Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler
Opfer von Verkehrsunfällen und von Behandlungsfehlern haben zum einen Anspruch auf Schmerzensgeld, den sogenannten immaterielle Schaden. Darüber hinaus gibt es aber auch noch den materiellen Schadensersatz. Dazu gehören einige Positionen, die im Einzelfall sogar noch höher ausfallen können als der Schmerzensgeldanspruch. Im Folgenden listen wir die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler auf.
Verdienstausfall
Dies gilt beispielsweise für den Verdienstausfallanspruch. Der Verdienstausfall muss bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt werden und gegebenenfalls auch darüber hinaus und zwar in voller Höhe
Haushaltsführungsschaden
Eine weitere Position ist der Haushaltsführungsschaden. Das klingt zunächst einmal nicht aufregend, kann aber in Einzelfällen viele Tausend Euro bedeuten, vor allem weil der Haushaltsführungsschaden lebenslang gezahlt werden muss. Wenn ein Geschädigter den Haushalt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr führen kann, muss das materiell entschädigt werden.
Mehrbedarfsschaden
Zum Mehrbedarfsschaden gehört der Pflegemehrbedarf für all die Geschädigten, die beispielsweise Hilfe beim Entkleiden und Bekleiden benötigen oder bei der Nahrungsaufnahme Auch diese Position muss in voller Höhe entschädigt werden und zwar lebenslang.
Zum Mehrbedarfsschaden gehören auch Umbaumaßnahmen und zwar für alle Gegenstände des Alltags. So kann es sein, dass das Haus behindertengerecht umgebaut werden muss oder das Auto. Ist ein Treppenlift erforderlich, dann muss der ebenfalls entschädigt werden und zwar in voller Höhe.
Grundsatz Naturalrestitution
Es gilt hier der Grundsatz Naturalrestitution, was bedeutet, dass der Geschädigte zumindest wirtschaftlich so gestellt werden muss, wie er stünde, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte. Wir verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das sogenannte Schlossherren-Urteil. Hier wurden einer Unternehmerin, die unfallbedingt schwerstgeschädigt war, vom BGH die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung ihres Hauses mit 300.000,00 DM und zusätzlich die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung ihres Wochenendhauses mit nochmals 150.000,00 DM zugesprochen. Diese Maßnahmen mussten in voller Höhe von dem Schädiger entschädigt werden, denn es gilt der Grundsatz, dass der Schaden der ursächlich auf den Unfall oder den Behandlungsfehler zurückzuführen ist, in voller Höhe ausgeglichen werden muss
Für Betroffene ist es wichtig, dass die Schäden korrekt ermittelt und beziffert und die Ansprüche konsequent durchgesetzt werden. Dabei sollte es immer das Ziel sein, eine schnelle außergerichtliche Lösung zu finden. Eine schnelle Regulierung hat auch, aufgrund der finanziellen Entlastung, eine äußerst positive Wirkung auf den Verlauf der Genesung.
REDAKTION SCHMERZENSGELD
Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Opfern schwerer Unfälle und Behandlungsfehlern
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen setzen wir uns engagiert für die Rechte der Geschädigten ein.