Ist der Schadensverursacher nicht haftpflichtversichert, muss er die von ihm verursachten Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die Beträge können dabei leicht in die Hunderttausende, wenn nicht Millionen gehen, beispielsweise dann, wenn jemand aufgrund der Brandverletzungen berufsunfähig wird. Ein Privatmann kann solche Summen kaum aufbringen und der Geschädigte hat das Nachsehen. Bei vielen Versicherern kann die eigene Haftpflichtversicherung für nur wenige Euro mehr im Jahr um eine Schadensausfallversicherung ergänzt werden. Diese tritt in genau den Fällen ein, in denen der Schadensverursacher nicht versichert ist.
Es ist häufig fallentscheidend, einen auf Brandverletzungen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Er verfügt über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Er klärt über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf und kann das für den Mandanten optimale Ergebnis erreichen.
Ich unterstütze Sie dabei, dass zumindest die finanziellen Sorgen der Vergangenheit angehören und dass ein angemessenes Schmerzensgeld Ihnen neuen Lebensmut und vielleicht sogar ein Stück Lebensfreude zurückgeben kann. Sie können sich darauf verlassen, dass ich mich zuverlässig, mit umfassendem Fachwissen und voller Engagement für Ihre Rechte einsetze.