• Schmerzensgeld: Anspruch • Höhe • Durchsetzung
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Schmerzensgeld bei Unfall oder Behandlungsfehler

Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Welche Ansprüche haben Sie?

Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist der Ausgleich für den sogenannten immateriellen Schaden. Bei dem in § 253 BGB geregelten immateriellen Schaden handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden. Vielmehr geht es um die Entschädigung für körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität und Lebensfreude.

Das Schmerzensgeld soll einerseits einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden und das erlittene Unrecht bieten. Gleichzeitig hat es auch eine Genugtuungsfunktion, d.h. es soll dem Geschädigten Genugtuung verschaffen für das, was ihm angetan wurde. Der Schädiger soll für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten. Da aber eine „Wiedergutmachung“ bei Gesundheits- und Körperschäden nicht wirklich möglich ist, steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes, die Kompensation des Schadens, im Vordergrund.

„Die Haftpflichtversicherungen sind verpflichtet, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.“ (OLG Karlsruhe 1972)

Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall oder Behandlungsfehler

Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler oder Unfall hängt immer vom Einzelfall ab – vom individuellen Ausmaß der Verletzungen und den individuellen Folgen. Für einen Mandanten, der nach einem Überfall schwerste Schädelverletzungen erlitt und viel zu spät behandelt wurde, haben wir beispielsweise 400.000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Einem Mandanten, der bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und seitdem erwerbsunfähig ist, wurden 250.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Für einen Geburtsschaden haben wir 2014 ein Schmerzensgeld in Höhe von 700.000 Euro erstritten, damals das höchste Schmerzensgeld in Deutschland.

Faktoren für die Bemessung

  • die Schwere der Verletzung
  • die Dauer der Behandlung und des Krankenhausaufenthaltes
  • die Intensität der Schmerzen (z.B. bei Verbrennungen)
  • das Alter des Verletzten
  • die weiteren Folgen (von bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen bis hin zu psychischen Problemen wie Depressionen).

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, inwieweit eine sogenannte „M.d.E.“ (Minderung der Erwerbsfähigkeit) vorliegt.

Schmerzensgeld verbessert die Lebensqualität

Auch wenn ein noch so hohes Schmerzensgeld die Gesundheit nicht wiederherstellen kann, verbessert es in der Regel die wirtschaftliche Situation des Geschädigten erheblich. Und es ist wissenschaftlich erwiesen und leicht nachvollziehbar, dass finanzielle Sicherheit entscheidend zur Genesung beiträgt. Darüber hinaus bietet ein hohes Schmerzensgeld zumindest teilweise die Chance auf ein Stück mehr Lebensqualität und Lebensfreude.

Das bestätigen uns auch die vielen Rückmeldungen von Mandanten, die wir erfolgreich vertreten haben:

Mit dem Schmerzensgeld kann ich nun beruhigt in die Zukunft schauen, sollte ich irgendwann aufgrund meiner Unfallfolgen nicht mehr arbeiten können (was ich nicht hoffe)…

Denn durch Sie, Herr Quirmbach, hat meine Mutter wenigstens im Moment keine finanziellen Sorgen, auch wenn das Geld an der Gesundheit nichts ändert, aber es beruhigt wenigsten ein wenig.

Wir hatten die vage Aussicht auf eine kleine 4-stellige Summe Schmerzensgeld. Heute können wir einigermaßen zuversichtlich in die Zukunft schauen und mit einer für uns unvorstellbaren 6-stelligen Summe wirtschaften.

Die Ausgleichsfunktion

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Geschädigte beweisen, dass der Schädiger die Verletzung verschuldet hat. Außerdem muss er nachweisen, dass die Verletzung Folge des schädigenden Ereignisses ist. Für diesen Nachweis ist eine detaillierte Dokumentation erforderlich. Lassen Sie sich deshalb von einem spezialisierten Anwalt beraten. Er weiß, worauf es ankommt und was zu beachten ist.

Erste Abschlagszahlungen und finanzielle Sicherheit

Sobald die Haftung feststeht und die Schadenshöhe überschaubar ist, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, erste Abschlagszahlungen auf das zu erwartende Schmerzensgeld zu leisten. Denn – so auch die Rechtsprechung – nur dann kann das Schmerzensgeld seine Funktion am besten erfüllen. Der Geschädigte soll spüren, dass er nicht allein gelassen wird. Zudem trägt eine entspannte und gesicherte finanzielle Situation wesentlich zur Genesung und zur Verbesserung des Gesundheitszustandes bei.

Übrigens: Wird der Anspruch auf Schmerzensgeld nachgewiesen und auch durchgesetzt, trägt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Schmerzens­geld oder Schadenersatz?

Schmerzensgeld und Schadenersatz schließen einander nicht aus. Denn nach einem unverschuldeten Unfall oder einem nachgewiesenen Behandlungsfehler haben Sie nicht nur Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Verletzungen. Sie können auch weitere Schadenspositionen wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden geltend machen – Schadenspositionen, die erstaunlich oft nicht berücksichtigt werden. Diese Schadenersatzansprüche erreichen nicht selten sehr hohe Summen, vor allem wenn Dauerschäden eingetreten sind und z.B. der Verdienstausfall bis zum Rentenalter und der Haushaltsführungsschaden oder Pflegekosten lebenslang gezahlt werden müssen.

Hilfe vom Anwalt

Wenn die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls oder eines Behandlungsfehlers schwerwiegend sind, ist die Unterstützung durch einen Spezialisten für Personenschäden unerlässlich. Dieser Schritt kann über die Erfolgsaussichten entscheiden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Versicherungen auch in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung ablehnen oder erheblich verzögern können.

Der Versuch, sein Recht auf eigene Faust durchzusetzen, kann zu Frustration und einem ungleichen Kräfteverhältnis bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen. Ohne die professionelle Unterstützung eines erfahrenen Anwalts laufen Sie Gefahr, eine geringere Entschädigung zu erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.

Unsere auf Personenschäden spezialisierten Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, damit Sie die bestmögliche Entschädigung für Ihr Leid und Ihre Verluste erhalten.

Beratung im Team zum Schmerzengeldanspruch

In 3 einfachen Schritten zum Schmerzensgeld

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadenersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Einmalzahlung oder  Schmerzensgeldrente

Nach gängiger Rechtsprechung wird ein Kapitalbetrag, also eine einmalige Schmerzensgeldzahlung, oder eine monatliche Schmerzensgeldrente zugesprochen. Eine Zeit lang gab es in der Rechtsprechung der Land- und Oberlandesgerichte auch die Tendenz, ein taggenaues Schmerzensgeld zuzusprechen. Dem hat der Bundesgerichtshof jedoch im Februar 2022 in einem richtungsweisenden Urteil einen Riegel vorgeschoben. Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag: » Taggenaues Schmerzensgeld und warum der BGH nicht mitmacht

Grundsätzlich gilt: Je stärker die Beeinträchtigung, desto höher das Schmerzensgeld. Leider erleben wir immer wieder, dass gegnerische Versicherungen gerade bei hohen Schmerzensgeldbeträgen versuchen, die Zahlung zu verzögern. Ein solches Verhalten wirkt sich in der Regel schmerzensgelderhöhend aus. Auch die Uneinsichtigkeit des Schädigers kann sich schmerzensgelderhöhend auswirken.

Ausführlichere Informationen finden Sie in diesem Beitrag: » Schmerzensgeld – Entwicklung der Rechtsprechung

Schmerzensgeld

Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen sowohl über das juristische als auch über das medizinische und psychologische Fachwissen, um die einzelnen Puzzleteile eines Falles zu einem Gesamtbild zusammenzufügen und das für den Mandanten optimale Ergebnis zu erzielen

Wie sinnvoll sind Schmerzensgeldtabellen?

Da die Höhe des Schmerzensgeldes immer vom Einzelfall abhängt, gibt es keine allgemein gültigen Schmerzensgeldtabellen. Dennoch gelten einige Tabellen als Standardwerke, wie z.B. die ADAC-Schmerzensgeldtabelle oder die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle.

Diese Tabellenwerke geben jedoch nur einen Anhaltspunkt, in welchem Rahmen sich Schmerzensgeldforderungen bewegen können. Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes, die letztlich gerichtlich festgesetzt wird, liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Richters.

Wir sind der Meinung, dass die Schmerzensgeldtabellen kein geeignetes Mittel sind, um die Ansprüche korrekt zu beziffern. Zum einen sind die Auswahlkriterien für die Aufnahme einer Schmerzensgeldentscheidung in diese Tabellen willkürlich. Sie haben weder einen wissenschaftlichen Hintergrund noch eine statistische Grundlage. Zum anderen werden alle außergerichtlich ausgehandelten Schmerzensgeldbeträge in den Schmerzensgeldtabellen nicht berücksichtigt.

Schmerzensgeldtabelle Beispiele

Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe

Unserer Erfahrung nach sind die Schmerzensgeldtabellen in den seltensten Fällen wirklich korrekt. Was ist ein angemessener Betrag für jemanden, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt oder im Wachkoma liegt? Oder der nach einer fehlerhaften Behandlung mit schwersten gesundheitlichen Folgeschäden leben muss?

Für solche Schicksalsschläge kann kein Schmerzensgeld „angemessen“ sein. Auch die Rechtsprechung geht zunehmend davon aus, dass Schmerzensgeldtabellen allenfalls eine erste Orientierungshilfe sein können.

Wann Schmerzensgeldansprüche verjähren

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährung beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf den Tag folgt, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte sowohl den Schaden, der den Anspruch begründet, als auch die Person des Schädigers kennt (§ 199 BGB).

Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2017 einen Verkehrsunfall hatten und daraus Ansprüche geltend machen, beginnt die Verjährungsfrist am 1.1.2016. Sie endet mit Ablauf des 31.12.2020.

Liegen Schadensfall und Kenntniserlangung nicht im selben Jahr, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem man Kenntnis von Schädiger oder Schaden erlangt hat.

Betroffene sollten also auf keinen Fall den Stichtag 31.12. verpassen. Auf keinen Fall sollte man zu lange warten, bevor man aktiv wird und Schadenersatzansprüche geltend macht. Grundsätzlich ist hier immer ein spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

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