Verdienstausfallschaden: Verschenken Sie kein Geld
Schwere gesundheitliche Folgen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler können dazu führen, dass Betroffene für längere Zeit oder sogar dauerhaft arbeitsunfähig sind. Eine wesentliche Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, die genaue Höhe des entstandenen Verdienstausfallschadens zu berechnen.
Berechnung des Verdienstausfallschadens
Wie bei allen Schadensersatzansprüchen muss auch der konkrete Verdienstausfallschaden ermittelt werden. Dabei stellt sich die Frage, wie die berufliche Situation und das Einkommen des Betroffenen ohne das Unfallereignis gewesen wären. Steht dieser Betrag fest, macht der Versicherer häufig geltend, dass Pauschalen für so genannte berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und Verpflegungsmehraufwand am Arbeitsplatz.
Verdienstausfall nach Unfall
Dahinter steht der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wären das schädigende Ereignis und seine Folgen nicht eingetreten. Hätte er beispielsweise weiter gearbeitet, hätte er den Weg zur Arbeit zurücklegen und diese Fahrtkosten (für Auto oder Bahn) von seinem Nettolohn bezahlen müssen. In Ermangelung detaillierter Informationen wird häufig ein Pauschalbetrag von 5 % bis 10 % des Nettoeinkommens abgezogen, was jedoch nicht immer gerechtfertigt ist. Wäre die betroffene Person beispielsweise mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren, wären keine Fahrtkosten angefallen.
Wenn die Gegenseite diesen Einwand erhebt, muss der Anwalt unbedingt wissen, wie der Weg zur Arbeit zurückgelegt worden wäre, ob spezielle Arbeitskleidung erforderlich gewesen wäre, die der Arbeitnehmer selbst hätte bezahlen müssen, und welche Verpflegung am Arbeitsplatz üblich gewesen wäre (selbst mitgebrachtes Essen oder Essen im Restaurant).
Die genaue Ermittlung dieser Kosten liegt oft deutlich unter den pauschal angesetzten Beträgen. Dies führt dazu, dass bei der Position Verdienstausfallschaden unnötig Geld verschenkt wird. Eine umfassende Information durch den Anwalt ist daher für eine korrekte Schadensberechnung unerlässlich.
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