Ärztefehler und Patientenrechte – was bringt das Patientenrechtegesetz
Mehr als 11 000 Patienten haben sich im Jahr 2011 bei den Gutachterstellen der Landesärztekammern über eine falsche Diagnose oder Behandlung beschwert. In 2287 Fällen wurde ein Ärztefehler eingeräumt. Dies sind die aktuellen Zahlen, die die Bundesärztekammer in dieser Woche vorgelegt hat.
2287 Fälle zuviel! Und die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Wir gehen davon aus, dass hunderttausende von Behandlungsfehlern alljährlich passieren, dass mehrere zehntausend Todesopfer durch Behandlungsfehler jährlich zu beklagen sind und dass abertausende ein Leben lang unter den Folgen eines Ärztefehlers zu leiden haben. Nicht nur die vermeintliche Rechtlosigkeit hält betroffene Patienten ab, gegen Behandlungsfehler vorzugehen und die eigenen Rechte durchzusetzen. Viele Behandlungsfehler werden von den Patienten gar nicht als solche wahrgenommen, weil sie von der Behandlerseite entweder vertuscht oder die Folgen als schicksalhaft dargestellt werden. Hier muss der Patient ein deutlich besseres Bewusstsein entwickeln und allen Verdachtsmomenten, die sich aus dem Geschehen oder dem Verlauf ergeben, konsequent nachgehen.
Die Auffassung, dass ein Patient nach einem Behandlungsfehler gegenüber Krankenhaus und Arzt keine Chance hat, trifft schon lange nicht mehr zu, denn Opfer von Arztfehlern haben umfassende, wenn auch bei weitem noch nicht ausreichende Rechte.
Das Patientenrechtegesetz
Regierung und der Gesundheitsminister verkaufen das geplante Patientenrechtegesetz zwar als den großen Wurf. Das Gesetz bringt dem geschädigten Patienten jedoch keine wirklichen Vorteile, es wird seine Position auf lange Sicht eher weiter schwächen.
Das, was im Gesetz als große Errungenschaft und als großer Fortschritt für die Rechte des Patienten gelobt wird, ist in Wirklichkeit nicht neu.
Grobe Behandlungsfehler, unterlassene Befunderhebung, Beweislastumkehr, Recht auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen, detaillierte Dokumentation des Behandlungsverlaufs: Das alles gibt es bereits seit Jahrzehnten und ist fester Bestandteil der Rechtsprechung. Nur weil es demnächst im Gesetz steht, wird dem geschädigten Patienten nicht schneller oder besser geholfen.
Was fehlt ist:
- ein wirklich verbessertes Beweisrecht für den Patienten,
- die Einführung einer Pflichtversicherung für Ärzte,
- ein direktes Klagerecht gegen die Haftpflichtversicherung des Arztes,
- eine Festschreibung von vertretbaren Fristen für Versicherer und für die Gerichte zur Erledigung von Arzthaftungsverfahren.
Arzthaftungsverfahren dauern zu lang
Denn, um den letzten Punkt aufzugreifen, das Gesetz wird nicht verhindern, dass Versicherer auch in Zukunft auf Verzögerungstaktik setzen. Das Gesetz wird nicht verhindern, dass Arzthaftungsprozesse nicht selten fünf, acht, zehn Jahre oder noch länger laufen. Mit einer richterlichen Entscheidung in fünf, acht oder zehn Jahren ist den schwergeschädigten Patienten nicht geholfen. In Fällen von Fehlern mit schwersten Gesundheitsschäden ist der Patient in akuter Not, nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich. Warum schreibt man nicht eine Verpflichtung fest, wie zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflicht, Schäden innerhalb einer bestimmten Frist von vielleicht 6 Monaten zu prüfen und abschließend zu bescheiden? Warum schreibt man den Gerichten nicht vor, ein Arzthaftungsverfahren innerhalb von maximal zwei Jahren abzuschließen? Wäre dies Gesetz, würde die Justizverwaltung für die entsprechende personelle Ausstattung und Schulung der Gerichte sorgen müssen.
Das tatsächliche physische und psychische und Leid der betroffenen Patienten und ihrer Familien wird durch dieses Gesetz nicht im Geringsten gemindert.
Schwächen wird das Gesetz die Situation des Patienten deshalb, weil es nun ein Gesetz ist und der Gesetzgeber sich vor Ablauf von 10, 15 oder 20 Jahren nicht wieder mit dem Thema befassen wird. Summa Summarum bleibt also alles beim Alten.
Und noch ein entscheidender Aspekt spricht gegen das Gesetz: Es mutet an wie der Versuch, eine Lösung dafür zu finden, wie das in den Brunnen gefallene Kind gerettet werden kann, statt von vorneherein zu verhindern, dass das Kind hineinfällt.
Ich will sagen, das Gesetz lenkt von den wirklichen Ursachen der Abertausende von Behandlungsfehlern ab. Statt immer mehr Geld aus dem Gesundheitssystem herauszuziehen, sollte die Politik Geld hineinstecken. Auf den ersten Blick bedeutet das einen hohen finanziellen Aufwand, doch in kurzer Zeit hätte sich die Situation deutlich gebessert – für die Patienten, für die Gesundheit der Bevölkerung, für die Krankenkassen, die Leistungsträger und auch die Ärzte und das ärztliche Personal, die zum Teil unter unzumutbaren Bedingungen arbeiten müssen.
Behandlungsfehler und Überlastung des Klinikpersonals
Ein Großteil, wenn nicht der größte Teil von Behandlungsfehlern ist auf den Personalmangel in Kliniken und die Überlastung von Arztpraxen zurückzuführen. Zehntausende von Patienten sterben alljährlich, weil kein Arzt bzw. kein Personal zur Stelle war oder weil Arzt oder Personal völlig überlastet waren und deshalb Fehler geschehen sind. Wäre genügend Personal vorhanden und wäre dieses fachlich optimal ausgebildet, würde sich die Zahl der Behandlungsfehler erheblich reduzieren, nach meiner Auffassung halbieren.
Die Schadenersatzleistungen am Patienten sind nur ein Teil des Schadens, der im Übrigen von den Versicherungen zu tragen ist. Geschädigt wird das System insgesamt. Milliarden Euro an Leistungen von Sozialversicherungsträgern fielen erst gar nicht an und könnten in das Gesundheitssystem fließen. Weitere Milliarden Euro an volkswirtschaftlichem Schaden würden mit dieser Maßnahme vermieden. Die Zahl der Behandlungsfehler würde drastisch sinken und die Bevölkerung wäre gesünder.
Dass alljährlich Abertausende von Patienten unnötig sterben und noch weitaus mehr Patienten unter unendlichem Leid ihr Leben fristen müssen, ist eine Folge dieser völlig verfehlten Politik. Das Patientenrecht ändert nichts an dieser Situation. Es versucht, Symptome zu behandeln, statt die Ursachen anzugehen. Es ist alter Wein in neuen Schläuchen und wird aus den genannten Gründen dem geschädigten Patienten nicht wirklich helfen, sondern seine Situation verschlechtern.
Martin Quirmbach, Experte für Arzthaftungsrecht / Gründungspartner, Namensgeber und seit 2018 Berater der Kanzlei