Kopfverletzungen nach einem Verkehrsunfall
Ein schwerer Verkehrsunfall geht nicht selten auch mit einer Kopfverletzung einher. Die Schwere der Kopfverletzung kann entscheidenden Einfluss auf die Schadensregulierung haben. Daher ist es wichtig, dass sowohl die Verletzung selbst, als auch die daraus resultierenden Folgen konkret festgestellt werden.
Diagnose: schweres Schädelhirntrauma III. Grades
Lautet die Diagnose „schweres Schädelhirntrauma III. Grades“, sind die Folgen für den Geschädigten in der Regel massiv. Die Lebensumstände ändern sich vollständig: Plötzlich kann man den Alltag ohne die ununterbrochene Betreuung und Unterstützung Dritter nicht mehr meistern. Handlungsabläufe, die früher selbstverständlich waren, werden plötzlich nicht mehr erinnert. Aufgrund von Einbußen der Gedächtnisleistung können sie auch nicht mehr neu gelernt und manchmal nicht einmal mehr nachvollzogen werden. Der Geschädigte ist sich dabei seiner Einschränkungen häufig vollkommen bewusst. In Gesellschaft fühlt er sich unsicher, da er, wenn er keine weiteren Verletzungen erlitten hat, körperlich gesund aussieht und sein Verhalten von Menschen, die ihn nicht kennen, nicht verstanden werden kann. Wer unter einem schweren Schädelhirntrauma leidet, kann Gefahrensituationen nicht erkennen und ist außerhalb des häuslichen Umfeldes oft orientierungslos.
Rehabilitationsmaßnahmen müssen schnell erfolgen
In solchen Fällen ist es wichtig, die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um so viel wie möglich an Eigenständigkeit zurückzugewinnen. Die größten Rehabilitationserfolge werden derzeit innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Schadensereignis erzielt. Wichtig zu wissen: Zu den geeigneten Therapien gehören manchmal auch Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Fall sollten die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen umgehend mit der Versicherung des Unfallverursachers besprochen und die Kostenübernahme sollte geklärt werden, damit der größtmögliche Rehabilitationserfolg sichergestellt wird.
Folgen einer unzureichenden Anfangsdiagnose bei leichteren Kopfverletzungen
Die Problematik bei leichteren Kopfverletzungen wie einer Gehirnerschütterung oder einem Schädelhirntrauma ersten oder zweiten Grades besteht meist darin, dass die Anfangsdiagnose eventuell nicht korrekt gestellt wurde. Die Kopfverletzung tritt als leichtere Verletzung neben anderen wie beispielsweise Verletzungen von Organen in den Hintergrund. Hier sollte die Entwicklung im weiteren Verlauf gut beobachtet werden: Wurde zum Beispiel eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert und gleichzeitig ein Gesichtsfeldausfall festgestellt, ist unbedingt abzuklären, ob die Kopfverletzung nicht doch schwerer war, als anfänglich vermutet (und ob es eventuell auch Blutungen im Gehirn gab).
Eine frühzeitige Klärung ist hier angezeigt, da die Versicherung des Unfallverursachers die Folgen aus einer solchen Kopfverletzung zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr als unfallursächlich ansieht bzw. der Zusammenhang nur noch schwer darstellbar ist. Auch bei leichten Kopfverletzungen sollte eine gegebenenfalls angezeigte geeignete Rehabilitationsmaßnahme nicht versäumt werden. Wenn hier nicht angemessenen gehandelt wird, können auch hier schwerwiegende Dauerschäden eintreten.
Valeska Strunk, Rechtsanwältin
Ihre Experten für Schmerzensgeld und Schadensersatz
Wenn auch Sie oder ein Angehöriger aufgrund eines Verkehrsunfalls schwer geschädigt sind, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Folgende Experten für Personenschäden nach einem Unfall stehen Ihnen für eine kompetente Rechtsberatung zur Verfügung:
Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partnerin, Eleonore Wunder, Rechtsanwältin