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Behandlungsfehler Peritonitis

Koloskopie mit nachfolgender Peritonitis – ein Behandlungsfehler?

10. November 2014/von Quirmbach&Partner

Häufig vertreten wir Mandanten, die unter den schwerwiegenden Folgen einer nicht oder zu spät erkannten Peritonitis (Bauchfellentzündung) leiden. Wie kann es dazu kommen? Und was muss bei der Behandlung beachtet werden, um eine Bauchfellentzündung von vornherein zu vermeiden?

Wie kann eine Peritonitis entstehen?

Nach jeder Operation im Bauchraum kann es zu Komplikationen kommen. Die schwerwiegendste und lebensbedrohlichste Komplikation, mit der der Arzt konfrontiert werden kann, ist die Entwicklung einer frühen Nahtinsuffizienz, d.h. das Aufklaffen der Wundränder, nachdem die Wunde bereits versorgt wurde. Die frühe Nahtinsuffizienz tritt in der Regel zwischen dem dritten und fünften postoperativen Tag auf.

Wird sie zu spät oder gar nicht erkannt, führt sie durch den Austritt von Darminhalt in den Bauchraum zu einer schweren Entzündung des Bauchfells, der sogenannten Peritonitis. Diese kann schwerwiegende Folgen für lebenswichtige Organe haben.

Wie kann eine Peritonitis vermieden werden?

Um die Entstehung einer Bauchfellentzündung (Peritonitis) von vornherein zu vermeiden, müssen bei der Behandlung folgende Punkte beachtet werden:

  1. Schon bei dem geringsten Verdacht auf eine sich anbahnende Infektion im Bauchraum nach einer Darmresektion muss unbedingt die Option einer möglichen Nahtinsuffizienz geprüft werden.
  2. Eine sofortige Relaparotomie, d.h. eine erneute operative Eröffnung der Bauchhöhle, muss am dritten, spätestens am fünften Tag erfolgen.
  3. Jede Verzögerung erhöht die diffuse Ausbreitung der Infektion mit allen Konsequenzen bis hin zum Multiorganversagen.
  4. Wird die Relaparotomie zu spät durchgeführt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient stirbt, extrem hoch.

Behandlungsfehler „unterlassene Befunderhebung“

Erkennt ein Arzt trotz sichtbarer klinischer und laborchemischer Veränderungen die entzündlichen Prozesse im Bauchraum nicht oder zu spät, so ist sein Verhalten als sorgfaltswidrig anzusehen.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wertet diese unterlassene Befunderhebung als grob fehlerhaft. In diesem Fall kehrt sich die Beweislast zu Lasten des Arztes um. Das heißt, der Arzt muss nachweisen, dass auch bei richtigem ärztlichen Vorgehen die gleichen Folgen eingetreten wären oder dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass der Behandlungsfehler zu dem Gesundheitsschaden geführt hat.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Er verfügt über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Er klärt über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf und kann das für den Mandanten optimale Ergebnis erzielen.

 

REDAKTION ARZTHAFTUNGS- UND MEDIZINRECHT
Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Patienten bei Behandlungsfehlern. Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung setzen wir uns konsequent für die Rechte von Patienten ein, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden. Unser Leistungsspektrum umfasst die umfassende rechtliche Beratung, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Begleitung in den oftmals komplexen medizinrechtlichen Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unser Engagement in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet.

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