Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Zum einen beurteilen die Gerichte die Fälle oft sehr unterschiedlich. Zum anderen gibt es, gerade bei großen Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung, immer wieder Versicherer, die die Regulierung herauszögern oder sie gleich ganz ablehnen. Wer auf eigene Faust versucht, sein Recht durchzusetzen, hat in der Regel kaum eine Chance.
Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt an der Seite zu haben, der auf Arzthaftungsrecht spezialisiert ist und der Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.
Langjährige Erfahrung, großes Netzwerk
Als erfahrene Spezialisten für Arzthaftungsrecht verfügen wir über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Zudem können wir auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis erfassen wir sämtliche Möglichkeiten, die für eine erfolgreiche Fallbearbeitung zur Verfügung stehen. Wir klären Sie detailliert auf und erreichen das für Sie optimale Ergebnis.
Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss sämtliche entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der sogenannte Mehrbedarfsschaden, etwa wegen des behindertengerechten Umbaus von Wohnung und Auto.