Private Unfallversicherung: notwendig oder zumindest sinnvoll?
In den Medien und von Verbraucherberatern wird immer wieder Kritik an der privaten Unfallversicherung geübt. Die private Unfallversicherung sei überflüssig, besser sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem zahle die Unfallversicherung oft nicht, selbst wenn ein Unfall vorliege. Gelegentlich wird auch davon abgeraten, weil bereits eine gesetzliche Unfallversicherung bestehe.
Die Statistik zeigt, dass es in Deutschland jährlich mehr als 5 Millionen Unfallverletzte gibt, die meisten davon durch private Unfälle. Und für diese gibt es im Gegensatz zu Arbeits- und Wegeunfällen keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Eine Unfallversicherung kann also durchaus sinnvoll sein. Das Für und Wider muss aber ganz individuell geprüft und entschieden werden
Welche Risiken deckt die private Unfallversicherung ab?
Die private Unfallversicherung leistet, wenn die versicherte Person durch einen Unfall, d.h. durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Geschädigte denken oft gar nicht daran, dass ein Unfall unter den Schutz der privaten Unfallversicherung fällt. Oder sie vergessen, dass sie überhaupt eine solche Versicherung haben. Häufig wird z.B. nicht bedacht, dass private Unfallversicherer sogar eine Borreliose unter den Unfallversicherungsschutz stellen oder auch Muskelverletzungen, wie sie z.B. beim Tragen schwerer Gegenstände entstehen.
Was ein privater Unfallversicherer als Unfall ansieht und welche Leistungen er als Unfallfolge anerkennt, ergibt sich aus dem Unfallversicherungsvertrag (Police) und den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB).
Es ist daher äußerst wichtig, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur auf den Unfallversicherungsvertrag zu konzentrieren, sondern immer auch die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) zu prüfen und zu hinterfragen.
Versicherungsleistung im Invaliditätsfall
Wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung ist vor allem die so genannte Invaliditätsleistung, also die Versicherungsleistung im Invaliditätsfall. Voraussetzung ist, dass .
Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt sowohl von der Höhe der Versicherungssumme als auch vom Grad der Invalidität ab. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung unterliegt vertraglich vereinbarten Fristen und ergibt sich aus den zum Vertrag gehörenden Allgemeinen Unfallbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Wichtig zu wissen: Wird eine dieser Fristen versäumt, erlischt die Leistungspflicht des Versicherers.Mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich finanziell abgesichert
Mit privater Unfallversicherung zusätzlich finanziell abgesichert
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist durchaus sinnvoll, da sie Risiken finanziell absichert, die in der Regel weder durch die gesetzliche Unfallversicherung noch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sind. Selbst wenn letztere im Einzelfall eintrittspflichtig sein sollte, bietet eine private Unfallversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung zu durchaus moderaten Prämien. Denn die Versicherungsarten stehen nicht in einem Entweder-Oder-Verhältnis zueinander, sondern ergänzen sich durchaus sinnvoll.
Bei dem häufig zu hörenden Rat, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einer privaten Unfallversicherung vorzuziehen, weil sie bei Krankheit und Unfall zahlt, wird meist ein wichtiger Punkt unterschlagen, nämlich dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei jeder Berufsunfähigkeit leistet. Zudem ist nicht jeder Unfall so schwer, dass er überhaupt zu einer Berufsunfähigkeit führt. Erfüllt ein Unfall diese Kriterien nicht, kann der Geschädigte dennoch Ansprüche gegen seine private Unfallversicherung haben.
Zu beachten ist auch, dass es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls Voraussetzungen gibt, die der Versicherte erfüllen muss, um Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Versicherungen ergänzen sich
Die private Unfallversicherung ersetzt nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung, sondern ist als Ergänzung zu sehen.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Ihnen wird der Abschluss einer Unfallversicherung dringend empfohlen.
Vor dem Abschluss und auch zur Vermeidung böser Überraschungen ist es auf jeden Fall ratsam, sich über die Voraussetzungen, die Leistungen und natürlich auch über den finanziellen Aufwand einer solchen Versicherung zu informieren und mehrere Angebote einzuholen, um die Leistungen vergleichen zu können – ein Rat, der im Übrigen für alle Versicherungsverträge gilt.
Zu prüfen ist auch, ob nicht bereits eine private Unfallversicherung besteht. Häufig ist in Kreditkartenverträgen ein Unfallversicherungsschutz enthalten oder eine Vereinsmitgliedschaft beinhaltet einen „versteckten“ Unfallversicherungsschutz. Es gibt auch Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter eine Gruppenversicherung abschließen, die sich auch auf den privaten Bereich erstreckt.
Es gibt also gute Argumente, warum es im einen oder anderen Fall sinnvoll sein kann, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Entscheidend ist, nicht in ein plakatives Entweder-Oder zu verfallen, sondern für sich selbst eine bewusste und ausgewogene Entscheidung für oder gegen die private Unfallversicherung unter Berücksichtigung aller Aspekte zu treffen.
Redaktion Versicherungsrecht