Die Sozialversicherung verweigert Leistungen?
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei sozialrechtlichen Fragen
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten ein Rundum-sorglos-Paket anzubieten. Denn häufig sind bei einem schweren Personenschaden nach einem Unfall oder Behandlungsfehler auch Bereiche des Sozialrechts bzw. des Sozialversicherungsrechts betroffen. Und in den meisten Fällen sind sie von existentieller Bedeutung. Mögliche Schwierigkeiten sind z.B.:
- Probleme mit der korrekten Feststellung des Pflegegrades und Ärger mit der Krankenkasse.
- Ihnen wird ein Hilfsmittel verweigert.
- Sie streiten sich mit der Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente
- Die Berufsgenossenschaft erkennt die Folgen eines versicherten Ereignisses nicht an.
In allen Fällen, die das Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht betreffen, helfen wir unseren Mandanten nahtlos und transparent. Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern durchzusetzen.