Behandlungsfehler in der Geburtshilfe
Standardverstöße, die zu Geburtsschäden führen können
Inhaltsverzeichnis
- Perinatal erworbener Hirnschaden
- Pränataldiagnostik
- Intrauterine Asphyxie bzw. Sauerstoffmangel während der Geburt
- Schulterdystokie und Plexusparese
- Vorzeitiger Blasensprung
- Drohende Frühgeburt
- Beckenendlage
- Übertragung
- Zustand nach Sectio
- Vaginal-operative Entbindung
- Notsectio/eilige Sectio
- Wunschsectio
- Neugeborenen-Notfallmedizin/Neugeborenen-Reanimation
- Überbeatmung
- Periventrikuläre Leukomalazie (PVL)
In der Schwangerschaftsbetreuung und Geburtshilfe sowie auch im Rahmen der neonatologischen Versorgung eines neugeborenen Kindes kommt es immer wieder zu Standardverstößen und damit zu einem Geburtsschaden. Im Folgenden listen wir einige besonders sensible Behandlungsbereiche aus der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Neonatologie auf, die durch Reglementierung in Mutterschaftsrichtlinien und Leitlinien eigentlich eine geringere Fehlerquote aufweisen sollten. Dennoch beschäftigen sie die Gerichte, Sachverständigen und Anwälte auf beiden Seiten immer wieder im Rahmen von Geburtsschadensprozessen.