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Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht

Fehldiagnose Schlaganfall: Wann haftet der Arzt?

Schlaganfall

Der Schlaganfall gehört zu den häufigsten Krankheiten, ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen. Oft wird er nicht erkannt oder wegen fehlender Infrastruktur der Krankenhäuser zu spät behandelt.
Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht und spezialisiert auf die Vertretung von Schlaganfallpatienten, beantwortet Fragen zur Arzthaftung bei einem Schlaganfall.

Schlaganfall: Fragen und Antworten

Wann haftet der Arzt bei einem Schlaganfall?

Malte Oehlschläger: Grundsätzlich haftet der Arzt dann, wenn er den Facharztstandard unterschreitet, d.h. wenn er nicht nach dem anerkannten Standard der wissenschaftlichen Medizin behandelt.

Wann ist aber der Standard eingehalten und wann ist er unterschritten, wo liegt die Grenze?

Malte Oehlschläger: Hierfür gibt es tatsächlich objektivierbare Merkmale. Denn sobald die Verdachtsdiagnose „Schlaganfall“ bzw. „TIA“ im Raume steht, gehören die folgenden Maßnahmen zum diagnostischen und therapeutischen Mindeststandard, der zwingend eingehalten werden muss:

  • Unverzügliche Einweisung in einer Stroke Unit
  • Sofortige, lückenlose und exakte Dokumentation des neurologischen Status
  • Vorstellung bei einem Neurologen innerhalb von 15 Minuten
  • Wiederholte neurologische Statusermittlung
  • Durchführung eines CCT/MRT/Doppler/Angio innerhalb von 30 Minuten
  • Gegebenenfalls Gabe von Acetylsalicylsäure, (ASS) als frühe Sekundärprophylaxe.

Gibt es bei der Behandlung Unterschreitungen dieses Kataloges von Mindestmaßnahmen, so kann ein Behandlungsfehler vorliegen.

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Was ist eine TIA?

Malte Oehlschläger: Von einer TIA (Transitorische ischämische Attacke) sprechen die Ärzte bei einer vorübergehenden Durchblutungsstörung des Gehirns, die zu neurologischen Ausfallerscheinungen führt, sich aber innerhalb von 24 Stunden wieder zurückbildet. Grundsätzlich können die gleichen Symptome auftreten, wie bei einem Schlaganfall.

Deshalb sind Diagnose und Therapie bei TIA und Schlaganfall auch grundsätzlich identisch, d.h. gilt der gleiche Mindeststandard.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen TIA und Schlaganfall?

Malte Oehlschläger: Ja, es gibt einen Zusammenhang. In Deutschland erleiden jährlich etwa 250.000 Menschen einen Schlaganfall. Damit ist der Schlaganfall die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Etwa jeder dritte Schlaganfall kündigt sich durch eine TIA an und nach einer TIA erleiden ca. 30 % der Patienten in den nächsten fünf Jahren einen Schlaganfall. Deshalb muss eine TIA genauso ernst genommen werden wie ein Schlaganfall. Das gilt auch, wenn die Symptome nur vorübergehend sind.

Wird der oben dargestellte Mindestmaßstab unterschritten, so kann auch bei einer TIA ein Behandlungsfehler vorliegen.

17. März 2014/von Quirmbach&Partner
Schlagworte: Arzthaftung, Behandlungsfehler. TIA, Facharztstandard, Fehldiagnose, Schlagafall, Schlaganfall, TIA, Transitorische ischämische Attacke

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