Welcher Schmerzensgeldbetrag ist angemessen, wenn Sie nach einem Motorradunfall querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzen? Oder wenn ein Angehöriger nach einem Brandunfall im Wachkoma liegt? Für diese Fälle gibt es kein angemessenes Schmerzensgeld, denn für solche Schicksalsschläge ist kein Betrag jemals angemessen. Hinzu kommt, dass die Versicherung Ihre Beschwerden kleinredet. Nicht selten stellt man Sie als Simulanten hin. Gerichte zeigen wenig Interesse und orientieren sich in der Regel an Schmerzensgeldentscheidungen aus den vergangenen 20 Jahren.
Die Zahlung von Schmerzensgeld wird oft verweigert
Diese Mauer der Verweigerung gilt es zu durchbrechen. Ihre Betroffenheit muss für das Gegenüber sichtbar werden: in Form von Bildern, von konkreten Beschreibungen Ihres Leids, Ihrer Qualen, Ihrer Ängste, Ihrer Isolierung und Ihrer Hilflosigkeit.
Wenn es gelingt, dem Sachbearbeiter der Versicherung und dem Richter Ihre schwere Situation deutlich zu machen, besteht die Chance auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
Bei Schwerstschäden kann dieses Schmerzensgeld gar nicht hoch genug sein, denn je mehr Schmerzensgeld Sie erhalten, umso mehr Möglichkeiten haben Sie, einen Ausgleich für Ihr Leid zu schaffen. Außerdem, und das darf nicht unterschätzt werden, ist ein hohes Schmerzensgeld auch eine Anerkennung Ihres Leids.