• Schwerer Motorradunfall?

    Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nach einem Motorradunfall sind unsere Anwälte für Sie da

Zuverlässig, kompetent und erfahren kämpfen wir für Ihr Schmerzensgeld

Anwälte für Unfallopfer

Nach einem Motorradunfall vertreten wir ausschließlich den Geschädigten, niemals den Unfallgegner oder dessen Versicherung.

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Bundesweit für Sie da

Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig, d.h. es spielt keine Rolle, wo Sie zu Hause sind – wir sind immer in Ihrer Nähe.

Kompetente und schnelle Hilfe nach einem Motorradunfall

Spezialisierte Anwälte – Hilfe in schwierigen Zeiten

Wir verstehen die Komplexität und die emotionalen Herausforderungen, die sich nach einem schweren Unfall stellen,. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur mit unserem juristischen Fachwissen zur Seite, sondern möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit auch eine Stütze auf dem Weg zurück ins Leben sein. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Kampf um Ihre Rechte und eine gerechte Entschädigung.

Leider erleben wir immer wieder, dass Unfallopfer durch schlechte Rechtsberatung ein zweites Mal zu Opfern werden. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil ihr bisheriger, nicht spezialisierter Anwalt keine oder nur wenig Erfahrung im Personenschadensrecht hat.

Hinzu kommt, dass einige Versicherer auch in vermeintlich klaren Fällen die Regulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Unfallopfer brauchen erfahrene Anwälte, die die Auseinandersetzung mit Versicherern nicht scheuen.

Umfassende Unterstützung für Unfallopfer

  • Individuelle Fallanalyse
    Wir analysieren Ihren spezifischen Fall, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schäden erfasst und geltend gemacht werden.
  • Verhandlungen mit Versicherungen
    Wir übernehmen die Verhandlungen mit den Versicherungen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche vollständig anerkannt und entschädigt werden.
  • Juristisches Fachwissen
    Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Verkehrsrecht, insbesondere bei Motorradunfällen. Diese Expertise setzen wir ein, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
  • Prozessführung
    Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht, um die bestmögliche Entschädigung für Sie zu erreichen.

Ihr Vorteil: unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Motorradunfälle

Vielleicht suchen Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann aber zu Ihrem Nachteil sein. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte für schwere Personenschäden nach einem Motorradunfall finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen nach einem Motorradunfall sind, desto wichtiger ist es, sich an einen Spezialisten für Personenschäden nach Unfällen zu wenden. Denn dadurch erhöhen sich die Chancen auf eine angemessene Entschädigung erheblich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadenregulierung verweigern oder massiv verzögern. Wer auf eigene Faust versucht, seine Ansprüche durchzusetzen, steht in der Regel auf verlorenem Posten und ist bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen extrem benachteiligt.

Anwälte für Mandanten

Wir von Quirmbach & Partner haben uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Unfällen und Behandlungsfehlern zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Für unsere Mandanten erstreiten wir hohe Entschädigungssummen – eine Auswahl

Sachverhalt:
Der Mandant hatte einen unverschuldeten Motorradunfall und zog sich hierbei eine offene Unterschenkelfraktur mit Weichteilschäden zu. Der Heilungsverlauf war problematisch und auch von psychischen Beeinträchtigungen geprägt.
Letztendlich konnte der Mandant seine selbstständige nebenerwerbliche Tätigkeit nicht fortführen und war auch darüber hinaus zu 50 % erwerbsgemindert.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von 1,26 Mio. €, wobei der Erwerbsschaden insgesamt hier den größten Teil ausmachte.

Sachverhalt:
Der Mandant erlitt bei einem unverschuldeten Motorradunfall ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Gehirnerschütterung, Mittelgesichtsprellungen und komplexe Verletzungen des linken Unterarms. Hierdurch kam es zu einem chronischen Schmerzsyndrom an der Hand. Darüber hinaus kam es während der Behandlung zu einem Infarkt der Hirnarterien, entstanden durch eine Embolie. Die Folge waren Sprachstörungen und Konzentrationsmängel.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 325.000,00 €

Sachverhalt:
Der Mandant erlitt als junger Mann einen schweren Motorradunfall mit weitreichenden Verletzungen, die zu einem Schwerbehindertengrad von 70% führten. Zudem litt er an einer posttraumatischen Belastungsstörung. In den 80er Jahren erstritt der Mandant ein Urteil, das die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtete, neben einem Schmerzensgeld in Höhe von ca. 30.000,00 DM (15.000,00 €) sämtliche sonstigen materiellen Schäden zu zahlen.
Nach 30 Jahren versuchte der Mandant erneut, seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Er ist komplett erwerbsunfähig und verfügte zum Zeitpunkt der Mandatserteilung über ein monatliches Einkommen von 656,00 €. Es wurden umfangreiche Gutachten zur Unfallkausalität erstellt, um zu belegen, dass der Unfall für die aktuell vorliegenden Beschwerden ursächlich war, was allerdings nach einem solch langen Zeitraum nicht mehr komplett darstellbar war.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 400.000,00 €

Sachverhalt:
Der zum Unfallzeitpunkt noch jugendliche Mandant wurde, als er mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule war, von einem beladenen Lastwagen im Bereich des Bauchs und der Beine komplett überrollt und erlitt schwerste Verletzungen.

Regulierung:
Teilvergleich vor Gericht über Schmerzensgeld und Vergangenheit mit einer Entschädigungssumme in Höhe von 121.400 €. Die weiteren materiellen Schadenspostionen wurden mit 95.000 € reguliert, nachdem sich der Gesundheitszustand des Mandanten erstaunlich und erfreulich stark verbessert hatte.

Sachverhalt:
Die Mandantin verunglückte als Sozia auf einem Kraftrad, das von einem Freund gesteuert wurde. Wegen einer Vorfahrtsverletzung kollidierte das Krad mit einem PKW und es kam zum Sturz.
Die Mandantin ist seit dem Unfall zu 60 % schwerbehindert mit dem Merkzeichen G, hat massive neuro-psychologische Defizite, Wortfindungsstörungen und leidet unter einer Depression. Die Kommunikationsfähigkeit ist aufgrund einer Dysarthrie eingeschränkt, Geschmacks- und Geruchssinn sind gestört. Die Mandantin ist arbeitsunfähig, eine Rente wurde bewilligt Sie kann inzwischen zwar wieder gehen, jedoch nicht laufen.
Die Versicherung machte hier erhebliche Mithaftungseinwände geltend, zum einen, weil die Mandantin angeblich ohne Helm fuhr, zum anderen, weil sie keine Motorradschutzkleidung getragen hatte. Im Laufe der Regulierung ist es nach langwierigen Schriftwechseln und mehreren persönlichen Verhandlungen gelungen, dass die Versicherung die Mithaftungseinwände letztendlich fallen ließ.

Regulierung:
Außergerichtlicher Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 250.000,00 €.

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz

Wenn Sie bei einem fremdverschuldeten Motorradunfall verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Unfallverursacher muss Ihnen alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, die Ihnen durch den Motorradunfall entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzensgeld, Sachschaden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und so genannte vermehrte Bedürfnisse wie Pflege- und Fahrtkosten.

Häufig werden Teile dieser Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Motorradunfall aus Unwissenheit nicht berücksichtigt, obwohl Unfallopfern hier durchaus hohe Beträge zustehen können – zum Beispiel bei dauerhaftem Verdienstausfall oder wenn lebenslange Pflegekosten anfallen.

Schmerzensgeld: Entschädigung für entgangene Lebensqualität

Eine besondere Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld: Hier geht es darum, Unfallopfer für die entgangene Lebensqualität zu entschädigen. Schmerzensgeld kann zwar die Gesundheit nicht wiederherstellen, aber die wirtschaftliche Situation deutlich verbessern.

Aber welche Beträge sind angemessen? Sowohl beim Schmerzensgeld als auch beim Schadensersatz im engeren Sinne kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – also zum Beispiel auf die Dauer der Behandlung, mögliche psychische Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft. Pauschale Aussagen sind daher schwierig, und auch die viel zitierten Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Ansprüche zu beziffern.

Weitere Ansprüche, die geltend gemacht werden können

Der Anspruch aus Personenschaden nach einem Motorradunfall besteht jedoch nicht nur aus Schmerzensgeld. Er ist immer auch mit weiteren Schadenersatzansprüchen verbunden, die erstaunlich oft übersehen werden. Dazu gehören verschiedene Positionen, die im Einzelfall sogar höher sein können als der Schmerzensgeldanspruch, wie z.B.

  • der Verdienstausfall,
  • der Haushaltsführungsschaden oder
  • der Mehrbedarfsschaden.

All diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen zu können. Hier haben wir schon häufig Beträge erzielt, die die Erwartungen unserer Mandanten weit übertroffen haben.

Sie suchen einen kompetenten Anwalt für Schmerzensgeld?

Wir sind gerne für Sie da!

Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten schnellstmöglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns engagieren, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Über die Kosten sprechen wir ausführlich mit Ihnen – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Ines Gläser – Anwältin für Opfer von Motorradunfällen

Fachkundig, erfahren, erfolgreich

Rechtsanwältin Ines Gläser, selbst begeisterte Motorradfahrerin, ist auf die Schadensregulierung nach schweren Motorradunfällen spezialisiert. Sie setzt sich mit ihrer ganzen Erfahrung und Kompetenz für Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein.

Sie vertritt ausschließlich die geschädigten Opfer eines Motorradunfalls und ist niemals für den Unfallgegner oder dessen Versicherung tätig.

Neben der juristischen Kompetenz sind Engagement, Ehrlichkeit (z.B. bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten) und nicht zuletzt Einfühlungsvermögen wichtig: Ines Gläser interessiert sich für Menschen und ihre Schicksale. Sie hört genau zu und möchte alle Facetten eines Falles erfassen.

Sie steht fest an Ihrer Seite – mit der nötigen Durchsetzungskraft und mit ihrer ganzen juristischen und medizinischen Erfahrung. Fast täglich wird sie mit den Verletzungsbildern verunglückter Motorradfahrer konfrontiert. Deshalb weiß sie, was zu tun ist, damit Ihre Zukunft zumindest in finanzieller Hinsicht gesichert ist.

Rechtsanwältin Ines Gläser, Expertin für Motorradunfälle

Rechtsanwältin Ines Gläser, Expertin für Motorradunfälle

  • Wir sind nach einem Motorradunfall für Sie da

    Wir arbeiten ausschließlich für geschädigte Motorradfahrer, niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung. Denn für uns ist es unmöglich, glaubwürdig für beide Seiten tätig zu sein.

  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Bei der Schadensberechnung geht es nicht um irgendeine Zahl in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer nach dem Einzelfall. Wir prüfen jeden Fall im Detail und kämpfen für Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Für unsere Mandantinnen und Mandanten, die wir nach einem Motorradunfall vertreten haben, haben wir regelmäßig sehr hohe Schmerzensgelder erstritten.

  • Wir hören Ihnen zu

    Unsere Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Unsere Anwältinnen und Anwälte verstehen sich über die juristische Arbeit hinaus als Ihre Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Ich möchte mich noch einmal für die angenehme, unkomplizierte und letztendlich doch noch so erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Jederzeit fühlte ich mich bei Ihnen gut aufgehoben und hatte von Anfang an das gute Gefühl, dass Sie meine Interessen der Versicherung gegenüber souverän und hartnäckig vertreten …

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Ich möchte mich noch einmal für die angenehme, unkomplizierte und letztendlich doch noch so erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Jederzeit fühlte ich mich bei Ihnen gut aufgehoben und hatte von Anfang an das gute Gefühl, dass Sie meine Interessen der Versicherung gegenüber souverän und hartnäckig vertreten …

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Schmerzensgeld nach Motorradunfall

Typische Verletzungen bei Motorradunfällen

Schädelhirntrauma und Wirbelsäulenverletzungen

Die meisten Motorradfahrer wissen, wie gefährlich Motorradfahren ist. In unserer Praxis sehen wir fast täglich die schweren Verletzungsbilder verunfallter Motorradfahrer. Die Verletzungen führen oft zu einer dauerhaften Schwerbehinderung mit Einschränkungen in allen Lebensbereichen und damit auch zu erheblichen finanziellen Einbußen.

Schädel-Hirn-Verletzungen und Verletzungen der Wirbelsäule wie Querschnittslähmung sind die häufigsten Folgen schwerer Motorradunfälle. Hier gilt es, die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich zu machen, um dann den Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in voller Höhe durchzusetzen.

Dabei geht es um Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, tatsächliche Kosten für notwendige Anschaffungen und nicht zuletzt um ein dem Verletzungsbild und der Lebenssituation des Betroffenen angemessenes Schmerzensgeld.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie alle Schäden angemessen ersetzt bekommen.

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Kostenlose Ersteinschätzung: Der erste Schritt zur Hilfe