizinischen Fragen geklärt, rücken fast immer rechtliche Themen in den Fokus – allen voran die Schuldfrage. Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, gilt es, schnellstmöglich Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung aufzunehmen, um die Schadensregulierung voranzutreiben.

Häufig bezahlt sie neben dem Schmerzensgeld auch medizinische Leistungen, die die eigene Krankenkasse nicht übernimmt bzw. die sonst nur Privatpatienten zugutekommen.

Medizinische Versorgung nach Querschnittlähmung

Was Sie jetzt brauchen, ist ein spezialisierter Anwalt

Ihr Experte bei Querschnittlähmungen

Rechtsanwalt Thomas Gfrörer ist spezialisiert auf die Vertretung von Menschen, die durch einen Unfall eine Querschnittlähmung erlitten haben, zum Beispiel durch einen  Motorradunfall oder Zweiradunfall, einen Ski- oder auch Bade-Unfall. Er verfügt über langjährige Erfahrung und weiß genau, welche Ansprüche Querschnittgelähmte geltend machen können – und worauf es ankommt, um sie erfolgreich durchzusetzen.

Je früher die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung beginnt, desto größer sind die Chancen Geschädigte bestmöglich zu unterstützen.

Die Schadensregulierung bei Querschnittlähmung ist juristisch sehr anspruchsvoll. Gerade zu Beginn müssen entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Regulierung gestellt werden. Werden hier Fehler gemacht, sind sie später kaum noch zu korrigieren. Querschnittgelähmte sollten deshalb so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Schadensersatzansprüche durchsetzen

Um Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen, müssen wir mit Ihrer Hilfe nachweisen, dass der Unfall die Querschnittslähmung verursacht hat.

Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, sämtliche Unterlagen akribisch auszuwerten und anschließend mit Ihren Erinnerungen abzugleichen. Wer genau hinsieht und zuhört, entdeckt in dieser Phase meist vielversprechende Ansatzpunkte für eine Haftung.

Im nächsten Schritt legen wir die ermittelten Fakten einem erfahrenen Sachverständigen vor, der sie kritisch überprüft. Dank unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein großes Netzwerk an kompetenten und zuverlässigen Sachverständigen.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten schnellstmöglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns engagieren, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Über die Kosten sprechen wir ausführlich mit Ihnen – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Wir bieten mehr als nur juristische Beratung

Wie wir Sie jenseits der Rechtsberatung unterstützen

Partner in schwierigen Zeiten

Wir arbeiten ausschließlich für Geschädigte, niemals für die gegnerische Versicherung. Unser Anspruch dabei ist, Sie auf dem Weg in ein neues Leben begleiten und bei sämtlichen Herausforderungen zu unterstützen.

Deshalb sind wir nicht nur Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen. Unser Expertenteam widmet sich auch anderen rechtlichen Fragen, mit denen sich Querschnittgelähmte konfrontiert sehen, zum Beispiel

  • im Sozialrecht (Pflegegrad, Gewährung von Hilfsmitteln u. Ä.) oder
  • im klassischen Versicherungsrecht (u.a. mit Blick auf Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung)

Angesichts der vielfältigen Fragen und Herausforderungen arbeiten wir im Team und stimmen uns eng ab. Für die verschiedenen Bereiche steht Ihnen jeweils ein spezialisierter Fachanwalt zur Seite.

Vom Reha-Management bis zum Umbau – unser Netzwerk hilft

Auch außerhalb des juristischen Bereichs stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

In den 40 Jahren seit der Gründung unserer Kanzlei haben wir ein Netzwerk von Kooperationspartnern aufgebaut, die Querschnittgelähmte dabei unterstützen, ihren Alltag neu zu gestalten und die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, wie z.B:

  • Organisation von Rehabilitations-Maßnahmen
  • bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege
  • Anschaffung eines speziell ausgestatteten Fahrzeuges
  • behindertengerechter Umbau des Hauses oder der Wohnung
  • berufliche Wiedereingliederung und/oder Umschulung

Ein starkes Team steht an Ihrer Seite

Wir stellen sicher, dass Sie fachlich und menschlich immer in den besten Händen ist. Ihr Hauptansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Gfrörer. Bei ihm laufen die Fäden zusammen. Er stellt ein maßgeschneidertes Expertenteam zusammen, dass sämtliche Facetten Ihres Falls abdeckt – und mit Herzblut für Ihr gutes Recht kämpft.

Mathias Holl, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Versicherungsrecht mit
Rechtsanwalt Matthias Holl
LL.M. (Versicherungsrecht)

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

Schadensregulierung nach einem Unfall mit
Rechtsanwalt Thomas Gfrörer

Paul-Albert Schullerus

Sozialrecht mit
Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht

Ein starkes Team an Ihrer Seite

Wir stellen sicher, dass Sie fachlich und menschlich immer in den besten Händen ist. Ihr Hauptansprechpartner ist  Rechtsanwalt Thomas Gfrörer. Bei ihm laufen die Fäden zusammen. Er stellt ein maßgeschneidertes Expertenteam zusammen, dass sämtliche Facetten Ihres Falls abdeckt – und mit Herzblut für Ihr gutes Recht kämpft.

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

Schadensregulierung nach einem Unfall mit
Rechtsanwalt Thomas Gfrörer

Mathias Holl, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Versicherungsrecht mit
Rechtsanwalt Matthias Holl
LL.M. (Versicherungsrecht)

Paul-Albert Schullerus

Sozialrecht mit
Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
Fachanwalt für Sozialrecht

Sozialrechtliche Unterstützung

Ihr Weg zu den richtigen Leistungen

Neben der Schadensregulierung sind bei einer Querschnittlähmung gerade am Anfang viele Fragen mit der Kranken- und Pflegekasse, dem Sozialamt und der Rentenversicherung zu klären. Leider dauert es häufig lange, bis Ämter und Kassen Leistungen gewähren, die Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen. In unserer Praxis erleben wir immer wieder:

  • Probleme mit der korrekten Feststellung des Pflegegrades
  • Verweigerung von Hilfsmitteln und/ oder Therapien
  • Probleme bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Probleme bei der Erwerbsminderungsrente

In solchen Fällen schalten wir mit Paul-Albert Schullerus, einen erfahrenen und versierten Fachanwalt für Sozialrecht ein. Das führt sehr oft zu schnellen und guten Lösungen.

rechtsbeistand bei Querschnittlähmung durch Behandlungsfehler

Unterstützung bei versicherungsrechtlichen Fragen

Optimal versorgt und gut betreut

Wenn Sie gut vorgesorgt haben, stehen Ihnen im Fall einer Querschnittlähmung verschiedene Versicherungsleistungen zu. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Versicherungen versuchen, ihre Zahlungspflichten zu umschiffen.

In solchen Fällen ist unser Experte für Versicherungsrecht, Mathias Holl, für Sie da. Er weiß genau, welche Leistungen Ihnen zustehen und worauf es ankommt, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen – zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Versicherer berufen sich gerne darauf, dass Geschädigte trotz der Querschnittlähmung weiter zu mehr als 50 Prozent berufsfähig sind. Oder sie behaupten, Versicherte hätten beim Abschluss der Police Vorschäden nicht gemeldet.
  • Unfallversicherung. Auch Unfallversicherer verweigern immer wieder die Leistung. So behaupten sie gerne, Auslöser der Querschnittlähmung sei nicht der Unfall gewesen, sondern eine Vorschädigung („degenerative Grunderkrankung“).
  • Private Krankenversicherung. Versicherte sehen sich bisweilen mit Problemen konfrontiert, weil der gleichzeitige Bezug von Berufsunfähigkeitsleistung und Krankentagegeld gesetzlich ausgeschlossen ist. Deshalb kann es vorkommen, dass die Krankentagegeldversicherung ihre Zahlungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit einstellt – während die BU-Versicherung bestreitet, dass eine solche vorliegt und ebenfalls die Leistung verweigert.
Schildern Sie uns Ihren Fall

Schildern Sie hier Ihren Fall!

Nutzen Sie unsere 100% kostenfreie Ersteinschätzung.