Hebammen protestieren: zu geringer Lohn – zu hohe Haftpflichtprämien
Anlässlich des Internationalen Hebammentags am 5. Mai gingen deutsche Hebammen bundesweit auf die Straße, um auf ihre schwierige berufliche Situation aufmerksam zu machen.
Die Haftpflichtprämien nicht nur für Hebammen, sondern für alle Geburtshelfer, gehören mit zu den höchsten, und das hat einen Grund. Das Risiko, dass bei einer Geburt das Kind und/oder die Mutter schwerst geschädigt werden und dadurch hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, ist sehr hoch.
Gerade während der Geburt ist das Kind extrem gefährdet. Eine Sauerstoffunterversorgung von nur wenigen Minuten kann verheerende Folgen haben und das Gehirn des Kindes auf Dauer schwer schädigen, was wiederum weitere Organschäden nach sich ziehen kann.
Hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Geburtsschaden
Ein so schwer geschädigtes Kind hat sehr hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Geburtshelfer bzw. gegen die Klinik, in der die Entbindung stattfand.
Das Schmerzensgeld dass Kindern mit einem schweren Geburtsschaden zugesprochen wird, beträgt durchschnittlich 500.000,00 € (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.1.2002, Urteil vom 21.5.2003, LG München, Urteil vom 29.3.2001, LG Berlin, Urteil vom 25.1.2005).
Noch weitaus höher als das Schmerzensgeld, ist der Ersatz des Mehrbedarfschadens, insbesondere des Pflegemehrbedarfschadens. Ein schwerst geschädigtes Kind bedarf einer intensiven Pflege und Betreuung, die weit über die eines gesunden Kindes hinausgeht. Diese von den Eltern sozusagen zusätzlich erbrachten Pflegeleistungen sind im Rahmen des Schadensersatzes mit auszugleichen. Außerdem ist auch der übrige Mehrbedarfschaden (vermehrte Bedürfnisse genannt) zu ersetzen. Zu diesen vermehrten Bedürfnissen gehören unter anderem Behandlungs- und Arzneikosten, Zusatzaufwand für Kleidung, Zusatzverbrauch von Heizung und Wasser, Kommunikationshilfen, Anschaffung und Reparatur von Prothesen, besonderen -behindertengerechten- Autokindersitzen, Spezialmatratzen, Rollstühle etc.
Darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf behindertengerechten Umbau der Wohnung/des Hauses oder bestimmte Therapien, die das Kind fördern und die Kommunikation zur Außenwelt ermöglichen können.
Das Kind hat im Erwachsenenalter außerdem Anspruch auf den Ersatz des Verdienstausfalles, des Haushaltsführungsschadens sowie beispielsweise der Krankenversicherungsbeiträge.
Ansprüche, die dem Kind, das auch mit schwersten Hirnschäden eine relativ normale Lebenserwartung haben kann, lebenslang zustehen.
So können rasch einige Millionen Euro an Schadensersatzansprüchen zusammenkommen und dies erklärt die extrem hohen Haftpflichtprämien der Geburtshelfer.
Vorbeugung durch optimale Versorgung
Damit es gar nicht erst so weit kommt und behandlungsfehlerbedingte Geburtsschadenfälle von vorneherein vermieden werden, ist es wichtig, Mutter und Kind vor während und nach der Geburt eine optimale Versorgung zukommen zu lassen. Technisch wie auch personell sind Mutter und Kind so zu betreuen, dass in einem Notfall jederzeit die erforderliche Hilfe sofort zur Stelle ist. Dies ist in Deutschland, obwohl ein hoch industrialisiertes Land, flächendeckend nicht der Fall. Muss die notwendige Hilfe von außerhalb angefordert werden und vergeht dann noch einmal Zeit, bis sie endlich vor Ort ist, ist es oftmals zu spät, um die zum Teil lebensnotwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Statt also die Diskussion auf die Höhe der Prämien zu lenken, sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie eine optimale Versorgung von Mutter und Kind gewährleistet werden kann, um den Geburtsschadenfall von vornherein zu vermeiden. Mit der Reduzierung des Risikos können auch die Haftpflichtprämien sinken.
Irem Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Geburtsschadensfälle