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Schneller Vorschuss bei Personengroßschäden

Personengroßschäden: Schneller Vorschuss statt langer Zitterpartie

11. Juli 2022/von Thomas Gfrörer

Bei Personengroßschäden geht es um enorm hohe Summen und die Regulierung zieht sich oft über Jahre hin. Anwälte müssen deshalb von Anfang an die richtigen Weichen stellen.

Kleinere Personenschäden wie Knochenbrüche, Halswirbelschleudertraumata oder Prellungen verheilen in der Regel relativ schnell. Zudem lässt sich meist frühzeitig feststellen, ob Folgeschäden eintreten, was eher selten der Fall ist.

Bei der Abwicklung reicht es deshalb, Schadenspositionen dann geltend zu machen, wenn sie anfallen. Beispielsweise leiten Anwälte das Gutachten für den Kfz-Schaden an die Gegenseite weiter, verbunden mit der Bitte um Überweisung. Genauso läuft es bei weiteren Quittungen und Belegen, die Mandanten einreichen – zum Beispiel für notwendige Fahrten oder Zuzahlungen zu Behandlungskosten.

Leider gehen nicht spezialisierte Anwaltskanzleien bei Personengroßschäden genauso vor. Das ist aus Mandantensicht mehr als ärgerlich, weil es zu einem unnötig hohen Arbeitsaufwand für den Geschädigten, den Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung sowie den Anwalt führt.

Damit steigen zugleich Kosten und Konfliktpotenziale. In vielen Fällen droht ein Scheitern der außergerichtlichen Regulierung und ein langwieriger Gerichtsprozess.

Konflikte um Einzelpositionen vermeiden

Die Herausforderung: Bei schweren Verletzungen fallen über Monate oder gar Jahre ständig Schadensersatzbeträge an, die zu erstatten sind. Dazu gehören zum Beispiel die Anschaffungskosten für ein behindertengerechtes Bett, die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Fahrtkosten.

Schadensberechnung bei PersonenschädenSolche Einzelpositionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, führt immer wieder zu Konflikten. Wenn ich beispielsweise eine Rechnung für ein neues Hand-Bike, für einen besonders geeigneten Rollstuhl oder für eine von der Krankenkasse nicht voll bezahlte Prothese einreiche, geht es jeweils um relativ geringe Beträge, jedenfalls im Verhältnis zum Gesamtschaden.

Dennoch erkennen Versicherungen Positionen oft nicht an oder nehmen ungerechtfertigte Abzüge vor. Diese Konflikte sorgen für großen Aufwand und belasten den Mandanten, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Hinzu kommt: Diskussionen über Einzelpositionen schaukeln sich nicht selten zu einer kompletten Zahlungsverweigerung hoch. Dann bleibt nur noch der Klageweg.

Die Strategie von Quirmbach & Partner

Unsere oberste Maxime bei der Regulierung von Personengroßschäden lautet deshalb: angemessene Vorschusszahlungen statt aufwändiger und konfliktträchtiger Einzelabrechnungen. Unsere Erfahrung zeigt, dass es nach Querschnittslähmungen, schwerwiegenden Verbrennungen und ähnlichen Fällen der einfachste und beste Weg ist, einen Vorschuss in einer angemessenen Größenordnung zu fordern, der die absehbaren Forderungen abdeckt.

Auf eine solche adäquate Bevorschussung haben Geschädigte einen Rechtsanspruch. Und sie können eine weitere Zahlung einfordern, wenn das Geld aufgebraucht ist und sich das Verfahren weiter hinzieht. Mandanten sind damit keine Bittsteller, die um jede Einzelposition kämpfen müssen.

Sobald Umfang, Dauer und Folgen des Schadens konkret absehbar sind, kann der Rechtsanwalt dann sämtliche Einzelpositionen auf einen Schlag geltend machen. In den folgenden Gesprächen ist es meist wesentlich einfacher, pragmatische Lösungen für strittige Themen zu finden. So können beide Parteien für ihre Zugeständnisse ein Entgegenkommen bei anderen Punkten einfordern. Statt sich an einzelnen Punkten festzubeißen, bleibt das große Ganze im Blick.

Für Geschädigte ist es nach meiner festen Überzeugung völlig unerheblich, welche Beträge sie für einzelne Schadenspositionen erhalten. Wichtig ist einzig und allein, wie hoch am Ende die Gesamtsumme ausfällt – egal, ob sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Sachschaden genannt wird.

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

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