Anwalt wechseln, Standort des Anwalts, Zusammenarbeit über das Internet …
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was ist ein schwerer Personenschaden?
Ein schwerer Personenschaden liegt vor, wenn eine Person durch ein Ereignis wie einen Unfall oder einen Behandlungsfehler erhebliche Verletzungen erleidet, die zu dauerhaften Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Funktionen führen.
Solche Schäden können z.B. der Verlust von Gliedmaßen, schwere Wirbelsäulenverletzungen, Schädel-Hirn-Traumata, irreversible Organschäden oder dauerhafte Beeinträchtigungen der Mobilität und Lebensqualität sein. Die Folgen dieser Verletzungen sind oft langwierig und können die beruflichen Möglichkeiten und die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, erheblich beeinträchtigen.
Ist Ihre Ersteinschätzung wirklich kostenlos?
Dazu sagen wir uneingeschränkt ja. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Kosten entstehen erst dann, wenn Sie uns mit der Unterzeichnung der Vollmacht das Mandat erteilen. Im Vorfeld sprechen wir ausführlich mit Ihnen über die Honorierung, denn das ist für Sie und auch für uns wichtig. Gemeinsam mit unseren Mandanten haben wir immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.
Warum soll ich überhaupt einen Anwalt beauftragen?
Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler sind, umso wichtiger ist es, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Immer wieder stellen wir fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder gleich ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Fachanwalt für Medizinrecht) an der Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich. Wer auf eigene Faust versucht, zu seinem Recht zu kommen, steht in der Regel auf verlorenem Posten und wird bei der Regulierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche extrem benachteiligt.
Der Verursacher muss für Schmerzensgeld und Schadensersatz einstehen und erstaunlich oft werden Schadensersatzansprüche nicht berücksichtigt. Dazu gehören Positionen, die im Einzelfall sogar noch höher ausfallen können als der Schmerzensgeldanspruch: z.B. der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden oder der Mehrbedarfsschaden. Diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um dann die Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Wir haben hier häufig Beträge erzielt, die die Erwartungen der Mandanten weit übertroffen haben.
Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?
Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.
Ganz wichtig: Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.
Wenn Sie einen Anwaltswechsel erwägen, bietet dieser Artikel Ihnen wertvolle Informationen: Anwaltswechsel – Tipps und Hinweise.