Schmerzensgeld bei Unfall oder Behandlungsfehler
Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Welche Ansprüche haben Sie?
Nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler haben Sie nicht nur Anspruch auf Schadenersatz, sondern auch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist der Ausgleich für den so genannten immateriellen Schaden. Der in § 253 BGB geregelte immaterielle Schaden ist kein Vermögensschaden. Vielmehr geht es um körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen und die damit verbundene Einbuße an Lebensqualität und Lebensfreude.
Das Schmerzensgeld soll einerseits einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schäden und das erlittene Unrecht bieten. Gleichzeitig hat das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion, d.h. es soll dem Geschädigten Genugtuung für das, was ihm angetan wurde, verschaffen. Der Schädiger soll für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten. Da aber eine „Wiedergutmachung“ bei einem Gesundheits- und Körperschaden nicht wirklich möglich ist, steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes, die Kompensation des Schadens, im Vordergrund.
„Die Haftpflichtversicherungen sind verpflichtet, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.“ (OLG Karlsruhe 1972)