Rechtsanwältin Eleonore Wunder
Spezialistin für Schadensersatzansprüche von Unfallopfern
Ich habe mehrere Jahrzehnte für eine der größten deutschen Versicherungen gearbeitet. In dieser Zeit habe ich mich intensiv mit KfZ-Großschäden beschäftigt und zahlreiche Gespräche mit schwerverletzten Unfallopfern geführt. Deshalb weiß ich genau, welche Schadensersatzansprüche infrage kommen – und kann zudem sehr gut einschätzen, inwieweit sie durchsetzbar sind.
Seit Februar 2014 setze ich meine Expertise und Erfahrung im Bereich Personenschadenregulierung bei Quirmbach & Partner für Unfallopfer ein. Mein Ziel ist ein fairer, zügiger finanzieller Ausgleich für sämtliche berechtigten Ansprüche – vom Schmerzensgeld über den Haushaltsführungsschaden bis hin zum Verdienstausfall.
Die Macht der Versicherungen
Aus meiner jahrelangen Erfahrung auf der anderen Seite weiß ich, wie wichtig es ist, ein Gegengewicht zur wirtschaftlichen Macht der Versicherer zu schaffen. Denn deren Mitarbeiter berücksichtigten die Ängste und Nöte von Geschädigten nicht immer in angemessener Weise.
Ich möchte dazu beitragen, ein solches Gegengewicht zu schaffen. Deshalb habe ich mich entschieden, nach Erreichen des offiziellen Rentenalters als Rechtsanwältin zu arbeiten – und zwar ausschließlich für Unfallopfer.