Schmerzensgeld bei Unfall oder Behandlungsfehler
Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Welche Ansprüche haben Sie?
Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist der Ausgleich für den sogenannten immateriellen Schaden. Bei dem in § 253 BGB geregelten immateriellen Schaden handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden. Vielmehr geht es um die Entschädigung für körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität und Lebensfreude.
Das Schmerzensgeld soll einerseits einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden und das erlittene Unrecht bieten. Gleichzeitig hat es auch eine Genugtuungsfunktion, d.h. es soll dem Geschädigten Genugtuung verschaffen für das, was ihm angetan wurde. Der Schädiger soll für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten. Da aber eine „Wiedergutmachung“ bei Gesundheits- und Körperschäden nicht wirklich möglich ist, steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes, die Kompensation des Schadens, im Vordergrund.
„Die Haftpflichtversicherungen sind verpflichtet, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.“ (OLG Karlsruhe 1972)