Urlaub für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – Ein Gewinn für alle
Seit einem schweren Verkehrsunfall im Jahr 2007 ist Karl-Heinz H. querschnittgelähmt und wird von seiner Frau Inge gepflegt. Der Alltag ist anstrengend, sowohl körperlich als auch seelisch, und kostet beide sehr viel Kraft und Energie.
Einmal diesem Alltag entfliehen und die Seele baumeln lassen, das ist eine Vorstellung, die für das Ehepaar nach purem Luxus klingt. Ein gemeinsamer Urlaub scheint nicht möglich, weil die aufwändige Betreuung kaum Zeit zum Durchatmen lässt. Die wenigen Urlaube in der Vergangenheit waren immer mühsam und wenig erholsam: Die Zimmer waren zu klein, die Einrichtungen nicht behindertengerecht. Und ihren Mann in die Kurzzeitpflege abzugeben, das kommt für Frau H. nicht in Frage.
Gemeinsam verreisen ist gar nicht so schwer
Was Frau H. bisher nicht wusste: Es ist gar nicht so schwierig, gemeinsam zu verreisen und aufzutanken. Eine Vielzahl von Organisationen bietet genau das an: barrierefreies Reisen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Angebote sind so vielfältig wie die Pflegesituationen, in denen sich die Pflegebedürftigen befinden.
Ein Beispiel von vielen ist die „Urlaubsidylle Alb“, die einen All-Inklusive Urlaub für Pflegebedürftige und deren Angehörige anbietet. Das individuelle Angebot der beiden Inhaberinnen, Sabine Seckinger und Katrin Blankenhorn, war dem Deutschen Tourismusverband 5 Sterne wert. Das Angebot an behindertengerechten Wohnungen mit Betten, die zwar nicht wie Krankenbetten aussehen, doch den Kriterien entsprechen, die liebevolle Rundum-Betreuung, die vielen gut geplanten und durchdachten Ausflugsmöglichkeiten– all das hat Karl-Heinz und Inge H. sehr gut gefallen.
Die Urlaubsuchenden erhalten hier wie in den vielen anderen Pflegehotels und Ferienzentren ihre verdiente Erholung, denn ausgebildete Pflegefachkräfte nehmen den Angehörigen die Pflege ab und entlasten sie für die Dauer des Urlaubs.
Und wer bezahlt das alles?
Eine Frage, die Sie sich sicherlich stellen, denn die Kosten sind nicht unerheblich. Sie hängen u.a. vom Pflegebedarf ab, denn je mehr Betreuung der pflegebedürftige Reisende in Anspruch nehmen will oder muss, umso höher sind die Kosten. Die Pflegekassen gewähren nur in begrenztem Rahmen Zuschüsse. Die Mehrkosten, die durch einen Urlaub wie oben beschrieben entstehen, muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Der Anwalt von Karl-Heinz und Inge H. wusste dies und hat die Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
Gönnen Sie sich eine gemeinsame Auszeit
Ein gemeinsamer Urlaub, der die pflegenden Angehörigen entlastet und die Lebensfreude der Pflegebedürftigen steigert, ist für beide Seiten ein großer Gewinn. Eine Erfahrung, die auch das Ehepaar H. in seinem ersten gemeinsamen betreuten Urlaub gemacht hat.
Reiseseassistent
Für alle, die möglicherweise keine Begleitperson im direkten Umfeld haben, bietet der „Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ die Schulung und Vermittlung von Reiseassistenten als Begleitperson für Menschen mit Körperbehinderung im Urlaub an. In dem Seminar werden die Teilnehmer in praktischen und theoretischen Übungen für die Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sensibilisiert.
Unsere Empfehlung: Gönnen Sie sich einen schönen, erholsamen Urlaub!
Um Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, haben wir hier eine kleine Auswahl weiterführender Informationen zusammengestellt:
Jetzt müssen Sie nur noch aktiv werden, einen Zeitplan machen und Koffer packen! Gute Erholung!