Schlechte Kommunikation unter Ärzten: Nährboden für Behandlungsfehler!?
Bei der Behandlung von Patienten kommen Ärzte gerade in der modernen Medizin nicht mehr ohne die Einbeziehung anderer Ärzte bzw. Fachdisziplinen aus. Dies ist auch der immer stärker werdenden Spezialisierung der Ärzte geschuldet: Sie überweisen, behandeln mit oder weiter etc. Arbeitsteiliges (Be-)Handeln steht damit nahezu täglich im Mittelpunkt des ärztlichen Alltags. In unserer anwaltlichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass es durch mangelnde oder schlechte Kommunikation unter Ärzten zu Behandlungsfehlern kommt und damit zu Gesundheitsschäden bei Patienten. Je arbeitsteiliger gearbeitet wird, umso wichtiger ist gute und richtige Kommunikation.
Im Arzthaftungsrecht unterscheidet man bei der Zusammenarbeit von Ärzten zwischen der horizontalen und der vertikalen Arbeitsteilung. Diese soll die Zusammenarbeit unter Ärzten regeln.
Horizontale Arbeitsteilung
Von der horizontalen Arbeitsteilung spricht man, wenn Ärzte Patienten an einen anderen niedergelassenen Arzt oder in ein Krankenhaus überweisen, wenn die Behandlung in ein anderes Fachgebiet fällt oder wenn die eigene, persönliche Fähigkeit bzw. die apparative Ausstattung den Erfordernissen der Behandlung nicht gerecht wird. Haftungsrechtlich wird der überweisende Arzt „entlastet“ und der angewiesene Arzt „belastet“.
Bei der horizontalen Arbeitsteilung gilt der Vertrauensgrundsatz, denn jeder Arzt kann zunächst einmal davon ausgehen, dass der Kollege aus dem anderen Fachbereich seine Aufgaben mit der allergrößten Sorgfalt erbringt. Es gibt daher keine generelle Überwachungspflicht.
Im Hinblick auf die Aufteilung der Verantwortung ist es so, dass jeder Arzt in seinem Bereich selbst verantwortlich ist. Jedoch gibt es auch Überschneidungen: Hat z.B. der nachbehandelnde Kinderarzt Zweifel an der vom Vorbehandler gestellten Diagnose einer Erkrankung des Patienten und erkennt er, dass die ihm übermittelten Daten nicht stimmen können, muss er im Zweifel selbst korrigierend eingreifen oder den überweisenden Arzt kontaktieren.
Eine offene Kommunikation ist wichtig, um Schaden vom Patienten abzuwenden bzw. den Behandlungserfolg zu ermöglichen und zu sichern. Eine kollegiale Rücksichtnahme wäre hier völlig fehl am Platz und wirkte sich zudem haftungsrechtlich zulasten des rücksichtnehmenden Arztes aus. Kurz gesagt gilt auch hier: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.
Vertikale Arbeitsteilung
In der hierarchischen oder auch vertikalen Arbeitsteilung, die häufig in Krankenhäusern anzutreffen ist, kommt es wesentlich häufiger zu Kommunikationsproblemen und zu sich daraus ergebenden Behandlungsfehlern.
Gerade das Verhältnis beispielsweise von Assistenzärzten zu Chefärzten wird im Rahmen der Kommunikation als problematisch gesehen. Häufig traut sich der untergeordnete Arzt nicht, seinen Vorgesetzten auf eine Behandlungsalternative oder aber auf Fehler hinzuweisen.
Daher ist es wichtig, gerade in solch hierarchisch arbeitenden Systemen Wege zu finden, um über die Hierarchiegrenzen hinweg Kommunikation zu ermöglichen und dadurch den Patienten vor Schaden zu bewahren.
Die berechtigte Forderung von Patientenvertretern, untergeordneten Ärzten, aber auch Krankenschwestern und Pflegern Gehör zu verschaffen und sie zu ermutigen, ihre Bedenken, aber auch Vorschläge zu äußern, ist auch in haftungsrechtlicher Hinsicht relevant.
Gibt es nämlich Umstände, die für den untergeordneten Arzt erkennbar zu Fehlern führen, ist sein Vertrauen in die Anordnungen seiner Vorgesetzten nicht gerechtfertigt und er darf sich auf die getroffenen Entscheidungen, beispielsweise des Chefarztes, nicht verlassen.
Der auch hier bestehende Vertrauensgrundsatz gilt, wie bei der horizontalen Arbeitsteilung, nicht unbegrenzt. Ein Assistenzarzt darf Anordnungen nicht blind folgen, wenn er erkennen kann, dass dem Patienten hierdurch Nachteile entstehen oder sogar ein schwerer Gesundheitsschaden droht. Er kann sich von seiner persönlichen Haftung nicht freisprechen, indem er in einem Arzthaftungsprozess aussagt, er habe lediglich Anordnungen befolgt.
speak up – Barrierefreie Kommunikation
Eine barrierefreie Kommunikation sowohl zwischen Ärzten als auch zwischen Ärzten und nichtärztlichem Personal ist zwingend erforderlich. In einem Krankenhaus muss eine offene Kommunikation seitens der Klinikleitung und der die Abteilungen leitenden Chef- und Oberärzte im Interesse des Patienten und auch im eigenen Interesse gefördert werden. Krankenschwestern, Pfleger und Assistenzärzte müssen ermutigt werden, Verbesserungsvorschläge vorzubringen und eigene Bedenken zu äußern. Eine Verlagerung dieser offenen Art der Kommunikation in das Qualitätsmanagement würde das Problem nur verschieben.
Der aus dem englischsprachigen Raum bekannte Begriff „speak up“ (deutsch: „Heraus mit der Sprache“, „frei von der Leber weg reden“) meint das professionelle Einmischen am Arbeitsplatz. Es bietet die Möglichkeit, Hierarchien und Barrieren zu überwinden und Mut im Umgang mit einer offeneren Kommunikation zu machen.
Wichtig ist, dass die Speak-Up-Kultur im Krankenhausalltag, aber auch im Alltag der niedergelassenen Praxisärzte gelebt und als Chance begriffen wird, effizienter zu arbeiten, die Behandlung von Patienten zu verbessern, Fehler und damit die Schädigung des Patienten zu vermeiden.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir Patienten immer wieder nur raten, sich in ihre Behandlung, die Vorschläge und Entscheidungen der Ärzte einzubringen und mitzudenken. Auch vor einer Zweitmeinung sollten Patienten nicht zurückschrecken. Dieses Recht steht ihnen zu.
Das Einbringen in die eigene Behandlung kann darin bestehen, die Arztberichte/Untersuchungsergebnisse des überweisenden Arztes zum angewiesenen Arzt mitzunehmen oder zumindest nachzufragen, ob sie vollständig in der Krankenakte enthalten sind. Der Patient sollte nicht blind darauf vertrauen, dass der erforderliche Datentransfer bzw. die erforderliche Kommunikation zwischen den Ärzten stattgefunden hat.
Sicherlich gibt es nicht wenige Ärzte, die ein engagiertes Mitarbeiten des Patienten schätzen und eher als Unterstützung wahrnehmen denn als Einmischung.