COVID-19 und Schlaganfall
Erhöht das Corona-Virus das Schlaganfallrisiko?
Es verdichten sich die Anzeichen dafür, dass eine Corona-Infektion sowohl das Schlaganfallrisiko, als auch die Sterblichkeit bei einem Schlaganfall erhöhen könnte.
Dieser Verdacht wird auch durch zwei Studien belegt.
a) Studie aus den USA: Der Vergleich von 1.500 Influenza-Patienten mit 1.900 COVID-19-Patienten hat ergeben, dass etwa 0,2 % der Influenza-Patienten und etwa 1,6 % der COVID-19-Patienten einen Schlaganfall erlitten haben (genauer: einen ischämischen Schlaganfall, also einen Schlaganfall, der durch einen Gefäßverschluss verursacht worden ist). Demnach trat ein Schlaganfall in diesen Kontrollgruppen bei den COVID-19-Patienten 8-mal häufiger auf.
b) Studie aus Griechenland: Die Sterblichkeit bei den COVID-19-Patienten, die einen Schlaganfall erlitten hatten, lag etwa 4-mal höher als bei der Kontrollgruppe der Nicht-COVID-19-Patienten, die einen Schlaganfall erlitten hatten.
Was bedeutet das für die Behandlung?
Dies ändert jedoch nichts am strengen medizinischen Standard, der in Deutschland bei einem Schlaganfall gilt.
Insbesondere finden die medizinischen Leitlinien unverändert ihre Anwendung. Aus diesen Leitlinien ergibt sich bei Verdacht auf einen Schlaganfall z.B. das Folgende:
- Innerhalb von 10 Minuten nach Eintreffen in der Klinik sollte der Patient durch einen Arzt gesehen werden.
- Die CT-Untersuchung sollte innerhalb von 25 Minuten nach Eintreffen beginnen.
- Die Behandlung sollte innerhalb von 60 Minuten nach Eintreffen beginnen.
- Der Patient sollte umgehend einer Stroke Unit zugewiesen werden.
- In Deutschland besteht eine flächendeckende Versorgung mit Stroke Units.
Ein Unterschreiten dieses medizinischen Standards kann einen (groben) Behandlungsfehler darstellen.
Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der Patient an COVID-19 erkrankt ist oder nicht.
Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialisiert auf Behandlungsfehler in Neurologie, Notfallmedizin und Innerer Medizin