Diagnosefehler: Auch Ärzte dürfen irren
Immer wieder haben wir mit Fällen zu tun, denen ein ärztlicher Diagnosefehler zugrunde liegt – Fehler des Arztes, die von Gerichten nur sehr zurückhaltend als ärztliche Behandlungsfehler bewertet werden.
Herr M. sucht wegen Schwindelanfällen, Durchfall, Erbrechen und bewegungsabhängigen Schmerzen in der Brust seinen Hausarzt auf. Der diagnostiziert einen grippalen Infekt und schickt den Patienten wieder nach Hause. Zwei Tage später stellt sich heraus, dass der grippale Infekt in Wirklichkeit ein Herzinfarkt war. Der Hausarzt hat den Befund also völlig falsch interpretiert – ein Diagnosefehler. Doch ist das auch ein Behandlungsfehler?
Irrtum des Arztes oder Behandlungsfehler?
Was auf den ersten Blick wie ein grober Behandlungsfehler aussieht, wurde vor Gericht „nur“ als ein Versehen des Arztes eingestuft, als ein Irrtum, den man dem Arzt nicht als Fehler vorwerfen kann. Ein Behandlungsfehler war für das Gericht nicht erkennbar.
Die Begründung des Gerichts: Die Anzeichen einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig zuzuordnen und können auf viele unterschiedliche Ursachen hinweisen. Auch können die Symptome ein und derselben Krankheit je nach Patient sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Der Diagnose eines Herzinfarktes z.B. liegt dieses Leitsymptom zugrunde: „Ein 15-20 Minuten anhaltender thorakaler drückender Schmerz hinter dem Brustbein“ – ein Symptom, das Herr M. nicht zeigte.
Anders sieht es aus, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt, wenn also der Arzt die vorliegenden Befunde in nicht nachvollziehbarer Weise auslegt, wenn er eindeutige Symptome nicht erkennt oder sie falsch interpretiert. Lässt beispielsweise ein Facharzt für Chirurgie ein Röntgenbild anfertigen, um einen Gelenkbruch auszuschließen, und übersieht er dann den eindeutig erkennbaren Bruch, dann liegt ein Behandlungsfehler vor. Da es sich hier um eine fundamentale Fehldiagnose handelt, kann der Irrtum sogar als „grober“ Behandlungsfehler eingestuft werden. In diesem Fall greift die Beweislastumkehr, d.h. der Arzt muss beweisen, dass er richtig gehandelt hat und der Patient nicht durch seinen Fehler zu Schaden gekommen ist. Den Nachweis kann der Arzt in diesem Fall kaum erbringen.
Ursache krankes Gesundheitssystem
Eine Ursache für Diagnosefehler liegt auch in unserem Gesundheitssystem begründet, denn ein großer Teil der Fehler ist auf den Personalmangel in Kliniken und die Überlastung von Arztpraxen zurückzuführen. Wirtschaftlichkeit geht heute oft vor Menschlichkeit. Immer mehr Patienten werden mit immer weniger Personal behandelt. Und Diagnosen brauchen Zeit. Zeit, die ein Arzt heute nicht mehr hat. Es ist daher Aufgabe der Politik, zu handeln und die Missstände im Gesundheitswesen zu beseitigen. Die angemessene Ausstattung der Kliniken mit ärztlichem und pflegerischem Personal und eine der Leistung entsprechende Entlohnung aller im Medizinbereich Tätigen wären ein Weg in die richtige Richtung.
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