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Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

Zentralruf der Autoversicherer – ein Werkzeug der Versicherer?

13. Februar 2012

Wer nach einem Autounfall die Kfz-Versicherung des Unfallgegners ermitteln möchte, wendet sich in der Regel an den Zentralruf der Autoversicherer, der im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird.

Auf der Internetseite des Verbands erfährt der Leser: „Der Zentralruf der Autoversicherer stellt nach dem Verkehrsunfall den Kontakt zur gegnerischen Versicherung direkt her. Mit diesen Kontaktdaten können Sie sich dann an die gegnerische Versicherung wenden und so zeitnah die Schadensregulierung selbst einleiten“, und weiter: „Häufig kommt der Geschädigte dadurch schneller an sein Geld.“

Wird dem Geschädigten wirklich so selbstlos geholfen?

Wer beim Zentralruf einen Unfall melden möchte, wird in der Regel ungefragt zur gegnerischen Versicherung weitergeleitet. Die Auskünfte, die er dort erhält, dienen weniger dem Interesse des Geschädigten als vielmehr dem der Versicherung. So wird beispielsweise bei größeren Schäden der eigene Gutachter empfohlen, dessen Kostenvoranschläge in der Regel weitaus niedriger ausfallen, als die eines freien und unabhängigen Sachverständigen. Bei kleineren Schäden wird empfohlen, den Schaden ohne Einschaltung eines Sachverständigen direkt in der Werkstatt ermitteln zu lassen. Der Versuch, die Feststellung einer Wertminderung und des Nutzungsausfalles zu umgehen.
Auch wird meist davon abgeraten, einen Anwalt einzuschalten, mit dem Argument, die Versicherung bemühe sich schon um die Schadensregulierung und leite alles Erforderliche in die Wege.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wir empfehlen dringend, einen Unfallschaden nie auf eigene Faust mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sie können dabei nur verlieren. Vor allem dann, wenn es nicht nur um einen Blech-, sondern auch um Personenschäden geht.
Nur mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts können Sie all Ihre Forderungen geltend machen und Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsansprüche nach Todesfällen etc.) durchsetzen.

Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

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