Malte Oehlschläger – Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialisiert auf Behandlungsfehler in Neurologie, Notfallmedizin, Innerer Medizin
Nahezu 100% meiner Fälle kommen aus dem Medizin- und Arzthaftungsrecht. Wie auch meine Kollegen in unserem Team, vertrete ich als Fachanwalt für Medizinrecht ausschließlich die Patientenseite, denn es entspricht meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.
Als ich für eine US-Amerikanische Medizinrechtskanzlei in San Francisco arbeitete, konnte ich die Rechtssysteme vergleichen. Es ist kein Geheimnis, dass Schmerzensgelder in den USA, verglichen mit deutschem Standard, oftmals ein kolossales Volumen besitzen.
Meines Erachtens liegt die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes in der Mitte. In Deutschland geben sich die Betroffenen häufig mit allzu wenig zufrieden. Das liegt zum einen an der mangelnden Aufklärung über die umfangreichen Rechte als Geschädigter. Eine ebenso große Rolle spielt die Überzeugungskraft der Versicherungen, die oftmals rhetorisch geschickt einen Bruchteil des Durchsetzbaren als großzügiges Entgegenkommen darstellen. Als Fachanwalt sehe ich es als eine meiner Aufgaben an, meine Mandanten umfassend über ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler zu informieren und diese Ansprüche auch durchzusetzen.
Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
- ausgezeichnet vom Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt 2019“ im Bereich Medizinrecht
- Sachverständiger für den Deutschen Bundestag
- Dozent bei der DeutscheAnwaltAkademie