Neue Diskussion um Schmerzensgeld für Angehörige von Unfallopfern
Bislang ist es in Deutschland so, dass Menschen, die einen nahen Angehörigen verlieren, nur dann Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn die durch den Verlust bedingte seelische Erschütterung wiederum selbst zu einer Erkrankung führt.
Das könnte sich bald ändern, denn laut dpa stellte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, in der „Rheinischen Post“ eine Beschleunigung der laufenden Gespräche zur Reform dieser Rechtslage in Aussicht. Schon vor der parlamentarischen Sommerpause sollen erste Ergebnisse vorliegen.
Entschädigungsanspruch für nahe Angehörige
Die Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern waren bereits im Jahr 2012 Thema beim 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Damals gab der Arbeitskreis I die Empfehlung, der Gesetzgeber solle in Fällen fremdverursachter Tötung eines nahen Angehörigen einen Entschädigungsanspruch für Ehe- und Lebenspartner sowie für Eltern und Kinder schaffen. Nach Auffassung des Arbeitskreises werden die nach der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, die nahen Angehörigen nur in ganz besonderen Fällen einen sogenannten Schockschaden zubilligen, deren seelischem Leid nicht gerecht.
s.a. den Beitrag Schmerzensgeld für nahe Angehörige
Während die Entschädigung für den Verlust von nahen Angehörigen in anderen Rechtsordnungen seit langem üblich und gängige Praxis ist, urteilen deutsche Gerichte noch sehr zurückhaltend über ein Schmerzensgeld bei Schockschaden.
Bereits nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar gab es entsprechende Pläne in der Großen Koalition: 2013 hatten Union und SPD eine Reform der Rechtslage im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu hieß es: „Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein.“
Der neuerliche Vorstoß, ausgelöst durch den Germanwings-Absturz, ist sehr zu begrüßen und unseres Erachtens längst überfällig. Zum einen, weil es für die Betroffenen eine Zumutung ist, ihr eigenes seelisches Leid unter großen Mühen selbst nachweisen zu müssen. Zum anderen, wenn man bedenkt, dass nicht nur in den USA, sondern zum Beispiel auch in Frankreich, Schweden, Spanien und Italien ein vergleichbarer Anspruch bereits seit langem besteht.