Nach einem schweren Motorradunfall – wie geht es nun weiter?
Ein Motorrad stellt an den Fahrer ganz andere Anforderungen als ein Auto und, anders als im Auto, ist der Fahrer den Gefahren ungeschützt ausgesetzt. Statistisch gesehen, haben Motorradfahrer ein deutlich höheres Unfallrisiko als Autofahrer und gerade zu Beginn der Motorrad-Saison häufen sich die Unfälle.
Gerade nach schweren und schwersten Unfällen sind die Unfallopfer, deren Familie und das Umfeld extremen Belastungen ausgesetzt. Die erlittenen Verletzungen führen häufig zu einer dauerhaften, schweren Behinderung und damit verbunden zu hohen finanziellen Einbußen. Wie geht es nun weiter? Was ist zu tun, damit die Zukunft des Geschädigten zumindest in finanzieller Hinsicht abgesichert ist? Wer tritt für den Schaden ein? An wen können Betroffene sich wenden?
Wie geht es weiter nach einem schweren Motorradunfall?
Ines Gläser, Rechtsanwältin im Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, Fachanwältin für Medizinrecht und selbst passionierte Motorradfahrerin, ist spezialisiert auf die Vertretung von Opfern von Motorradunfällen und fast täglich mit den Verletzungsbildern von verunglückten Motorradfahrern konfrontiert.
Frage: Wenn es zu einem schweren Motorradunfall gekommen ist, wer kommt für den Schaden auf?
Rechtsanwältin Gläser: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle entstandenen Personen- und Sachschäden aufkommen.
Frage: Welches sind die ersten Schritte für den Betroffenen bzw. seine Familie?
Rechtsanwältin Gläser: Bereits von Anfang an sollten Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit die Weichen richtig gestellt und die berechtigten Ansprüche optimal durchgesetzt werden können.
Nicht selten kommen Mandanten zu mir, die versucht haben, selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verhandeln. Sie wurden mit kleinen Vorschüssen regelrecht abgespeist und haben Monate, oft sogar Jahre nach dem Unfall noch immer keine Aussicht auf eine angemessene Entschädigung bzw. einen Abschluss der Verhandlungen.
Frage: Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Rechtsanwältin Gläser: Neben dem Schmerzensgeld bestehen oft zahlreiche weitere Ansprüche, für die die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen muss, beispielsweise für den Haushaltsführungsschaden, für Pflege- und Betreuungskosten, tatsächliche Anschaffungen, Umbaukosten etc., und vor allem auch für den Verdienstausfall. Diese Schäden müssen ersetzt werden und zwar so lange, wie sie anfallen, notfalls bis zum Rentenalter.
Frage: Welche Informationen benötigt der Anwalt vom Betroffenen?
Rechtsanwältin Gläser: Natürlich ist es notwendig, dass alle wichtigen Informationen zum Unfallhergang, zu den genauen Schäden, zur Behandlung, zu den Zukunftsaussichten usw. vorliegen. Gegebenenfalls müssen auch Gutachten eingeholt werden. Das Wichtigste ist dann, dass die bestehenden Ansprüche vernünftig und korrekt berechnet und dem Haftpflichtversicherer gemeldet werden. Nur so ist gewährleistet, dass von Anfang an klar ist, um welche Ansprüche es geht.
Frage: Ist es sinnvoll gegen den Unfallverursacher zu klagen?
Rechtsanwältin Gläser: Auseinandersetzungen vor Gericht sind langwierig und immer mit Risiken und großen Strapazen verbunden. Das möchte ich meinen Mandanten ersparen. Je schneller der Schaden reguliert wird, umso besser für das Unfallopfer.
Dies nicht nur, damit der Lebensunterhalt gesichert ist, sondern vor allem auch, weil die psychische Belastung entfällt und die Gesundung wieder Vorrang hat.
Mein oberstes Ziel ist es daher, für meine Mandanten eine schnelle außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Versicherung zu erzielen. Lässt sich allerdings ein Rechtsstreit nicht vermeiden, führe ich den Prozess an jedem Gericht in Deutschland, denn ich bin bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.
Frage: Kann man den Anwalt wechseln, wenn man unzufrieden ist?
Rechtsanwältin Gläser: Ein Mandant kann jederzeit und ohne Begründung ein Anwaltsmandat kündigen, wenn er nicht zufrieden ist. In solchen Fällen übernehmen wir in der Regel alle erforderlichen Schritte für den Mandanten.
Wenn mir beispielsweise ein Mandant erzählt, dass sein Rechtsanwalt noch keine konkrete Forderung berechnet hat, so ist das ein Alarmzeichen. Für den Haftpflichtversicherer bedeutet das, er kann auf längere Sicht häppchenweise Vorschüsse zahlen und eine Einigung so herauszögern.
Wenn wir – wie gerade in einem aktuellen Fall – alle Ansprüche berechnen und dem Versicherer die Zahlen vorlegen, können wir meist kurzfristig ein ausführliches Regulierungsgespräch führen und die Verhandlungen mit einem für den Mandanten vernünftigen Ergebnis abschließen.
Immer wieder höre ich von meinen Mandanten, wie wichtig es ist, wenn diese Last von den Schultern genommen wird und sie sich wieder auf das eigentlich Wichtige, nämlich das Gesundwerden konzentrieren können. Hierbei möchte ich Ihnen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln helfen.