Leitlinien „Akuttherapie des Schlaganfalls“
Die aktuellen Leitlinien zur „Akuttherapie des Schlaganfalls“ erleichtern die Argumentation bei einem ärztlichem Behandlungsfehler.
Leitlinien aus dem Jahre 2012
Die Leitlinien aus dem Jahre 2012 geben bei einem Verdacht auf Schlaganfall noch den folgenden Rahmen vor:
- „Innerhalb von 10 Minuten nach Eintreffen in der Klinik sollte der Patient durch einen Arzt gesehen werden.
- Die CT-Untersuchung sollte innerhalb von 25 Minuten nach Eintreffen beginnen.
- Die Behandlung sollte innerhalb von 60 Minuten nach Eintreffen beginnen („Door-to-Needle“-Zeit).
- Der Patient sollte innerhalb von 3 Stunden nach Eintreffen einer Monitorüberwachung zugeführt werden.
Es wird allerdings darauf verwiesen, dass die Zeitvorgaben ständiger Anpassung unterworfen sind und viele Zentren sehr viel ambitioniertere Ziele erreichen. (…)“
Leitlinien aus dem Jahre 2021
In den Leitlinien aus dem Jahre 2021 sind die Anforderungen deutlich angestiegen:
- „Bei allen Patienten mit Verdacht auf Schlaganfall, die Kandidaten für eine Reperfusionstherapie sind, soll eine sofortige Bildgebung des Gehirns mit CT oder MRT erfolgen. (…) CT oder MRT (sind) unerlässlich. (…) ( Seite 15)
- Bei allen Schlaganfallpatienten soll in den ersten 72 Stunden nach der Aufnahme der Blutzuckerspiegel überwacht werden (…) (Seite 7)
- Die Messung der Körpertemperatur als Teil der Vitalparameter-Überwachung wird im Abstand von 4 Stunden für die ersten 48 Stunden empfohlen (…) (Seite 8)
- Die Messung des Blutdruckes wird im Abstand von höchstens 4 Stunden für die ersten 48 Stunden empfohlen. (…) (Seite 8)
- Bei Patienten mit Schluckbeschwerden und/oder pathologischem Screening-Befund sollte ein weiterführendes Assessment der Schluckfunktion erfolgen. (…) (Seite 10)
- Alle akuten Schlaganfallpatienten sollen auf einer Stroke Unit behandelt werden. In Deutschland verfügen (Stand Oktober 2020, Quelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe) 311 Kliniken über eine zertifizierte, neurologisch geführte Stroke Unit. (…) (Seite 13)
- Akute Schlaganfallpatienten (TIA und Hirninfarkt) sollten zumindest in den ersten 2-3 Tagen apparativ überwacht werden. (…) (Seite 15)“
Gerade in der Neurologie hat sich der medizinische Fortschritt in den letzten Jahren mit großer Geschwindigkeit vollzogen. Im gleichen Maße, in dem dieser Fortschritt Einzug gehalten hat, kann er von dem Patienten aber auch als medizinischer Standard eingefordert werden und kann das Unterschreiten des medizinischen Standards zur Haftung führen.
Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht
spezialisiert auf die Vertretung von Schlaganfallpatienten