Schmerzensgeldtabellen – eine Orientierungshilfe?
Was Sie von Schmerzensgeldtabellen erwarten können
In unserer täglichen anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert: „Was ist der Verlust eines Armes, eines Beines oder schlimmstenfalls der Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wert?“ Die Antwort lautet immer: „Das kann man nicht mit Geld aufwiegen“. Kein Schmerzensgeldbetrag kann für solche Schicksalsschläge „angemessen“ sein, denn die immateriellen Schäden nach einer schweren Körperverletzung sind nicht unmittelbar in Geld messbar.
Dennoch müssen sie für die Bemessung des Schmerzensgeldes beziffert werden. Dabei wird häufig auf Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen, in denen Gerichtsurteile zusammengefasst sind, in denen Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Die bekanntesten Schmerzensgeldtabellen sind:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle
- ADAC-Schmerzensgeldtabelle (Hacks/Ring/Böhm)
- Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle
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