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Eleonore Wunder, Anwältin

Höheres Schmerzensgeld bei inadäquater Schadensregulierung

23. Oktober 2017/von Eleonore Wunder

Bereits im Jahr 2015  hat sich die Zeitschrift „DER SPIEGEL“ mit der Titelgeschichte „Versichert und verraten – was Allianz, R+V und Co. alles tun, um nichts leisten zu müssen“ (Heft 30 vom 18.07.2015) bemerkenswerterweise einem Thema gewidmet, das viele Geschädigte aus eigener leidvoller Erfahrung kennen und beklagen.

David gegen Goliath

Macht der Versicherer

In umfangreichen Recherchen hat der SPIEGEL das Zusammenspiel von Politik, Versicherungskonzernen, Gutachtern und Rechtsanwälten herausgearbeitet und festgestellt, dass, wenn es um größere Regulierungssummen geht, Geschädigte einen Kampf „David gegen Goliath“ austragen müssen, in dem die Versicherungen ihre wirtschaftliche Macht ausüben.

Opfer von Unfällen oder Behandlungsfehlern sehen sich mit Anwaltskanzleien der Gegenseite konfrontiert, deren Juristen in wichtigen Fachzeitschriften publizieren und einflussreiche Kommentare zu Gesetzen und Urteilen verfassen und das, so die Recherche des SPIEGEL, durchaus auch gemeinsam mit Richtern.

Dass dies für einen Geschädigten, der nach einem Schicksalsschlag selten die Kraft, Energie und das Geld hat, um für sein Recht zu kämpfen, nichts Gutes verheißt, versteht sich von selbst.

Gerichte sanktionieren Verhalten der Versicherer

Umso bemerkenswerter ist es, dass es immer mehr Gerichte gibt, die das Verhalten der Versicherer kritisieren und verzögerte Schadensregulierungen mit einem Aufschlag beim Schmerzensgeld „bestrafen“.

So konnten wir Anfang Oktober diesen Jahres vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil erstreiten (noch nicht rechtskräftig), das unter anderem das berechtigte Schmerzensgeld um weitere 25% anhob, weil es das Regulierungsverhalten des Versicherers als inadäquat und verzögernd ansah (der Unfall, um des hier ging, hatte sich bereits im Jahr 2004 ereignet). Die Versicherung hatte trotz klarer Haftungslage in den ersten 11 Jahren nach dem Unfall lediglich einen Vorschuss in Höhe von 21.500 € gezahlt, obwohl unserem Mandanten nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt bis heute mehr als 400.000 € zustehen).

Beschämendes Verhalten der Versicherung

Schmerzensgeld, Urteil

Das Gericht führt in seiner Urteilsbegründung wörtlich aus, „dass das Bestreiten seitens der Versicherung zu verschiedenen Schadenpositionen, etwa Verdienstausfall, Firmenwagen, Sachkosten, Fahrtkosten, Kreditkosten die Voraussetzungen für eine angemessene Erhöhung eines Schmerzensgeldes erfüllten. Die Versicherung könne sich nicht darauf berufen, erst durch das streitgegenständliche Urteil könne geklärt werden, welche Kosten und Folgen unfallbedingt herrührten und zu ersetzen seien. Sie habe unserem Mandanten vielmehr grundlos seine ihm zustehende Entschädigung über lange Jahre in nicht nachvollziehbarer Weise verwehrt.“

Das Landgericht Frankfurt bezieht sich in seinem Urteil auch auf ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte, so des OLG München vom 24.07.2015, des saarländischen OLG vom 12.03.2015 und des OLG Düsseldorf vom 12.08.2014, allesamt neuere Urteile von Obergerichten.

Es bezeichnet die geringe Vorschussleistung auf die berechtigten Forderungen des Geschädigten, die bereits über lange Jahre bestanden, als „beschämend“ und führt weiter wörtlich aus, dass diese Vorgehensweise „das Leid des Geschädigten noch vergrößert habe“.

Durch das Urteil erfährt unser Mandant schon durch die Formulierung des beschämenden Verhaltens der Versicherung eine gewisse Genugtuung für die von ihm über Jahre erduldete, ungerechte Behandlung durch den Unfallgegner. Diesen Sieg konnte der Mandant jedoch auch nur erzielen, weil er den Mut und die Ausdauer hatte und große finanzielle Einschränkungen hinnahm.

Bleibt für die Zukunft zu hoffen, dass, wenn sich schon die Politik nicht für Geschädigte wegen inadäquater Schadensregulierungen wirtschaftlich übermächtiger Versicherungen einsetzt, die Gerichte durch entsprechende Urteile hierfür einen gerechten Ausgleich schaffen werden.

Eleonore Wunder, Rechsanwältin

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