• Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht
    Fachanwalt für Sozialrecht, Paul-Albert Schullerus

Die Sozialversicherung verweigert Leistungen?

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei sozialrechtlichen Fragen

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten ein Rundum-sorglos-Paket anzubieten. Denn häufig sind bei einem schweren Personenschaden nach einem Unfall oder Behandlungsfehler auch Bereiche des Sozialrechts bzw. des Sozialversicherungsrechts betroffen.  Und in den meisten Fällen sind sie von existentieller Bedeutung. Mögliche Schwierigkeiten sind z.B.:

  • Probleme mit der korrekten Feststellung des Pflegegrades und Ärger mit der Krankenkasse.
  • Ihnen wird ein Hilfsmittel verweigert.
  • Sie streiten sich mit der Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente
  • Die Berufsgenossenschaft erkennt die Folgen eines versicherten Ereignisses nicht an.

In allen Fällen, die das Sozial- bzw.  Sozialversicherungsrecht betreffen, helfen wir unseren Mandanten nahtlos und transparent. Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern durchzusetzen.

Von der Rente bis zum Krankengeld: Was Ihnen gemäß Sozialrecht zusteht

Sozialrechtliche Ansprüche können gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung bestehen. Sie ergeben sich aus den zugehörigen Gesetzen und häufig auch aus dem Schwerbehindertenrecht.

Das Problem: Viele Opfer von Unfällen oder Behandlungsfehlern wissen nicht genau, was ihnen zusteht, welche Anträge sie stellen müssen, welche Argumente besonders wichtig sind und was bei der Prüfung von Bescheiden im Sozialrecht zu beachten ist. Das hat häufig zur Folge, dass sie deutlich weniger bekommen, als ihnen zusteht.

Ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt weiß dagegen, worauf es ankommt. Wir unterstützen Sie deshalb gerne, Ihren Anspruch auf Krankengeld, Unfallrente, Erwerbsminderungsrente oder die Anerkennung Ihre Behinderung geltend zu machen. Und wir setzen ihn entschlossen durch, wenn Sozialversicherungsträger sich querstellen – was leider immer wieder passiert.

Wenn die Kasse mauert: Kommt Ihnen das bekannt vor?

  • Die Krankenkasse will die Kosten eines Rollstuhls, einer Prothese, einer ärztlichen Behandlung oder eines Medikaments nicht oder nur teilweise übernehmen.
  • Die Kasse zahlt das Krankengeld nicht so lange, wie es erforderlich ist.
  • Die Pflegeversicherung erkennt einen viel zu geringen Pflegegrad an, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für die gesamte Familie führt, weil sie Pflegekosten selbst finanzieren und/oder Leistungen selbst bringen muss.
  • Die Kasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Umbau der Wohnung nicht.
  • Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrenten werden nicht gezahlt, da Betroffene angeblich weiterhin Vollzeit arbeiten können.

Auch in weiteren Bereichen des Sozialrechts sehen sich Geschädigte oder deren Angehörige häufig mit Problemen von grundlegender Bedeutung konfrontiert. Bisweilen haben falsche Einschätzungen von Sozialversicherungsträgern sogar negative Auswirkungen auf Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen.

Das betrifft zum Beispiel die Frage, ob ein Geschädigter noch arbeiten kann. So bekommen wir von Haftpflichtversicherungen immer wieder zu hören: „Wenn die Berufsgenossenschaft sagt, dass der Mann wieder arbeiten kann, sehen wir das natürlich genauso.“

Umgekehrt führt eine korrekte Einschätzung des Sozialversicherungsträgers dazu, dass es für den privaten Haftpflichtversicherer wesentlich schwerer wird, Zahlungen zu verweigern. Eine kompetente und erfahrene Beratung im Sozialrecht ist deshalb von ganz entscheidender Bedeutung.

Wir setzen uns für Sie ein, weil es IHR Recht ist.

Paul-Albert Schullerus

Paul-Albert Schullerus
Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Sozialrecht