Arzthaftung und Arzthaftungsrecht
Verletzt ein Arzt seine ärztlichen Sorgfaltspflichten gegenüber einem Patienten und kommt es dadurch zu einem Behandlungsfehler, greift die Arzthaftung. Ärztliche Pflichtverletzungen sind z.B. Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverletzungen.
Rechtliche Grundlagen der Arzthaftung
Die Arzthaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: zum einen im Vertragsrecht als Grundlage des Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Zum anderen ist die Arzthaftung in den Vorschriften über das Recht der unerlaubten Handlungen geregelt. Denn jeder Heileingriff ist zugleich eine Körperverletzung, die nur dann straffrei bleibt, wenn der Patient in die Behandlung eingewilligt hat.
Die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche von Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers sind Teil des Arzthaftungsrechts.
In der Praxis bedeutet das: Der Arzt macht einen schwerwiegenden Behandlungsfehler, wenn er z.B. einen Schlaganfall nicht rechtzeitig erkennt oder einen Geburtsfehler verursacht, und der Patient leidet sein Leben lang unter den Folgeschäden. Diese Situationen kennen wir leider nur zu gut, denn unsere Kanzlei ist seit 40 Jahren auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Unsere hochqualifizierten Fachanwältinnen und Fachanwälte helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche nach einem schweren Behandlungsfehler durchzusetzen.
» Was kann ein Anwalt für Arzthaftungsrecht für Sie tun? Lesen Sie, was Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, zu diesem Thema geschrieben hat.