• Nach einem schweren Unfall sind unsere Anwälte für Sie da
    Anwalt für Schmerzensgeld nach schwerem Unfall
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Schmerzensgeld nach einem schweren Unfall

Unsere Anwälte helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Anwälte auf Verletztenseite

Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten ausschließlich Geschädigte. Wir sind niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung tätig.

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Immer informiert

Mit der WebAkte sind Sie rund um die Uhr auf dem Laufenden. Und wir sind für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie wollen.

Schwer verletzt nach einem Unfall?

Wir können und wollen Ihnen helfen
Sie suchen rechtliche Hilfe, weil Sie einen schweren Unfall hatten und nun unter den Folgen der Verletzungen leiden. Sie möchten Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Wir können Ihnen helfen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind auf die Schadensregulierung nach schweren und schwersten Unfällen spezialisiert. Sie setzen sich mit aller Kraft, Erfahrung und Kompetenz für Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Dazu sagen wir uneingeschränkt ja. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst dann, wenn Sie uns mit der Unterzeichnung der Vollmacht das Mandat erteilen. In diesem Fall sprechen wir im Vorfeld ausführlich mit Ihnen über die Honorierung, denn das ist für Sie und auch für uns wichtig. Gemeinsam mit unseren Mandanten haben wir immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.

Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler sind, umso wichtiger ist es, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Immer wieder stellen wir fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder gleich ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Fachanwalt für Medizinrecht) an der Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich. Wer auf eigene Faust versucht, zu seinem Recht zu kommen, steht in der Regel auf verlorenem Posten und wird bei der Regulierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche extrem benachteiligt.
Der Verursacher muss für Schmerzensgeld und Schadensersatz einstehen und erstaunlich oft werden Schadensersatzansprüche nicht berücksichtigt. Dazu gehören Positionen, die im Einzelfall sogar noch höher ausfallen können als der Schmerzensgeldanspruch: z.B. der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden oder der Mehrbedarfsschaden. Diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um dann die Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Wir haben hier häufig Beträge erzielt, die die Erwartungen der Mandanten weit übertroffen haben.

Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Viele Anwälte haben sogar Verständnis dafür, wenn Mandanten eine spezialisierte Kanzlei wie Quirmbach & Partner einschalten, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht. Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir in der Regel sämtliche organisatorischen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht.
Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt nicht selten vor, dass wir für einen Mandanten die dritte oder gar vierte Kanzlei sind. Wir vergleichen das gerne mit der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man eben mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

Ob Autounfall, Motorradunfall oder Privatunfall (z.B. Brandunfall) – wir vertreten ausschließlich die Geschädigtenseite und arbeiten niemals für den Unfallgegner oder dessen Versicherung. Wir stehen Ihnen zur Seite – mit dem nötigen „Biss“ und mit viel Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Verkehrsrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht (mit besonderem Schwerpunkt auf der privaten Unfallversicherung).

Auch bei einem Arbeits- oder Wegeunfall können Sie sich gerne an uns wenden. Hier ist allerdings eine Besonderheit zu beachten, da bei diesen Unfällen nur selten Schmerzensgeld gezahlt wird. Weiter Informationen finden Sie hier: Besonderheiten bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Wir sind für Sie da

Erfahren – engagiert – kompetent

  • Voller Einsatz für Unfallopfer

    Wir arbeiten ausschließlich für Geschädigte, niemals für den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung.

  • Konsequente Durchsetzung der Ansprüche

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes geht es nicht um irgendeine Zahl in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer nach dem Einzelfall.

  • Effektiv dank modernster Technik

    Legal Tech ist für uns kein Fremdwort. In der Mandatsbearbeitung und Kommunikation setzen wir konsequent auf innovative Technologien.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Regelmäßig erstreiten wir für unsere Mandantinnen und Mandanten sehr hohe 5- bis 6-stellige Schmerzensgeld- und Schadensersatzsummen.

  • Bundesweit für Sie aktiv

    Egal, wo Sie wohnen: Unsere auf Schmerzensgeld und Schadensersatz spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Unfallopfer in ganz Deutschland.

  • Einfühlsam & kommunikativ

    Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Wir verstehen uns auch als Ihr Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten schnellstmöglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns engagieren, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Über die Kosten sprechen wir ausführlich mit Ihnen – selbstverständlich vor einer Unterschrift.

Unfallopfer brauchen einen erfahrenen Anwalt

Ihr Nutzen: unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung

Vielleicht suchen Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann aber zu Ihrem Nachteil sein. Denn erfahrene Anwältinnen und Anwälte für schwere Personenschäden nach einem Unfall finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Wir beraten Sie nach einem Unfall

Bei Quirmbach & Partner haben wir uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Unfällen und Behandlungsfehlern zu beraten. Anfragen aus anderen Rechtsgebieten lehnen wir ausnahmslos ab und empfehlen kompetente Kolleginnen und Kollegen.

Leider erleben wir immer wieder, dass Unfallopfer ein zweites Mal zu Opfern werden – diesmal durch schlechte Rechtsberatung. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil ihr bisheriger, nicht spezialisierter Anwalt keine oder nur wenig Erfahrung im Personenschadensrecht hat. Unfallopfer brauchen aber Anwältinnen und Anwälte, die Erfahrung in der Auseinandersetzung mit erfahrenen Versicherern haben.

Wir stellen immer wieder fest, dass einige Versicherer auch in vermeintlich klaren Fällen die Schadenregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

Wir sind bundesweit für Sie tätig

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Denn Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung sind gerade in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet viel wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin kaum noch eine Rolle – zumal wir die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation konsequent nutzen.

Mit der WebAkte jederzeit Zugriff auf Ihre Akte

Als einen besonderen Service bieten wir unseren Mandanten die WebAkte an, eine gesicherte Online-Akte, die Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informiert. Sie können Ihre WebAkte am PC, Notebook, Tablet oder Smartphone einsehen. So sind wir für Sie immer und überall erreichbar.  Mit Hilfe der WebAkte arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland  zusammen.

Ich danke Ihnen vor allem für Ihre Geduld, Ihren Sachverstand und für das Vertrauensverhältnis, das über die Jahre, auch ohne direkten persönlichen Kontakt, entstanden ist. Ihre Zuversicht hat mir über die Jahre geholfen, nicht aufzugeben.

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Was steht Ihnen zu? Welche Beträge sind realistisch?

Wenn Sie bei einem Unfall, den ein anderer verschuldet hat, verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die materiellen und immateriellen Schäden, die Sie durch den Unfall erlitten haben, muss Ihnen der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ersetzen. Dazu gehören zum Beispiel der Sachschaden, der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden und die so genannten vermehrten Bedürfnisse wie Pflege- und Fahrtkosten.

Schadenersatzansprüche aus Personenschäden nach Unfällen werden häufig aus Unkenntnis nicht geltend gemacht, obwohl den Unfallopfern hohe Summen zustehen können – zum Beispiel bei dauerhaftem Verdienstausfall oder wenn lebenslange Pflegekosten anfallen.

Scahdenersatz und Schmerzensgekd nach einem Unfall

Schmerzensgeld: Entschädigung für entgangene Lebensqualität

Eine besondere Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld: Es soll Unfallopfer für die entgangene Lebensqualität und Lebensfreude entschädigen.

Zwar kann auch ein noch so hohes Schmerzensgeld die Gesundheit nicht wiederherstellen, aber es verbessert die wirtschaftliche Situation erheblich. Und es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine entspannte und gesicherte finanzielle Situation wesentlich zur Genesung beitragen kann. Doch welche Schmerzensgeldbeträge sind realistisch und angemessen?

Sowohl beim Schmerzensgeld als auch beim Schadensersatz im engeren Sinne kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – also zum Beispiel auf die Dauer der Behandlung, mögliche psychische Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft. Pauschale Aussagen sind daher schwierig und auch die viel zitierten Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Schmerzensgeldansprüche zu beziffern.

Ihre Schadenersatzansprüche

Bei Personenschäden nach einem Unfall geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Es geht immer auch um Schadenersatz, d.h. der Verursacher muss für alle entstandenen Schäden aufkommen. Dazu gehören auch Positionen, die im Einzelfall noch höher sein können als das Schmerzensgeld: zum Beispiel der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden oder der Mehrbedarfsschaden. Diese Schäden müssen korrekt ermittelt und beziffert werden, um dann die Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Hier haben wir schon häufig Beträge erzielt, die weit über den Erwartungen der Mandanten lagen.

Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen sind, desto wichtiger ist es, sich an einen Spezialisten für Personenschäden nach Unfällen zu wenden. Dies erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Wer auf eigene Faust versucht, zu seinem Recht zu kommen, steht in der Regel auf verlorenem Posten und ist bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen extrem benachteiligt.

Benötigen Sie rechtlichen Rat nach einem Unfall?

Wir sind gerne für Sie da!

Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

Schmerzensgeldtabellen – was sie leisten

Welches Schmerzensgeld ist angemessen, wenn Sie nach einem Motorradunfall querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzen? Oder wenn ein Angehöriger nach einem Brandunfall im Wachkoma liegt? In diesen Fällen gibt es kein angemessenes Schmerzensgeld, denn für solche Schicksalsschläge gibt es keinen angemessenen Betrag. Hinzu kommt, dass die Versicherung Ihre Beschwerden herunterspielt. Man wird nicht selten als Simulant hingestellt. Die Gerichte zeigen wenig Interesse und orientieren sich in der Regel an den Schmerzensgeldentscheidungen der letzten 20 Jahre.

Versicherer mauern

Diese Mauer der Ablehnung muss durchbrochen werden. Ihre Betroffenheit muss für Ihr Gegenüber sichtbar werden: in Form von Bildern, von konkreten Schilderungen Ihres Leids, Ihrer Qualen, Ihrer Ängste, Ihrer Isolation und Hilflosigkeit.

Wenn es Ihnen gelingt, dem Sachbearbeiter der Versicherung und dem Richter Ihre schwierige Situation deutlich zu machen, haben Sie die Chance, ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten.

Bei schwersten Verletzungen kann dieses Schmerzensgeld gar nicht hoch genug sein, denn je mehr Schmerzensgeld Sie erhalten, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, Ihr Leid zu kompensieren. Außerdem, und das sollte nicht unterschätzt werden, ist ein hohes Schmerzensgeld auch eine Anerkennung Ihres Leids.

„Mit den Themen Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen kann man Bücher füllen. Nur selten wird der Anspruch der Betroffenen wirklich korrekt dargestellt.“

Martin Quirmbach, Rechtsanwalt

schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabellen

Besonderheiten bei Arbeits- und Wegeunfällen

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist in der Regel kein Schmerzensgeld durch die Berufsgenossenschaft zu erwarten. Ein Arbeitsunfall oder auch Betriebsunfall ist ein Unfall, der sich im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ereignet. Aber nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeitszeit ereignet, ist ein Arbeitsunfall. Geht ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit im Betrieb privaten, so genannten „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nach, z. B. Essen, Trinken, Rauchen, Spazierengehen in der Mittagspause, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeit ereignet. Die Betonung liegt hier auf dem Wort „unmittelbar“. Grundsätzlich ist nur der „unmittelbare“ Weg von und zur Wohnung versichert, wobei der „unmittelbare“ Weg nicht unbedingt der „kürzeste“ Weg sein muss, z.B. wenn der weitere Weg verkehrsgünstiger ist.

Arbeits- und Wegeunfälle gehören zu den Versicherungsfällen der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften sind.

Berufsgenossenschaft zahlt kein Schmerzensgeld

Der versicherte Arbeitnehmer kann seine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen, die die Kosten für Heilbehandlung und Wiedereingliederung übernimmt. Die Berufsgenossenschaft zahlt auch Verletztengeld, Übergangsgeld, Fahrtkosten etc.

Die Berufsgenossenschaft zahlt jedoch kein Schmerzensgeld. Auch der Arbeitgeber oder der Arbeitskollege, der den Unfall verursacht hat, ist von der Haftung befreit. Dieses so genannte Haftungsprivileg soll dem Betriebsfrieden dienen und verhindern, dass Kollegen untereinander oder ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber klagt. Das Haftungsprivileg gilt nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei Vorsatz hat der Geschädigte also durchaus Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wer unverschuldet auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, ist durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, was die Kosten für Heilbehandlungen, Fahrten zu Ärzten und Therapeuten, Verletztengeld etc. betrifft. Schmerzensgeld wird bei Wegeunfällen von der Berufsgenossenschaft nicht gezahlt. Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld und eine angemessene Entschädigung verlangen.

Ihre Anwälte für Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit Personenschaden

Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner

Thomas Gfrörer

Rechtsanwalt und Partner, Experte für Brandverletzungen

Melanie Mathis, Rechtsanwältin und Partnerin

Melanie Mathis

Rechtsanwältin und Partnerin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mathias Holl, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mathias Holl, LL.M (Versicherungsrecht)

Fachanwalt für Verkehrsrecht, spezialisiert auf Personenschäden nach Verkehrsunfällen

Eleonore Wunder, Rechtsanwältin für Schmerzensgeld und Schadensersatz

Eleonore Wunder

Rechtsanwältin, spezialisiert auf Personenschäden nach Verkehrsunfällen

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