Risiko Querschnittslähmung: So verhindern Sie das Schlimmste
Eine Querschnittslähmung schränkt das Leben erheblich ein, bedroht die wirtschaftliche Existenz und wird oft zur familiären Zerreißprobe. Wie Patienten das Risiko irreversibler Schäden minimieren und sich zugleich für juristische Konflikte wappnen.
Wir beraten seit vielen Jahren Querschnittsgelähmte, die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen. Dabei zeigt sich immer wieder, dass Lähmungen durch eine gewissenhaftere Behandlung zu verhindern gewesen wären.
Denn häufig erkennen Ärzte Entzündungen im Rückenbereich, Abszesse sowie Stürze zu spät bzw. unterschätzen die Folgen. Dadurch schreitet die Schädigung des Rückenmarks so lange voran, bis es schließlich zu spät ist.
Das Problem: Die Bedrohung für das Rückenmark ist für Behandler nicht leicht zu erkennen. Sie werten starke Rückenschmerzen deshalb häufig als Folge von Verspannungen oder Blockaden und verschreiben Schmerzmittel und Krankengymnastik. Oder sie halten andere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung für die Hauptursache der Beschwerden.
„Diagnose Prellung“: Welchen Anzeichen Ärzte nachgehen müssen
Auch Stürze und ihre Folgen werden vielfach falsch bewertet. In unserer täglichen Praxis fällt uns immer wieder auf, dass Ärzte Verletzungen unterschätzen (Diagnose Prellung) oder komplett übersehen – bisweilen, weil sie von anderen Verletzungen wie Rippenbrüchen überlagert werden.
Das führt sehr oft dazu, dass weitere Untersuchungen im Krankenhaus wie ein CT, eine Verlegung in eine Spezialklinik oder operative Eingriffe unterbleiben bzw. zu spät erfolgen.
Sachverständige werten solche Versäumnisse allerdings nicht automatisch als Behandlungsfehler. Denn zum einen ist die Diagnose oft nicht einfach und zum anderen entwickeln sich die meisten Symptome erst mit der Zeit. Ein Behandlungsfehler liegt nur vor, wenn Ärzte klaren Anzeichen nicht nachgehen:
- Es tritt keine Verbesserung der Beschwerden ein.
- Patienten berichten von besonders starken Schmerzen im Rückenbereich, die nicht zur bisherigen Diagnose passen.
- Warnzeichen wie Lähmungserscheinungen, Kribbeln und Verstopfungen.
„Nicht abwimmeln lassen“: Wie Patienten das Risiko Querschnittslähmung minimieren
Auffallend ist, dass diese Fälle gehäuft in sogenannten Randzeiten auftreten, wenn die Kliniken nicht mit voller Personalstärke arbeiten – also am Wochenende, an Feiertagen oder in den späten Abendstunden.
Wenn Ärzte den genannten Anzeichen verspätet oder gar nicht nachgehen, sind die Aussichten gut, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Aber besser ist natürlich, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Und Sie selbst können als Patient entscheidend dazu beitragen, das Risiko einer Querschnittslähmung zu minimieren:
- Schildern Sie Ihre Beschwerden möglichst genau (wo haben Sie Schmerzen, treten Lähmungserscheinungen oder Verstopfungen auf, spüren Sie ein Kribbeln in den Extremitäten, hatten Sie bereits vergleichbare Schmerzen?)
- Bestehen Sie darauf, dass Ihre Beschwerden näher untersucht werden, und lassen Sie sich nicht abwimmeln.
- Suchen Sie wenn möglich einen Spezialisten auf oder holen sich eine zweite Meinung ein.
Dokumentation & Expertise: Wie Sie Ihre rechtlichen Aussichten verbessern
Zudem sollten Sie sich, sofern möglich, von einer Vertrauensperson zu den Untersuchungen begleiten lassen. Und sie sollten darauf bestehen, dass Ihre Beschwerden in der Behandlungsdokumentation festgehalten werden und sich frühzeitig Kopien der relevanten Arztbriefe aushändigen lassen,
Das kann entscheidend dazu beitragen, dass der Arzt Ihre Beschwerden ernst nimmt. Zugleich verbessert es Ihre Chance, einen Behandlungsfehler zu beweisen, falls es dennoch zu einer Querschnittslähmung kommen sollte.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Behandlungsverlauf per Gedächtnisprotokoll möglichst genau festhalten. Zudem sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei wenden und den Fall überprüfen lassen.
Auch ein Fachanwalt für Sozialrecht kann wichtig werden. Denn Behörden und Krankenkassen verweigern oder kürzen bisweilen beantragte Hilfsmittel, Pflegegrade oder Erwerbsunfähigkeitsrenten. In solchen Fällen ist ein erfahrener und kompetenter Partner an Ihrer Seite von unschätzbarem Wert.