Schlaganfall – jede Minute zählt…
Beim gemeinsamen Joggen mit seinen Eltern bricht Markus M., 23 Jahre, plötzlich zusammen. Die Eltern reagieren schnell und bringen Ihren Sohn sofort in das nächstgelegene Krankenhaus. Die Symptome lassen nur eine Diagnose zu: Verdacht auf Schlaganfall. Das Krankenhaus ist jedoch nicht für die Behandlung von Schlaganfallpatienten ausgerüstet.
Statt Markus M. nun sofort in ein geeignetes Krankenhaus zu überweisen, verschwendet man wertvolle Zeit mit weiteren Behandlungsversuchen und es vergehen mehr als zwei Stunden, bis der Patient verlegt werden kann. Markus M. ist heute schwerstgeschädigt. Er kann nicht verbal kommunizieren und seine motorischen Fähigkeiten sind stark eingeschränkt.
Früh erkennen und schnell behandeln
Bei Schlaganfallpatienten ist eine zeitnahe Behandlung von besonders großer Bedeutung. Nur eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung helfen, schwerwiegende Folgen zu verhindern. Jede Minute zählt. Je früher ein Schlaganfall erkannt wird, umso erfolgreicher kann er behandelt werden.
Es ist immer wieder erstaunlich, dass selbst in einer Klinik, die über eine Stroke Unit verfügt, ein Schlaganfall nicht erkannt und der Patient falsch behandelt wird. Sei es, dass die Einlieferung ins Krankenhaus zu spät erfolgt, die Symptome nicht richtig gedeutet, Computertomografien falsch beurteilt werden, oder dass viel zu viel Zeit bis zur Behandlung verstreicht. Vor allem bei jungen Menschen werden Schlaganfälle häufig nicht erkannt. Deswegen muss beim geringsten Anzeichen unbedingt die Richtlinie gelten, den Patienten so lange auf einen Schlaganfall hin zu behandeln, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Nach Schätzung der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe erleiden in Deutschland jährlich ca. 200.000 Frauen und Männer einen Schlaganfall. Er ist die dritthäufigste Todesursache und mehr als ein Drittel der Patienten, die einen Schlaganfall überleben, bleibt, so wie Markus M., auf Dauer körperlich stark beeinträchtigt oder wird sogar pflegebedürftig.
Tipps für Schlaganfall-Patienten und deren Angehörige
- Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Arzt bzw. das Krankenhaus die eindeutigen Hinweise auf einen Schlaganfall nicht oder zu spät erkannt haben. Ist der Nachweis erbracht, handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler, der die Beweislast zu Lasten von Arzt und Krankenhaus umkehrt. Diese müssen dann beweisen, dass die falsche Behandlung für den Schaden nicht ursächlich war, was in den seltensten Fällen gelingt.
- Sichern Sie Beweise: Fertigen Sie digitale Fotos an, z.B. von den Örtlichkeiten und auch von Gesundheitsschäden, sofern sie sichtbar sind.
- Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen (z.B. die der Bett-Nachbarn im Krankenhaus oder Anwesende in der Notaufnahme).
- Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll, in dem Sie kurz Ihre persönliche, familiäre und berufliche Situation vor dem Schadensereignis aufführen und den Verlauf der Behandlung aufzeigen. Je mehr Informationen hierin enthalten sind, umso besser können Sie argumentieren.
Die Versicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses muss dem Geschädigten sämtliche entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Pflege- Betreuungskosten usw.
Versuchen Sie niemals alleine, d.h. ohne kompetenten juristischen Beistand mit einem Arzt oder einer Versicherung zu verhandeln, sondern suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt. Für geschädigte Patienten ist es oft fallentscheidend, einen Fachanwalt für Medizinrecht mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Er verfügt über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Er klärt über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf und kann das für den Mandanten optimale Ergebnis erreichen.
Übrigens: Jährlich am 10. Mai findet der Tag gegen den Schlaganfall statt, der 1999 von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ins Leben gerufen wurde. Am und rund um diesem Tag finden bundesweit Informationsveranstaltungen und Aktionen zum Thema Schlaganfall statt.