Behandlungsfehlerstatistik 2022 und Ihre Rechte als Patient
Im August wurde die Jahresstatistik 2022 der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste zur Bewertung von Behandlungsfehlern veröffentlicht. Der Bericht gibt einen tiefen Einblick in die aktuelle Situation und unterstreicht die Bedeutung einer spezialisierten Rechtsvertretung bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
Im Jahr 2022 wurden allein durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beeindruckende 13.059 medizinische Behandlungsfälle begutachtet. Hinzu kommen die von den Ärztekammern begutachteten Fälle (ca. 10.000 im Jahr 2021), die durch Privatgutachten bewertet wurden. In 2.696 dieser Fälle wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, der zu einem kausalen Gesundheitsschaden geführt hat. Dies entspricht 24,7 % aller Fälle, in denen ein Entschädigungsanspruch begründet werden konnte.
Merkmale der Behandlungsfehler
Altersgruppen, Geschlechterverteilung und Behandlungsfelder
Auffällig ist, dass die meisten Vorwürfe von Patienten im Alter von 50 bis 59 Jahren erhoben wurden. Frauen waren häufiger von Behandlungsfehlern betroffen als Männer. Erschreckende 41,7% der Behandlungsfehler ereigneten sich im stationären Bereich, also in Krankenhäusern. Besonders häufig wurden Fehler bei der Behandlung von Schlaganfällen (28,2 Prozent) und bei Brüchen der Lendenwirbelsäule (35,7 Prozent) festgestellt, die häufig zu Querschnittslähmungen führen. Auch bei Geburten in Geburtshäusern wurden überdurchschnittlich viele Fehler festgestellt.
Ursachen der Fehler und notwendige Verbesserungsmaßnahmen
Hauptursachen waren Fehler in der operativen Therapie und unzureichende Befunderhebung, die zusammen die Hälfte aller festgestellten Fehler ausmachten. Hier besteht offensichtlich dringender Handlungsbedarf.
Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Betroffenen haben. Auch wenn lange Zeit die Meinung vorherrschte, dass Patienten nach Behandlungsfehlern durch Ärzte oder Krankenhäuser keine Möglichkeit hätten, zu ihrem Recht zu kommen, ist dies heute nicht mehr der Fall. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, verfügt heute über weitreichende, wenn auch noch nicht völlig ausreichende Rechte zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie in solchen Fällen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld und den Schadensersatz erhalten.
Für den Nachweis eines vermuteten Behandlungsfehlers ist ein medizinisches Sachverständigengutachten von elementarer Bedeutung. Es dient dazu, zu klären, ob ein Gesundheitsschaden behandlungsfehlerbedingt eingetreten ist oder nicht. Das Gutachten kann für die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheidend sein.
Wenn Sie oder ein Angehöriger von einem ärztlichen Behandlungsfehler betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Medizinrecht