Fachanwaltschaft und Erfahrung – zwei Schlüssel zum Erfolg
Eine der wichtigsten Aufgaben des Anwalts im Bereich der Personschadenregulierung ist es, die dem Geschädigten zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in der richtigen Höhe und im richtigen Umfang durchzusetzen. Denn es nutzt dem Geschädigten wenig, wenn die Schuld der Gegenseite bewiesen ist, er aber keinen adäquaten Schadensersatz erhält.
Hohe Spezialisierung führt zum Erfolg
Je höher der Grad der Spezialisierung ist, d.h. je mehr Wissen und Erfahrung ein Anwalt mitbringt, umso erfolgreicher ist er bei der Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten.
Wir betrachten Fachanwaltschaft und Erfahrung als den Schlüssel für die erfolgreiche Arbeit für unsere Mandanten. Auf dem Weg zu einer Fachanwaltschaft erwirbt ein Anwalt vertiefte Kenntnisse auf einem speziellen Rechtsgebiet. Außerdem muss er die Bearbeitung zahlreicher Fällen aus dem Fachgebiet nachweisen, bevor der Titel Fachanwalt verliehen wird.
Fachanwaltschaft für jedes Rechtsgebiet?
Ein Fachanwaltstitel ist ein wichtiges, jedoch nicht das alleinige Kriterium für Spezialisierung. Den angebotenen 20 Fachanwaltschaften stehen deutlich mehr juristische Gebiete gegenüber, auf denen es selbstverständlich trotzdem hoch spezialisierte Anwälte gibt: Sie haben sich durch harte Arbeit und jahrelange Tätigkeit auf einem bestimmten Rechtsgebiet qualifiziert. Alle unsere Anwälte sind auf diesem Weg, denn wir arbeiten ausschließlich für durch Arztfehler schwerst geschädigte Patienten und für schwerst Verletzte aus Unfällen.
Einige unserer Rechtsanwälte haben die Qualifikation im Bereich Medizinrecht erworben. Sie verfügen nicht nur über Erfahrung, sondern auch über fundiertes Fachwissen, das sie in die Kanzlei einbringen. Wir können uns dadurch noch besser für unsere Mandanten einsetzen und sie optimal unterstützen.
Warum haben nicht alle Anwälte bei Quirmbach & Partner diese Fachqualifikation?
Ein Grund dafür ist: Wir sind auf Rechtsgebieten tätig, für die es (noch) keine Fachanwaltschaft gibt. So gibt es für das Fachgebiet Personengroßschäden, auf das wir uns spezialisiert haben, keine Möglichkeit, Fachanwalt zu werden. Die Praxis ist hier unser größter Lehrmeister und qualifiziert uns am besten. Denn was zählt sind
- die Bearbeitung vieler Fälle
- die aufmerksame Arbeit im Team
- das Lernen von älteren Kollegen
- das Sammeln eigener Erfahrungen in Gesprächen mit der Gegenseite (den Versicherungen)
- die Erfahrungen bei Gerichtsverhandlungen.
Zudem profitieren wir vom Wissen eines Anwalts unserer Kanzlei, der sich im Bereich Versicherungsrecht spezialisiert hat. Seine fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind eine große Bereicherung bei Verhandlungen mit den Versicherern. Die hohe Spezialisierung und jahrelange Erfahrung ergänzen wir durch regelmäßige Weiterbildung, denn wir möchten unseren Mandanten die bestmögliche Unterstützung geben, wenn es um die Schadensregulierung geht. Darauf sind wir fokussiert, denn wir wollen, dass unsere Mandanten die Chance auf ein zumindest von finanziellen Sorgen freies Leben erhalten.
Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner