Die private Unfallversicherung: notwendig oder zumindest sinnvoll?
In den Medien und von Verbraucherberatern wird immer wieder Kritik an der privaten Unfallversicherung geübt. Die private Unfallversicherung sei verzichtbar, besser sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem zahle die Unfallversicherung oftmals nicht, selbst wenn ein Unfall vorliege. Gelegentlich wird auch deshalb davon abgeraten, weil es bereits eine gesetzliche Unfallversicherung gäbe.
Die Statistik zeigt, dass es in Deutschland mehr als 5 Millionen Unfallverletzte pro Jahr gibt, die meisten verursacht durch private Unfälle. Und für die besteht, im Gegensatz zu Arbeits- und Wegeunfällen, kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Eine Unfallversicherung kann also durchaus Sinn machen. Doch das Pro und Contra muss ganz individuell geprüft und entschieden werden.
Welche Risiken deckt eine private Unfallversicherung ab und wann tritt sie ein?
Eine private Unfallversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person durch einen Unfall, also durch ein plötzlich, von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwältin auf Geschädigtenseite weiß ich, dass Geschädigte oftmals gar nicht daran denken, dass ein Unfall unter den privaten Unfallversicherungsschutz fällt. Oder sie vergessen, dass sie überhaupt eine solche Versicherung haben. Häufig wird beispielsweise nicht daran gedacht, dass private Unfallversicherer sogar eine Borreliose mit unter den Unfallversicherungsschutz fassen oder auch Muskelschäden, wie sie z.B. beim Tragen schwerer Gegenstände entstehen.
Was ein privater Unfallversicherer als einen Unfall ansieht und welche Leistungen er als Folge eines Unfalles anerkennt, ergibt sich aus dem Unfallversicherungsvertrag (Police) und aus den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB).
Es ist daher außerordentlich wichtig, sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur auf den Unfallversicherungsvertrag zu konzentrieren, sondern immer auch die Allgemeinen Unfallbedingungen zu prüfen und auch zu hinterfragen.
Versicherungsleistung im Fall der Invalidität
Wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung ist vor allem die sogenannte Invaliditätsleistung, also die Versicherungsleistung im Fall der Invalidität. Voraussetzung ist, dass durch den Unfall eine dauerhafte körperliche und/oder auch geistige Beeinträchtigung (Invalidität) bei der versicherten Person eingetreten ist.
In welcher Höhe die Auszahlung der Invaliditätsleistung erfolgt, hängt sowohl von der Höhe der Versicherungssumme als auch vom Grad der Invalidität ab. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung unterliegt vertraglich vereinbarten Fristen und ergibt sich aus den zum Vertrag gehörenden Allgemeinen Unfallbedingungen des jeweiligen Versicherers. Wichtig zu wissen: Versäumt man eine dieser Fristen, erlischt die Leistungsverpflichtung des Versicherers.
Zusätzliche finanzielle Absicherung durch private Unfallversicherung
Ich persönlich halte den Abschluss einer privaten Unfallversicherung durchaus für sinnvoll, weil dadurch Risiken finanziell abgesichert sind, die in der Regel weder durch eine gesetzliche Unfallversicherung noch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt sind. Auch wenn letztere im Einzelfall doch eintrittspflichtig sein sollte, bietet eine private Unfallversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung bei durchaus moderaten Prämien. Denn die Versicherungsarten stehen nicht in einem Entweder-oder-Verhältnis zueinander, sondern ergänzen sich durchaus sinnvoll.
Bei dem häufig gehörten Rat, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einer privaten Unfallversicherung vorzuziehen, weil sie bei Krankheit und bei Unfall zahle, wird meist ein wichtiger Punkt unterschlagen, nämlich der, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei jeder Berufsunfähigkeit eintritt. Zudem ist nicht jeder Unfall gleich so gravierend, dass es überhaupt zu einer Berufsunfähigkeit kommt. Erfüllt ein Unfall diese Kriterien nicht, so kann der Geschädigte gleichwohl Ansprüche gegen seine private Unfallversicherung haben.
Zu bedenken gilt auch, dass es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Voraussetzungen gibt, die der Versicherte erfüllen muss, um Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen zu können.
Versicherungen ergänzen sich
Die private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung, vielmehr ist sie als eine Ergänzung zu sehen.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Diesen ist sehr zum Abschluss einer Unfallversicherung zu raten.
Vor Abschluss und auch um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es auf jeden Fall ratsam, sich im Vorfeld über die Voraussetzungen, die Leistungen und natürlich auch den finanziellen Aufwand für eine solche Versicherung zu erkundigen und mehrere Angebote einzuholen, um die Leistungen miteinander vergleichen zu können – ein Rat, der übrigens für alle Versicherungsverträge gilt.
Zu prüfen ist auch, ob nicht bereits eine private Unfallversicherung existiert. Häufig ist in Kreditkartenverträgen ein Unfallversicherungsschutz enthalten oder eine Vereinsmitgliedschaft enthält einen „versteckten“ Unfallversicherungsschutz. Auch gibt es Arbeitgeber, die eine Gruppenversicherung für ihre Angestellten bereithalten, die sich auch auf den privaten Bereich erstreckt.
Es gibt also durchaus auch gute Argumente dafür, weshalb die Entscheidung für eine private Unfallversicherung in dem einen oder anderen Fall durchaus Sinn macht. Entscheidend ist, dass man nicht dem plakativen Entweder-Oder verfällt, sondern für sich selbst eine ganz bewusste und ausgewogene Entscheidung für oder gegen die private Unfallversicherung unter Berücksichtigung aller Aspekte trifft.