Justizwillkür – gibt es sie wirklich?
Kürzlich stellte einer unserer Mandanten die Frage: Warum ist die Justiz so willkürlich? Sofort fragte ich mich, ob sie das denn wirklich ist, und mein spontaner Gedanke war: Willkürliche Entscheidungen sind zwar zum Glück die Ausnahme – eher selten – und doch: Es gibt sie durchaus. Die vor Gericht unterlegene Partei neigt natürlich auch gerne dazu, das gegen sie gefällte Urteil als richterliche Willkür anzusehen, auch wenn der Richter objektiv und nach Recht und Gesetz geurteilt hat
Der Duden erklärt Willkür so:
Die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte, Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes und die eigene Macht nutzendes Handeln, Verhalten.
Würde man unter dieser Vorgabe alle Urteile Deutscher Gerichte überprüfen, so würde sicher so manches willkürliche Urteil zu Tage gefördert.
Ein Fall aus der Erfahrung
Der krasseste Fall von Willkür, den ich in mehr als 30 Jahren anwaltlicher Tätigkeit erlebt habe, betraf eine junge Mutter. Sie wurde von einem Strafrichter zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil sie bei einem Billig-Versandhaus ein Kaffeeservice für damals 12,90 DM bestellt hatte. Ihr Ehemann hat unter dem Einfluss von Alkohol in einem Wutanfall alle Tassen an der Wand zerschmettert; danach zeigte er Reue und erklärte sich damit einverstanden, dass seine Frau neues Geschirr bestellt. Davon wollte er später jedoch nichts mehr wissen, denn als die Lieferung kam, war er bereits ausgezogen, entzog seiner Frau die zugesagte finanzielle Unterstützung und deshalb konnte sie die Lieferung nicht bezahlen.
Natürlich hätte für jedermann erkennbar bei dieser Situation ein Freispruch erfolgen müssen. Zur Verurteilung kam es nur deshalb, weil die junge Frau sich dem Richter gegenüber nicht unterwürfig genug gezeigt hatte, sich vielmehr erlaubte, dem Richter zu widersprechen. Er fühlte sich in seiner Ehre gekränkt. Die Tatsache, dass er bei der bekannten finanziellen Situation eine Geldstrafe verhängte, hätte zweifellos zu einer späteren Inhaftierung der Mandantin geführt, weil sie, auch für den Richter erkennbar, diese Geldstrafe überhaupt nicht zahlen konnte und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe drohte.
In der zweiten Instanz wurde das Urteil ohne jegliche Diskussion aufgehoben.
Was steckt dahinter?
Warum verhalten sich Menschen willkürlich im Sinne der eingangs genannten negativen Definition?
Willkür findet man in allen Lebensbereichen und in allen Berufssparten – insbesondere dort, wo Macht ausgeübt werden kann. Menschen unterliegen Gefühlen, sind kränkbar, verfolgen eigene Interessen, sind verführbar und manchmal auch unsicher oder ängstlich. Oft aber ist es die Macht, verbunden mit charakterlichen Defiziten, die zu willkürlichen Entscheidungen führt.
Aus diesem Grunde ist es wichtig, ja ganz besonders wichtig, dass gerade Richter charakterlich gefestigt sind. Willkürliche Entscheidungen dürfen für sie einfach nicht in Frage kommen. Ein Richter sollte sich seiner herausragenden Stellung in der Gesellschaft bewusst sein und seinen Beruf sehr ernst nehmen. Nur wenn der Richter seine Macht verantwortungsbewusst und ohne Rücksicht auf eigene Befindlichkeiten ausübt, wird er den Anforderungen gerecht, die an sein Amt gestellt werden.
Wie kann sich der einzelne zur Wehr setzen?
Niemand sollte sich von einem Gericht einschüchtern lassen, wenn er offensichtlich ungerecht behandelt wird. Kommt es zu einer willkürlichen Entscheidung, ist zu hoffen, dass die Betroffenen eine gute anwaltliche Vertretung haben, die weiß, was zu tun ist. Wird der Richter mit seiner Fehlentscheidung konfrontiert und hat er gar Repressalien oder Sanktionen zu befürchten, dann ändert das etwas. Es kann nicht sein, dass eine schwarze Robe und ein erhöhtes Podest im Gericht als ein Freibrief verstanden wird. Die Ankündigung eines Befangenheitsantrages, eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine Anzeige wegen Rechtsbeugung sind durchaus geeignete Mittel, willkürlichem Verhalten zu begegnen. Denn, wie bereits gesagt, ist Willkür oft gepaart mit charakterlichen Schwächen und diese wiederum gehen häufig einher mit Ängstlichkeit und Unsicherheit.
Möglichkeiten zur Vermeidung willkürlicher Entscheidungen
Wohlwissend um die Zusammenhänge, hat der Gesetzgeber die Verantwortung in den allermeisten Fällen nicht in die Hand eines einzelnen Richters gelegt. Allein entscheidende Richter gibt es im Grunde nur an Amtsgerichten, und auch hier schützt die Möglichkeit der Berufung oder Revision vor willkürlichen Entscheidungen.
Theoretisch klingt das alles recht gut. Die Umsetzung in die Praxis sieht allerdings ein wenig anders aus. Hier sind nach meiner Meinung vor allem zwei Aspekte von entscheidender Bedeutung: Konkret geht es um die Auswahlkriterien bei der Ernennung zum Richter sowie um eine bessere Überwachung der Gerichte.
Auswahl der Richter
Richter werden fast ausschließlich nach ihren Examensnoten ausgewählt. Zwar verlangt das Deutsche Richtergesetz, dass ein Richter über die erforderliche soziale Kompetenz verfügen muss. In einigen Bundesländern wird außerdem noch das erfolgreiche Bestehen eines umfangreichen Einstellungstests vorausgesetzt. Eine einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht.
Prof. Dr. Gerd Seidel, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, hat 2002 postuliert, dass in der heutigen Zeit die wirklichen Gefahren der richterlichen Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst ausgehen. Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werde die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht. Als Abhilfe schlug er vor, die bisherigen Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten durch zweijährlich stattfindende Bewertungen durch Kommissionen, die mit Richtern des gleichen Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts besetzt sein sollen, zu ersetzen.
Das gute Examen ist in der Tat keine Garantie für einen guten Richter; genauso wichtig wie juristische Kenntnisse ist die Lebenserfahrung, zu der auch eine praktische berufliche Erfahrung kommen sollte. Je mehr Lebenssachverhalte ein Richter aus eigener Erfahrung kennt, umso besser kann er auch das Recht in seinem Sinne richtig anwenden.
Genauso wichtig wie diese Qualifikationskriterien ist aber auch die charakterliche Eignung. Die soziale Kompetenz hat viele Facetten und hier sollte eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden, wie diese soziale Kompetenz zu überprüfen ist. Bei Lokführern oder Justizvollzugsbeamten und auch in anderen Berufsgruppen ist ein psychologischer Test zwingend vorgeschrieben. Auch die Ernennung eines Richters auf Lebenszeit sollte auf den Prüfstand gestellt werden.
Mit dem nötigen Willen wird es sicherlich möglich sein, einen Eignungstest zu schaffen, der ungeeignete Kandidaten auffallen lässt.
Überwachung der Justiz
Schon der geringste Ruf nach mehr Überwachung der Gerichte stößt auf empörten Widerstand der Betroffenen. Die „richterliche Unabhängigkeit“ sei in Gefahr. Der Richter müsse frei und ohne jegliche Einmischung oder Überwachung seine Entscheidung treffen können. Natürlich ist die richterliche Unabhängigkeit eine der wichtigsten Säulen eines Rechtsstaates. Nur: in einigen Fällen interpretieren Richter diese Freiheit nicht so, wie sie gemeint ist, und nutzen sie zu ihrem eigenen Vorteil aus.
Mir sind in meiner mehr als 30jährigen Tätigkeit als Anwalt viele unfähige und auch viele arbeitsscheue Richter begegnet. Wobei ich gleich anschließen möchte, dass dies zum Glück die Ausnahme ist. Dennoch, so meine ich, muss die Justiz und die dahinter stehende Regierung durch gezielte und konkrete Maßnahmen dafür sorgen, dass richterliche Freiheit so verstanden wird, wie sie gemeint ist, und nicht dem Vorteil einzelner dienen kann. Nach meiner Wahrnehmung findet eine wirkliche Kontrolle oder Überwachung nicht statt. Und wenn Richter Richter überwachen sollen, wundert es kaum, dass diese Überwachung nicht sehr effektiv, also mehr Schein als Sein ist.
Es bleibt Verbesserungsspielraum
Bei aller Kritik, die natürlich auch an der Justiz und an Gerichten nicht vorbeigehen darf, möchte ich feststellen, dass unser System eines der besten weltweit ist. Es sind nicht die Justiz bzw. die Gerichte, die manchmal willkürlich erscheinen, es sind immer nur einzelne Personen, die willkürlich handeln und die Möglichkeiten des Systems im Sinne der eingangs beschriebenen Definition von Willkür ausnutzen. Es ist sicher nicht realisierbar, willkürliche Entscheidungen komplett zu vermeiden. Es besteht allerdings erheblicher Spielraum für Verbesserungen. Und hierzu zählen in meinen Augen in erster Linie vollkommen geänderte Auswahlkriterien für das Richteramt.
Martin Quirmbach, Experte für Arzthaftungsrecht / Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei