Anwaltskosten verstehen
Bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach schweren Behandlungsfehlern oder Unfällen sind spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unverzichtbare Partner. Die Anwaltskosten sind für die Mandantinnen und Mandanten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Anwältin oder einen Anwalt.
Die Anwaltskosten im Zivilprozess sind gesetzlich geregelt
Die Anwaltskosten im Zivilprozess sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG regelt die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in verschiedenen Verfahren erhält. Es enthält eine Gebührentabelle, die den Rahmen für die Höhe der Anwaltsgebühren vorgibt. Diese Gebührentabelle unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Tätigkeiten, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten erbringen kann, wie z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung oder Vollstreckung. Innerhalb jeder dieser Kategorien gibt es weitere Unterkategorien, die je nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit unterschiedliche Gebühren vorsehen.
Berechnung der Anwaltsgebühren nach Gegenstandswert
Die Höhe der Gebühren richtet sich auch nach dem „Gegenstandswert“ des Verfahrens. Der Gegenstandswert bezeichnet den wirtschaftlichen Wert eines Rechtsstreits und dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren. Der Gegenstandswert hängt von der Art des Rechtsstreits ab und wird in der Regel durch gesetzliche oder richterliche Vorgaben festgelegt Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind auch die Gebühren des Rechtsanwalts.
Die meisten Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Gegenstandswert.
- Wird der Anwalt zum Beispiel außergerichtlich für seinen Mandanten tätig, erhält er dafür eine Geschäftsgebühr.
- Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, erhält der Anwalt die sogenannte Verfahrensgebühr.
- Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Anwalt anwesend sein muss, fällt neben der Geschäfts- und der Verfahrensgebühr noch eine Terminsgebühr an.
- Einigen sich die Parteien außergerichtlich oder gerichtlich, erhält der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr.
Als Beispiel sei eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage genannt, bei der der Geschädigte einen Rechtsanwalt beauftragt, seine Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 100.000 Euro, was auch dem Gegenstandswert der Angelegenheit entspricht. Die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Geschäftsgebühr beträgt zwischen 0,3 und 2,5. Da ein Schmerzensgeldfall jedoch sehr komplex ist und sowohl medizinische als auch juristische Aspekte beinhaltet und zudem einen wesentlich höheren Zeitaufwand erfordert, berechnet der Anwalt in der Regel die 2,5-fache Geschäftsgebühr. Bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro beträgt diese Gebühr derzeit ca. 4050 Euro (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen).
Höhere Honorare für spezialisierte Anwälte
Ein spezialisierter Anwalt erzielt häufig deutlich höhere Schadenssummen als ein nur gelegentlich oder selten tätiger Anwalt, weil er über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf seinem Rechtsgebiet verfügt. Er kann das komplexe Rechtssystem besser verstehen und eine effektivere Strategie zur Durchsetzung der Ansprüche entwickeln.
Außerdem hat er in der Regel mehr Erfahrung mit ähnlichen Fällen und kann daher besser einschätzen, welche Entschädigungssummen erzielt werden können. Ein spezialisierter Anwalt hat eine realistischere Vorstellung von einem angemessenen Schadensersatz und kann die Erfolgsaussichten einer Klage besser einschätzen.
Für diese arbeits- und zeitintensive Tätigkeit, wie sie z. B. bei schweren Personenschäden erforderlich ist, reichen die gesetzlichen Gebühren in der Regel nicht aus. Daher werden hier in der Regel in Absprache mit dem Mandanten höhere Honorare vereinbart.
Das Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar ist ein Honorar, das der Anwalt nur im Erfolgsfall erhält. Das bedeutet, dass der Anwalt auch nur dann bezahlt wird, wenn der Fall für den Mandanten erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei einem Misserfolg trägt der Anwalt das Kostenrisiko und erhält kein Honorar.
Das Erfolgshonorar kann eine Option für Mandanten sein, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten aufbringen können.
Fazit
Die Kosten eines Rechtsanwalts sind in Deutschland gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Gegenstandswert der Angelegenheit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Spezialisierte Anwälte und Kanzleien können höhere Honorare verlangen, erzielen aber in vielen Fällen auch höhere Schadenersatzsummen. Für den Mandanten bietet die Vereinbarung eines Erfolgshonorars die Möglichkeit, eine spezialisierte Kanzlei mit einem erfahrenen Anwalt zu beauftragen, ohne ein hohes Kostenrisiko einzugehen.
Rechtsanwalt und Partner Thomas Gfrörer