Kopfverletzungen nach Verkehrsunfällen
Ein schwerer Verkehrsunfall geht nicht selten mit einer Kopfverletzung einher. Die Schwere der Kopfverletzung kann entscheidenden Einfluss auf die Schadensregulierung haben. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl die Verletzung selbst als auch die daraus resultierenden Folgen genau festgestellt werden.
Diagnose: Schweres Schädel-Hirn-Trauma III. Grades
Lautet die Diagnose „Schweres Schädel-Hirn-Trauma III. Grades“, sind die Folgen für den Verletzten in der Regel massiv. Die Lebensumstände ändern sich völlig: Plötzlich kann der Alltag nicht mehr ohne ständige Betreuung und Unterstützung durch Dritte bewältigt werden. Handlungsabläufe, die bisher selbstverständlich waren, können plötzlich nicht mehr abgerufen werden. Durch den Verlust der Gedächtnisleistung können sie auch nicht mehr neu erlernt und manchmal nicht einmal mehr nachvollzogen werden. Der Betroffene ist sich seiner Einschränkungen oft sehr bewusst. Er fühlt sich in Gesellschaft unsicher, da er, wenn er keine weiteren Verletzungen erlitten hat, körperlich gesund erscheint und sein Verhalten von fremden Menschen nicht verstanden werden kann. Menschen mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma können Gefahrensituationen nicht erkennen und sind außerhalb ihrer häuslichen Umgebung oft orientierungslos.
Rehabilitationsmaßnahmen müssen schnell erfolgen
In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig mit geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zu beginnen, um möglichst viel Selbständigkeit zurückzugewinnen. Die größten Rehabilitationserfolge werden derzeit in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall erzielt. Wichtig zu wissen: Zu den geeigneten Therapien gehören manchmal auch Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Fall sollten die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen umgehend mit der Versicherung des Unfallverursachers besprochen und die Kostenübernahme geklärt werden, um den größtmöglichen Rehabilitationserfolg sicherzustellen.
Folgen einer unzureichenden Erstdiagnostik bei leichten Kopfverletzungen
Bei leichteren Kopfverletzungen wie einer Gehirnerschütterung oder einem Schädel-Hirn-Trauma ersten oder zweiten Grades besteht das Problem meist darin, dass die Erstdiagnose möglicherweise nicht korrekt gestellt wurde. Das Schädel-Hirn-Trauma tritt als leichtere Verletzung neben anderen Verletzungen, wie z. B. Organverletzungen, in den Hintergrund. Hier sollte der weitere Verlauf gut beobachtet werden: Wurde z.B. eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert und gleichzeitig ein Gesichtsfeldausfall festgestellt, muss unbedingt abgeklärt werden, ob das Schädel-Hirn-Trauma nicht doch schwerwiegender ist als zunächst angenommen (und ob eventuell auch Blutungen im Gehirn vorliegen).
Hier ist eine frühzeitige Abklärung angezeigt, da die Versicherung des Unfallverursachers die Folgen eines solchen Schädel-Hirn-Traumas zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr als unfallbedingt anerkennt oder der Zusammenhang nur schwer nachzuweisen ist. Auch bei leichten Kopfverletzungen sollte eine ggf. indizierte geeignete Rehabilitationsmaßnahme nicht versäumt werden. Wird hier nicht adäquat gehandelt, können auch hier schwerwiegende Dauerschäden auftreten.
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