• Unfall mit Personenschaden? Wir sind für Sie da!

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    Anwalt für Schmerzensgeld bei Unfall mit Personenschaden
  • Anwalt für Schmerzensgeld bei Unfall mit Personenschaden

Anwalt für Schmerzensgeld bei schweren Unfällen mit Personenschaden

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Anwälte auf Verletztenseite

Unsere Anwälte vertreten nur Geschädigte, nie Unfallgegner oder deren Versicherungen.

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall: Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Immer informiert

Dank WebAkte bleiben Sie stets informiert und erreichen uns jederzeit und überall.

Wir können und wollen Ihnen helfen

Sie suchen einen Anwalt oder eine Anwältin, weil Sie einen schweren Unfall hatten und nun unter den Folgen der Verletzungen leiden. Sie möchten Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen, doch die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung ist ins Stocken geraten.

Wir können Ihnen helfen. Unsere Anwälte und Anwältinnen sind auf die Schadensregulierung nach schweren und schwersten Unfällen spezialisiert. Sie setzen sich mit aller Kraft, Erfahrung und Kompetenz für Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Dazu sagen wir uneingeschränkt ja. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst dann, wenn Sie uns mit der Unterzeichnung der Vollmacht das Mandat erteilen. In diesem Fall sprechen wir im Vorfeld ausführlich mit Ihnen über die Honorierung, denn das ist für Sie und auch für uns wichtig. Gemeinsam mit unseren Mandanten haben wir immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.

Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler sind, umso wichtiger ist es, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Immer wieder stellen wir fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder gleich ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Fachanwalt für Medizinrecht) an der Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich. Wer auf eigene Faust versucht, zu seinem Recht zu kommen, steht in der Regel auf verlorenem Posten und wird bei der Regulierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche extrem benachteiligt.
Der Verursacher muss für Schmerzensgeld und Schadensersatz einstehen und erstaunlich oft werden Schadensersatzansprüche nicht berücksichtigt. Dazu gehören Positionen, die im Einzelfall sogar noch höher ausfallen können als der Schmerzensgeldanspruch: z.B. der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden oder der Mehrbedarfsschaden. Diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um dann die Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Wir haben hier häufig Beträge erzielt, die die Erwartungen der Mandanten weit übertroffen haben.

Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.
Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

Ihr Anwalt nach einem schweren Unfall

Anwälte auf Geschädigtenseite: Spezialisiert auf Ihre Rechte

  • Fokus auf Geschädigte: Wir vertreten ausschließlich Opfer von Autounfällen, Motorradunfällen, Fahrradunfällen und Privatunfällen (wie z.B. Brandunfälle)
  • Keine Vertretung von Unfallgegnern: Wir vertreten nicht den Unfallgegner oder dessen Versicherung. oder dessen Versicherung.

Unsere Kompetenz in verschiedenen Rechtsgebieten

  • Verkehrsrecht: Umfassende Erfahrung und Kompetenz bei Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden.
  • Haftungsrecht: Spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Haftungsansprüche.
  • Versicherungsrecht: Besonderer Schwerpunkt auf privater Unfallversicherung.

Auch bei Arbeits- oder Wegeunfällen können Sie sich gerne an uns wenden. Hier ist jedoch eine Besonderheit zu beachten, da bei diesen Unfällen nur selten Schmerzensgeld gezahlt wird. Nähere Informationen finden Sie hier: Besonderheiten bei Arbeits- und Wegeunfällen.

IIhre Rechte und Ansprüche nach einem Unfall

Wissen, was Ihnen zusteht

  • Anspruch auf Schmerzensgeld: Wenn Sie durch einen Unfall, den ein anderer verschuldet hat, verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld , dem sogenannten immateriellen Schaden.
  • Ersatz materieller Schäden: Der Unfallgegner bzw. seine Versicherung ist verpflichtet, Ihnen die durch den Unfall entstandenen materiellen Schäden wie z.B. Sachschaden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse wie Pflege- und Fahrtkostenzu ersetzen.

Häufig übersehene Ansprüche

Viele Unfallopfer machen ihre Schadenersatzansprüche aus Unkenntnis nicht geltend, obwohl ihnen oft hohe Summen zustehen. Dazu gehören z.B. Ansprüche auf dauerhaften Verdienstausfall oder lebenslange Pflegekosten.

Scahdenersatz und Schmerzensgekd nach einem Unfall

Schmerzensgeld: Eine wichtige Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität

Schmerzensgeld ist eine spezielle Form des Schadenersatzes, die darauf abzielt, Unfallopfer für den Verlust ihrer Lebensqualität und Lebensfreude zu entschädigen.

  • Verbesserung der wirtschaftlichen Situation: Obwohl Schmerzensgeld die Gesundheit nicht wiederherstellen kann, trägt es erheblich zur Verbesserung der finanziellen Lage bei, was wiederum positiv zur Genesung beitragen kann.
  • Realistische Schmerzensgeldbeträge: Die Bestimmung angemessener Schmerzensgeldbeträge hängt stark von individuellen Faktoren ab, wie:
    – Dauer der medizinischen Behandlung
    – Mögliche psychische Beeinträchtigungen
    – Zukünftige Prognosen

Pauschale Aussagen sind daher schwierig und auch die viel zitierten Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Schmerzensgeldansprüche zu beziffern.

Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Personenschaden

Neben dem Schmerzensgeld umfasst der Schadenersatzanspruch nach einem Unfall noch weitere wichtige Aspekte. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, für alle entstandenen Schäden aufzukommen. Dazu können gehören

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden

Diese Schäden müssen genau ermittelt und beziffert werden, um Ihre Schadenersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können. In vielen Fällen haben wir Beträge erzielt, die die Erwartungen unserer Mandanten übertroffen haben.

Die Bedeutung eines Spezialisten für Personenschäden

Bei schweren gesundheitlichen Folgen ist es wichtig, sich an einen Spezialisten für Personenschäden nach Unfällen zu wenden. Dies kann Ihre Erfolgschancen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen erheblich steigern.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten schnellstmöglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns engagieren, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Über die Kosten sprechen wir ausführlich mit Ihnen – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Unfallopfer brauchen einen erfahrenen Anwalt

Ihr Nutzen aus unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung

Die Suche nach einem lokalen Anwalt ist verständlich, kann sich aber bei schweren Personenschäden als nachteilig erweisen. Spezialisierte Anwälte für solche Fälle sind oft nicht in unmittelbarer Nähe zu finden.

Wir beraten Sie nach einem Unfall

Die Bedeutung spezialisierter Rechtsberatung

Viele Unfallopfer werden durch nicht spezialisierte Anwälte zum zweiten Mal zu Opfern. Ein spezialisierter Anwalt ist entscheidend, um mit erfahrenen Versicherern erfolgreich verhandeln zu können. Wir stellen immer wieder fest, dass einige Versicherer auch in vermeintlich klaren Fällen die Schadenregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen erheblich.

Bundesweite Vertretung und moderne Kommunikationsmittel

Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland, denn Erfahrung und Spezialisierung sind wichtiger als räumliche Nähe. Dank Internet und digitaler Hilfsmittel sind Entfernungen kein Hindernis mehr.

WebAkte: Jederzeit Zugriff auf Ihre Akte

  • Ständige Verfügbarkeit: Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von der WebAkte, einer gesicherten Online-Akte, die stets aktuelle Informationen zu ihrem Fall bietet.
  • Zugriff über verschiedene Geräte: Sie können Ihre Akte jederzeit über PC, Notebook, Tablet oder Smartphone einsehen.

Bei Quirmbach & Partner sind wir ausschließlich auf die Beratung von Opfern von Unfällen und  Behandlungsfehlern spezialisiert.Wir konzentrieren uns auf unsere Expertise in diesem Bereich und empfehlen für andere Rechtsgebiete kompetente Kolleginnen und Kollegen.

Wir sind für Sie da

Erfahren – engagiert – kompetent

  • Voller Einsatz für Unfallopfer

    Wir arbeiten ausschließlich für Geschädigte, niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung.

  • Konsequente Durchsetzung der Ansprüche

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes geht es nicht um irgendeine Zahl in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer nach dem Einzelfall.

  • Effektiv dank modernster Technik

    Legal Tech ist für uns kein Fremdwort. In der Mandatsbearbeitung und Kommunikation setzen wir konsequent auf innovative Technologien.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Regelmäßig erstreiten wir für unsere Mandantinnen und Mandanten sehr hohe 5- bis 6-stellige Schmerzensgeld- und Schadensersatzsummen.

  • Bundesweit für Sie aktiv

    Egal, wo Sie wohnen: Unsere auf Schmerzensgeld und Schadensersatz spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Unfallopfer in ganz Deutschland.

  • Einfühlsam & kommunikativ

    Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Wir verstehen uns auch als Ihr Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Sie brauchen rechtlichen Rat nach einem Unfall?

Wir sind gerne für Sie da!

Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

Schmerzensgeldtabellen – Was sie leisten und wo ihre Grenzen liegen

Schmerzensgeldtabellen dienen als Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Angemessenheit von Schmerzensgeldbeträgen. Bei schweren Verletzungen stoßen sie jedoch an ihre Grenzen.

Beispiele für schwere Fälle

  • Querschnittlähmung nach Motorradunfall
  • Angehörige im Wachkoma nach einem Brandunfall

In solchen Extremsituationen gibt es keine wirklich „angemessene“ Summe, denn kein Geldbetrag kann das erlittene Leid vollständig ausgleichen.

Herausforderungen im Umgang mit Versicherungen und Gerichten

  • Versicherungen neigen dazu, Ansprüche herunterzuspielen. Opfer werden oft als Simulanten hingestellt. Es besteht auch die Tendenz, die Betroffenheit der Opfer zu ignorieren.
  • Gerichte orientieren sich häufig an früheren Entscheidungen. Schmerzensgeldurteile basieren häufig auf Präzedenzfällen der letzten 20 Jahre.

„Mit den Themen Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen kann man Bücher füllen. Nur selten wird der Anspruch der Betroffenen wirklich korrekt dargestellt.“

Martin Quirmbach, Rechtsanwalt

schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabellen

Die Mauer der Ablehnung durchbrechen

Die Betroffenheit muss für die Gegenseite sichtbar werden: in Form von Bildern, von konkreten Schilderungen des Leids, der Qualen und Ängste, der Isolation und Hilflosigkeit. Wenn es  gelingt, dem Sachbearbeiter der Versicherung und dem Richter diese schwierige Situation deutlich zu machen, haben wir  eine Chance, ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie zu erstreiten.

Die Bedeutung eines angemessenen Schmerzensgeldes

  • Ein hohes Schmerzensgeld kann zwar das Leid nicht ungeschehen machen, aber es bietet eine Möglichkeit der Kompensation.
  • Es dient auch der Anerkennung des erlittenen Leids.

Besonderheiten bei Arbeits- und Wegeunfällen

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen, allerdings mit einigen Einschränkungen und Besonderheiten:

Arbeitsunfälle

  • Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ereignen.
  • Ausnahmen: Unfälle bei „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ wie Essen, Trinken, Rauchen sind nicht versichert.

Wegeunfälle

  • Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeit ereignen.
  • Kriterium: Versichert ist der „unmittelbare“ Weg, nicht unbedingt der „kürzeste“.

Berufsgenossenschaft und Schmerzensgeldgeld

Die Berufsgenossenschaft übernimmt verschiedene Kosten wie Heilbehandlung, Wiedereingliederung, Verletztengeld, Übergangsgeld, Fahrtkosten etc. Für Schmerzensgeld haftet aber weder die Berufsgenossenschaft noch der Arbeitgeber oder die Arbeitskollegen Dieses so genannte Haftungsprivileg soll dem Betriebsfrieden dienen und verhindern, dass Kollegen untereinander oder ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber klagt. Das Haftungsprivileg gilt nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei Vorsatz hat der Geschädigte also durchaus Anspruch auf Schmerzensgeld.

Schmerzensgeldansprüche bei Wegeunfällen

  • Trotz der Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung wird bei Wegeunfällen kein Schmerzensgeld von der Berufsgenossenschaft gezahlt.
  • Geschädigte können jedoch Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangen.

Ihre Anwälte für Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit Personenschaden

Thomas Gfrörer

Thomas Gfrörer

Rechtsanwalt und Partner, Experte für Brandverletzungen

Melanie Mathis, Rechtsanwältin und Partnerin

Melanie Mathis

Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mathias Holl, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mathias Holl, LL.M (Versicherungsrecht)

Fachanwalt für Verkehrsrecht, spezialisiert auf Personenschäden nach Verkehrsunfällen

Eleonore Wunder, Rechtsanwältin für Schmerzensgeld und Schadensersatz

Eleonore Wunder

Rechtsanwältin, spezialisiert auf Personenschäden nach Verkehrsunfällen

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