Motorradfahrer aufgepasst – Gefahren zum Saisonstart
Mit den Temperaturen im Frühling steigen die Unfallzahlen. Worauf es im Fall der Fälle aus juristischer Sicht ankommt, erklärt die passionierte Bikerin Ines Gläser.
Wenn die ersten Sonnenstrahlen die Nase kitzeln und die Temperaturen steigen, zieht es uns nach draußen. Ob mit dem Fahrrad oder dem Motorrad, dem Hund oder einem Lieblingsmenschen, fast alle freuen sich, dass der lange Winter endlich vorbei ist.
Die Motorradfahrer unter uns wissen, dass ein gründlicher Check von Mensch und Maschine vor der ersten Fahrt sinnvoll und notwendig ist. Denn im Falle eines Unfalls drohen uns schwere und sogar schwerste Verletzungen. Zudem tauchen dann regelmäßig knifflige rechtliche Fragen auf – und genau wie beim gründlichen Check vor der ersten Fahrt kommt es auf die Details an.
Unfallgefahr oft unterschätzt
Motorradfahrer leben – neben den Fahrradfahrern – deutlich gefährlicher als andere Verkehrsteilnehmer. Das Tötungsrisiko ist mehr als viermal so hoch!
Gerade zu Saisonbeginn unterschätzen viele Motorradfahrer die Gefahr: Zu hohe Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, gefährliche Überholmanöver, Selbstüberschätzung und mangelnde Kenntnis der befahrenen Strecken sind häufig die Ursache für schwere Unfälle. Vor allem Fahranfänger und auch diejenigen, die eine lange Winterpause genossen haben, können die Gefahren oftmals nicht richtig einschätzen. Kommt es dann zu einem Unfall, sind vielfältige Verletzungen die Folge, da das Motorrad – im Gegensatz zu einem Pkw – keine Knautschzone hat. Nicht selten kommt es bei Motorradunfällen zu schwersten Kopfverletzungen, Verletzungen im Halswirbelbereich sowie zu Verletzungen der unteren Extremitäten.
Die erwähnte Selbstüberschätzung sollte daher erst gar nicht mit an den Start gehen. Achten Sie stattdessen auf die passende Schutzkleidung, die viel dazu beitragen kann, dass ein Unfall glimpflich ausgeht.
Schutzhelm ist Pflicht
Die Vorstellung, einmal ohne Helm unterwegs zu sein, so wie in den USA, hört sich nach grenzenloser Freiheit an. Doch fahren ohne Schutzhelm ist hier bei uns in Deutschland leider – oder vielmehr zum Glück- nicht erlaubt. § 21 a Abs. 2 StVO schreibt das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes vor.
Eine Missachtung dieser Vorschrift wird nicht nur mit einem Bußgeld geahndet, sondern führt in der Regel auch dazu, dass dem Motorradfahrer, sollte es zu einem Unfall kommen, ein Mitverschulden gem. § 254 BGB angelastet wird. Und das selbst dann, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Dieses Mitverschulden kann zu einer drastischen Reduzierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Motorradfahrers führen. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17.06.2014 entschieden, dass sich der Verstoß gegen die Helmpflicht kausal ausgewirkt haben muss – wird also nicht der Kopf, sondern „nur“ die Schulter oder das Bein verletzt, hat das keine Auswirkung auf die Bemessung der Schadensersatzansprüche – dennoch sollten Motorradfahrer der gesetzlich normierten Pflicht, einen Helm zu tragen, immer nachkommen.
Schutzkleidung ist unerlässlich
Generell gilt, dass eine geeignete Schutzkleidung getragen werden sollte, um nach einem Unfall mögliche Kürzungen der eigenen Ansprüche zu vermeiden. Auch wenn es hier (noch) keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollte man schon im eigenen Interesse für den bestmöglichen Schutz durch geeignete Kleidung sorgen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, ist es wichtig, besonnen und richtig zu reagieren. Gerade bei schweren Motorradunfällen sollte unbedingt die Polizei informiert werden, um den Unfall genau zu dokumentieren.
Das Grundprinzip lautet: Ist der Motorradunfall unverschuldet, muss der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners neben dem Schmerzensgeld auch Schadensersatz leisten. Das bedeutet, er muss den Erwerbsschaden, den Haushaltsführungsschaden, den Pflegemehrbedarfsschaden sowie Fahrt- und Zuzahlungskosten erstatten.
Vom Motorrad-Umbau bis zur Urlaubsbegleitung
Aber das ist noch nicht alles: Es sind sämtliche Kosten zu ersetzen, die Ihnen ohne den Unfall nicht entstanden wären. Wie weit das geht, zeigt das folgende Beispiel:
Wenn Sie als passionierter Motorradfahrer bleibende Verletzungen erlitten haben und dadurch nicht mehr mit einem „normalen“ Motorrad fahren können, haben Sie Anspruch auf entsprechende Umbauten Ihres Motorrads. Für die Kosten muss der Haftpflichtversicherer aufkommen.
Dasselbe Prinzip gilt auch für Urlaubsreisen. So muss der Versicherer den Mehraufwand ersetzen, wenn Sie als Rollstuhlfahrer eine Begleitperson benötigen.
Betroffene sollten auf keinen Fall selbst mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu verhandeln. Rechtsanwälte, die auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert sind, haben das notwendige Wissen und die notwendige Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Wir Anwälte kennen sämtliche Schadenspositionen und machen sie für unsere Mandanten geltend. Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen eines Motorradunfalls sind, desto wichtiger ist es, dass Sie einen Spezialisten für Personengroßschäden an Ihre Seite holen. Denn das erhöht die Chancen auf eine faire und angemessene Entschädigung deutlich.
Schmerzensgeldansprüche optimal durchsetzen
Ich bin ist seit vielen Jahren darauf spezialisiert, die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche schwerverletzter Motorradfahrer durchzusetzen. Als passionierte Bikerin weiß ich, wie wichtig es ist, nach einem Unfall professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können die Weichen von Anfang an richtig gestellt und die berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz optimal durchgesetzt werden.
Immer wieder vertrete ich Mandanten, die von der Gegenseite mit kleinen Vorschüssen regelrecht abgespeist wurden. Selbst Monate bzw. Jahre nach dem Unfall haben sie noch keine Aussicht auf eine angemessene Entschädigung bzw. einen Abschluss der Verhandlungen.
Schadensersatzansprüche müssen exakt berechnet werden
Natürlich müssen genügend Informationen vorliegen und gegebenenfalls müssen auch Gutachten eingeholt werden. Das Wichtigste jedoch ist, dass die Ansprüche vernünftig berechnet und dem Haftpflichtversicherer bekanntgegeben werden, damit von Anfang an klar ist, um welche Summen es geht. Wenn beispielsweise ein Mandant erzählt, sein bisheriger Rechtsanwalt habe noch keine konkrete Forderung berechnet, schrillen die Alarmglocken. Für den gegnerischen Haftpflichtversicherer bedeutet das nämlich, er kann die Vorschüsse häppchenweise zahlen und die Sache damit herauszögern. Werden dagegen alle Ansprüche exakt berechnet und dem Versicherer vorgelegt, kann oftmals innerhalb kurzer Zeit ein ausführliches und ergebnisorientiertes Regulierungsgespräch geführt werden. Bis zu einem endgültigen Abschluss der Verhandlungen ist es dann meist nicht mehr weit.
Wird diese Last von den Schultern genommen – und das höre ich immer wieder von meinen Mandanten –, ist das eine große Erleichterung, weil Geschädigte sich dann wieder auf das eigentlich Wichtige, nämlich das Gesundwerden, konzentrieren können.
Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht und passionierte Bikerin, hat sich auf die Vertretung von Opfern von Motorradunfällen spezialisiert.