• Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht
    Fachanwalt für Sozialrecht, Paul-Albert Schullerus

Die Sozialversicherung verweigert Leistungen?

Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei sozialrechtlichen Fragen

Rundum-sorglos-Paket für unsere Mandanten

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten ein Rundum-sorglos-Paket anzubieten. Denn häufig sind bei einem schweren Personenschaden nach einem Unfall oder Behandlungsfehler auch Bereiche des Sozialrechts bzw. des Sozialversicherungsrechts betroffen.  Und in den meisten Fällen sind sie von existentieller Bedeutung. Mögliche Schwierigkeiten sind z.B.:

  • Probleme mit der korrekten Feststellung des Pflegegrades und Ärger mit der Krankenkasse.
  • Ihnen wird ein Hilfsmittel verweigert.
  • Sie streiten sich mit der Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente
  • Die Berufsgenossenschaft erkennt die Folgen eines versicherten Ereignisses nicht an.

Viele unserer Mandanten wissen nicht genau, was ihnen zusteht, welche Anträge sie stellen müssen, welche Argumente besonders wichtig sind und was bei der Prüfung von Bescheiden im Sozialrecht zu beachten ist. Das hat häufig zur Folge, dass sie deutlich weniger bekommen, als ihnen zusteht. Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern durchzusetzen.

Effektive Durchsetzung der Sozialrechtsansprüche

Unser  Sozialrechtsexperte weiß, worauf es ankommt. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihren Anspruch auf Krankengeld, Unfallrente, Erwerbsminderungsrente oder die Anerkennung ihrer Behinderung geltend zu machen. Und wir setzen die Ansprüche entschlossen durch, wenn Sozialversicherungsträger sich querstellen – was leider immer wieder passiert.

Auch in weiteren Bereichen des Sozialrechts sehen sich Geschädigte oder deren Angehörige häufig mit Problemen von grundlegender Bedeutung konfrontiert. Bisweilen haben falsche Einschätzungen von Sozialversicherungsträgern sogar negative Auswirkungen auf Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen.

Das betrifft zum Beispiel die Frage, ob ein Geschädigter noch arbeiten kann. So bekommen wir von Haftpflichtversicherungen immer wieder zu hören: „Wenn die Berufsgenossenschaft sagt, dass der Mann wieder arbeiten kann, sehen wir das natürlich genauso.“

Umgekehrt führt eine korrekte Einschätzung des Sozialversicherungsträgers dazu, dass es für den privaten Haftpflichtversicherer wesentlich schwerer wird, Zahlungen zu verweigern. Eine kompetente und erfahrene Beratung im Sozialrecht ist deshalb von ganz entscheidender Bedeutung.