Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Behandlungsfehler
Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Welchen Anspruch haben Sie?
Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler haben Sie nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist die Entschädigung für den sogenannten immateriellen Schaden. Bei einem immateriellen Schaden, geregelt in § 253 BGB, handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden. Es geht vielmehr um körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen und damit verbunden um verlorene Lebensqualität und Lebensfreude.
Das Schmerzensgeld soll zum einen einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schäden und das erlittenen Unrecht bieten. Gleichzeitig hat das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion, d.h. es soll Genugtuung schaffen für das, was dem Geschädigten angetan wurde. Der Schädiger soll für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten. Da eine „Wiedergutmachung“ bei einem Gesundheits- und Körperschaden jedoch nicht wirklich möglich ist, steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgelds, die Kompensation der Schäden, im Vordergrund.
„Die Haftpflichtversicherungen sind verpflichtet, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.“ (OLG Karlsruhe 1972)