Schmerzensgeld für nahe Angehörige von Unfallopfern
Wird in Deutschland ein Kind bei einem Unfall getötet, haben die Eltern Anspruch auf den Ersatz der Beerdigungskosten. Ein Schmerzensgeld für Angehörige gibt es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, jedoch nicht.
In vielen anderen europäischen Ländern dagegen können Angehörige von Unfallopfern das sogenannte Trauergeld gerichtlich geltend machen. In Italien beispielsweise erhalten die Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes laut ADAC zwischen 30.000 und 80.000 Euro. Auch in Frankreich oder Spanien werden in solchen Fällen hohe Summen gezahlt.
Das seelische Leid wird ignoriert
Im deutschen Zivilrecht dagegen wird das seelische Leid Angehöriger der bei einem Unfall Getöteten weitgehend ignoriert. Will ein Angehöriger einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen „Schockschaden“, muss er zuerst eine Krankheit als Folge des Verlustes nachweisen – und selbst dann ist eine Entschädigung nicht gesichert.
Wie anders werden dagegen z.B. entgangene Urlaubsfreuden, Blechschäden nach einem Unfall und selbst kleinste Körperverletzungen behandelt. Dabei ist der seelische Schmerz beim Verlust eines nahen Angehörigen durch einen Unfall in vielen Fällen deutlich belastender als die Schmerzen einer Körperverletzung. So sind Eltern beim Tod des eigenen Kindes häufig schwer traumatisiert und leiden lebenslang unter dem Verlust.
Schmerzensgeld als Zeichen des Mitgefühls
Diese Ungerechtigkeit wird möglicherweise bald korrigiert: In seiner Empfehlung vom Januar 2012 unterstützt der 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag die Gesetzesinitiative des Bayerisches Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, nahen Angehörigen von Unfallopfern in Zukunft eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Gefordert wird, Schmerzensgeld auch dann zu zahlen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachweisbar ist.
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk: „Man kann niemandem erklären, dass nach unserem Recht der Schädiger, der sein Opfer tötet, zivilrechtlich oft erheblich günstiger steht als im Falle einer schweren Verletzung.“
Allen Beteiligten ist klar, dass eine solche Schmerzensgeldzahlung und die damit verbundenen weiteren Entschädigungen wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden die Trauer der Betroffenen nicht kompensieren kann, doch „eine finanzielle Entschädigung für nächste Angehörige Getöteter kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung schaffen und ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln“.
Wir begrüßen diese Initiative und es bleibt zu hoffen, dass sie nicht in den Mühlen der gesetzgebenden Institutionen stecken bleibt.
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