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Quirmbach & Partner, Anwälte für Personenschadensrecht

Krankenhausinfektionen: Patienten brauchen Hilfe vom Staat

25. November 2013

Krankenhauskeime und daraus resultierende Infektionen (nosokomiale Infektionen) waren und sind ein Dauerthema. Insbesondere resistente und multiresistente Erreger wie MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) stellen eine erhebliche Gefahr für Patienten dar. Es gibt nur noch wenige wirksame Antibiotika, die die Keime bekämpfen. Für betroffene Patienten sind Isolation und eine umfangreiche Sanierung die Folge.

400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen jährlich

Deutschland weist zwischen 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen jährlich auf; die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen. Viele Patienten sterben an den Folgen der Infektionen. Wir alle als potenzielle Krankenhauspatienten, sind dringend auf eine deutliche Verbesserung der Situation angewiesen.

Wer ist dafür verantwortlich, dass sich in Deutschland sehr viel mehr Patienten mit Krankenhaus-Keimen infizieren als im benachbarten Ausland? Eine Frage, die für Rechtsanwalt Martin Quirmbach leicht zu beantworten ist: „Die Verantwortung liegt in erster Linie beim Staat. Er weiß seit Jahren, dass die Krankenhäuser nicht willens und in der Lage sind, bestehende Hygienerichtlinien umzusetzen und einzuhalten.“ Gründe dafür sind in der permanenten Überlastung von Ärzten und Personal sowie in den verkrusteten Strukturen im Krankenhausbereich zu suchen. „Wenn in der Luftfahrt so gearbeitet würde, wie in unseren Krankenhäusern, wäre kein Flugzeug am Himmel“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie vor einigen Jahren auf einem Ärztekongress. Was in der Luftfahrt möglich ist, muss auch im Krankenhausbereich möglich sein.

Zwar wurde die Hygieneverordnung für Krankenhäuser überarbeitet, doch noch längst nicht alle der bundesweit ca. 2000 Kliniken haben einen Hygiene-Facharzt. Zwar gibt es Richtlinien, wie die des Robert-Koch-Instituts, allerdings sind sie keine zwingenden Verordnungen. Es verwundert daher nicht, dass die MRSA-Quote in Deutschland etwa zwanzigmal höher ist als in den Niederlanden. Ein einfacher Schnelltest zur frühzeitigen Feststellung von MRSA kostet 30 Euro, eine durch diesen Test vermeidbare Behandlung durchschnittlich 5000 Euro. Die Gesamtkosten für die Behandlung von Krankenhausinfektionen belaufen sich laut Expertenschätzung auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr.

Die Situation muss sich ändern und auch die Gerichte müssen wachgerüttelt werden. Hier ist eine Garantenstellung des Gesetzgebers zwingend. Die Rechtsprechung kann sich nur nach den Gesetzen richten.
Die Rechtsauslegung, wie sie von den Gerichten derzeit vorgenommen wird, ist sehr unterschiedlich und für den Patienten kommt sie einem Lotteriespiel gleich. Denn im Prozessalltag urteilen Gerichte leider noch immer meist zu Lasten der Patienten und nehmen die Klinken damit aus der Pflicht.

Sicherheitskultur in deutschen Krankenhäusern nicht effektiv

Leider hat sich die Sicherheitskultur in deutschen Krankenhäusern durch das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht nachhaltig verbessert. Zwar wurden Landeshygieneverordnungen erlassen, doch sind diese qualitativ sehr unterschiedlich. Noch immer gibt es keine geeignete und effektive Kontrolle der Kliniken, zudem fehlen Sanktionsmöglichkeiten.

Hier gilt es, noch mehr Klarheit zu schaffen durch nachhaltige gesetzgeberische Maßnahmen. Dies würde nicht nur zu deutlich weniger Infektionsfällen, sondern auch zu einer Sicherheit auf Seiten des Klinikpersonals und damit zu einer Entlastung führen.

Erst wenn die Gesetze eindeutig formuliert sind und die Einhaltung strikt überwacht wird, wird sich auch die Zahl der Infektionen drastisch vermindern. Kommt es dann dennoch zu einer Infektion, wird es für betroffene Patienten wesentlich einfacher sein, die Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

 

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