Betroffene haben bei unverschuldeten Brandunfällen grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Da die gerichtliche Beurteilung solcher Fälle sehr unterschiedlich ausfällt und Versicherer bei größeren Schadensfällen zur Verzögerung oder Ablehnung der Regulierung neigen, sollten Sie grundsätzlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Es ist wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihre Ansprüche auf dem Spezialgebiet der Brandverletzungen kompetent und durchsetzungsstark vertritt.
Schadenersatzansprüche bei Brandverletzungen
Der Schädiger ist verpflichtet, alle entstandenen Schäden zu ersetzen. Dazu gehören Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Minderung der Erwerbsfähigkeit und der so genannte Mehrbedarfsschaden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto.
Schmerzensgeld für Brandverletzte
Neben dem materiellen Schadenersatz steht Ihnen auch ein Schmerzensgeld zu. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes werden nicht nur die körperlichen Schmerzen berücksichtigt, sondern auch weitere Faktoren wie die Beeinträchtigung der Lebensqualität, z.B. bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit.
Ein angemessenes Schmerzensgeld kann Ihre Gesundheit zwar nicht wiederherstellen, aber es bietet Ihnen finanzielle Entlastung, verbessert Ihre wirtschaftliche Situation und kann so zu Ihrer Genesung beitragen.