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Quirmbach & Partner: Top-Kanzlei für Medizinrecht 2019

„Drum prüfe…“ – die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung

Versicherungen

Einen Rechtsstreit zu führen, ist teuer. Damit man die Kosten nicht selbst tragen muss, bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an. Doch beim Abschluss von vermeintlich günstigen Verträgen wird die Höhe der Deckungssumme meist nicht genügend bedacht. Eine bittere Erfahrung, die auch Manfred H. machen musste.

Er wurde durch einen Behandlungsfehler schwerst geschädigt und ist nun ein Pflegefall. Um seine Zukunft zumindest finanziell abzusichern, möchte er den behandelnden Arzt und die Klinik, die den Fehler verursachten, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.

Da Manfred H. seit einigen Jahren eine Rechtsschutzversicherung hat, wähnt er sich auf der sicheren Seite, denn die Versicherung übernimmt ja vermeintlich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Kosten für den Rechtsstreit. Er beauftragt daher einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Kostenübernahme bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme

Die Rechtsschutzversicherung sagt die Kostenübernahme bis zu der Deckungssumme, die vertraglich vereinbart wurde, zu – in diesem Fall 25.000 Euro.
Doch Vorsicht: Gerade in Arzthaftungsfällen mit besonders hohen Streitwerten entstehen oft enorme Gerichts- und Anwaltskosten. Da passiert es schnell, dass die Deckungssumme erschöpft ist.
So müssen im Fall von Manfred H., nachdem er Klage erhoben hat, mehrere Gutachten eingeholt werden, um den Behandlungsfehler eindeutig nachzuweisen. Der Streitwert beträgt weit über 500.000 Euro. Da er sowohl gegen den Arzt als auch gegen die Klinik klagt, hat er es mit zwei Gegnern zu tun, die sich von verschiedenen Anwälten vertreten lassen. Der Prozess zieht sich zudem durch mehrere Instanzen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Verfahren, die ursächlich miteinander zusammenhängen, wie ein einziges Verfahren behandelt werden. In diesem Fall gilt die Deckungssumme für alle Verfahren zusammen, so dass die Deckungssumme für jedes Einzelverfahren dadurch deutlich niedriger ist. Im Klartext heißt das, die Deckungssumme wird hier noch schneller erreicht als bei einem einzelnen Verfahren.

Deckungssumme ist oft schnell erschöpft

Bei Manfred H. liegen die Kosten bereits heute deutlich über der Deckungssumme. Er müsste also, sollte er die Klage verlieren, die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Dies gilt auch, wenn er die erste Instanz gewinnt, die Beklagten in Berufung gehen und er dann in zweiter Instanz den Prozess doch noch verliert. Dann entstehen schnell unüberschaubar hohe Kosten, die für einen Durchschnittsbürger kaum bezahlbar sind.

Bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrags sollten deshalb mindestens 300.000 Euro abgesichert sein, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die sicherste, allerdings auch teuerste Variante ist ein Vertrag mit unlimitierter Deckungssumme.

Gerade bei älteren Verträgen sollten Versicherungsnehmer genau hinschauen. Dort sind oft noch Deckungssummen von gerade mal 50.000 DM oder 100.000 DM (ca. 26.000 bzw. 52.000 Euro) vereinbart, die in einem Schadensfall – nicht nur im Bereich des Arzthaftungsrechts – nicht mehr ausreichend sind.

Corinna Engelskirchen, Fachanwältin für Medizinrecht

12. Dezember 2012/von Quirmbach&Partner
Schlagworte: Deckungssumme, Entschädigung, Rechtsschutzversicherung, Schmerzensgeld

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